Transparenz stärken statt IFG‑Rückschritt: Hamburger Standard bundesweit etablieren
Berlin, 16. Juli 2026 – Der Berliner Wassertisch e.V. kritisiert die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene als massiven Angriff auf demokratische Kontrolle und Pressefreiheit. Was im Koalitionsvertrag als „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“ angekündigt wurde, droht sich zu einer systematischen Aushöhlung des Informationsrechts und zu einem schweren Rückschlag für die demokratische Transparenz und die Pressefreiheit in Deutschland zu entwickeln.
Die Bundesregierung folgt damit dem Kurs der Berliner Landesregierung, die bereits im März 2026 eine IFG-Novelle beschlossen hat (vgl. Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 30.03.2026), welche die Transparenzrechte deutlich schwächt. Der nun vorliegende Beschluss des Bundes-Koalitionsausschusses würde den staatlichen Geheimschutz weiter ausweiten und den voraussetzungslosen Informationszugang de facto abschaffen.
- Beweislastumkehr: Der Verlust des voraussetzungslosen Zugangs zwingt Bürgerinnen und Bürger, ein „berechtigtes Interesse“ nachzuweisen. Damit wird das Grundprinzip umgekehrt: Nicht mehr der Staat muss Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellenden müssen Transparenz rechtfertigen.
- Pauschale Bereichsausnahmen: Weit gefasste Ausschlüsse, insbesondere bei Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) wie Energie-, Wasser- und Digitalnetzen, ermöglichen eine pauschale Verweigerung von Akteneinsicht – ohne echte Einzelfallprüfung.
- Flächendeckende Schwärzungen: Namen und Kontaktdaten von Behördenmitarbeitenden sollen systematisch unkenntlich gemacht werden. Verantwortlichkeiten für politische Fehlentscheidungen oder Lobby-Kontakte werden so verschleiertund journalistische Recherchen massiv erschwert.
- Ausschluss juristischer Personen: Durch die Beschränkung des Auskunftsrechts auf „natürliche Personen“ verlieren Organisationen, Verbände und Medienhäuser ihr Antragsrecht. Investigative Recherchen würden auf Privatpersonen ausgelagert – mit erheblichen juristischen und finanziellen Risiken.
- Wegfall des Gebührendeckels: Ungedeckelte Gebühren machen Akteneinsicht für zivilgesellschaftliche Initiativen de facto unbezahlbar.
- Nationale Begrenzung des Antragsrechts: Das Antragsrecht soll auf deutsche Staatsbürger und EU-Bürger mit Inlandswohnsitz beschränkt werden. Internationale NGOs und Journalistenteams würden dadurch ausgeschlossen, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Keim erstickt.
Pressekontakt: Ulrike von Wiesenau +49(0) 1573-4077795 <berlinerwassertisch@gmail.com>