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16.7. 2026: Pressemitteilung zur geplanten Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene – Transparenz stärken statt IFG‑Rückschritt: Hamburger Standard bundesweit etablieren

Posted on 17. Juli 202617. Juli 2026 By Ulrike von Wiesenau
Uncategorized

Transparenz stärken statt IFG‑Rückschritt: Hamburger Standard bundesweit etablieren


Berlin, 16. Juli 2026 – Der Berliner Wassertisch e.V. kritisiert die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene als massiven Angriff auf demokratische Kontrolle und Pressefreiheit. Was im Koalitionsvertrag als „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“ angekündigt wurde, droht sich zu einer systematischen Aushöhlung des Informationsrechts und zu einem schweren Rückschlag für die demokratische Transparenz und die Pressefreiheit in Deutschland zu entwickeln.

Die Bundesregierung folgt damit dem Kurs der Berliner Landesregierung, die bereits im März 2026 eine IFG-Novelle beschlossen hat (vgl. Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 30.03.2026), welche die Transparenzrechte deutlich schwächt. Der nun vorliegende Beschluss des Bundes-Koalitionsausschusses würde den staatlichen Geheimschutz weiter ausweiten und den voraussetzungslosen Informationszugang de facto abschaffen.

 Folgende Punkte bilden den Kern der geplanten Verschärfungen:
  • Beweislastumkehr: Der Verlust des voraussetzungslosen Zugangs zwingt Bürgerinnen und Bürger, ein „berechtigtes Interesse“ nachzuweisen.  Damit wird das Grundprinzip umgekehrt: Nicht mehr der Staat muss Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellenden müssen Transparenz rechtfertigen.
  • Pauschale Bereichsausnahmen: Weit gefasste Ausschlüsse, insbesondere bei Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) wie Energie-, Wasser- und Digitalnetzen, ermöglichen eine pauschale Verweigerung von Akteneinsicht – ohne echte Einzelfallprüfung.
  • Flächendeckende Schwärzungen: Namen und Kontaktdaten von Behördenmitarbeitenden sollen systematisch unkenntlich gemacht werden. Verantwortlichkeiten für politische Fehlentscheidungen oder Lobby-Kontakte werden so verschleiertund journalistische Recherchen massiv erschwert.
  • Ausschluss juristischer Personen: Durch die Beschränkung des Auskunftsrechts auf „natürliche Personen“ verlieren Organisationen, Verbände und Medienhäuser ihr Antragsrecht. Investigative Recherchen würden auf Privatpersonen ausgelagert – mit erheblichen juristischen und finanziellen Risiken.
  • Wegfall des Gebührendeckels: Ungedeckelte Gebühren machen Akteneinsicht für zivilgesellschaftliche Initiativen de facto unbezahlbar.
  • Nationale Begrenzung des Antragsrechts: Das Antragsrecht soll auf deutsche Staatsbürger und EU-Bürger mit Inlandswohnsitz beschränkt werden. Internationale NGOs und Journalistenteams würden dadurch ausgeschlossen, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Keim erstickt.
Die geplanten Verschärfungen treffen die Arbeit kritischer Initiativen, Umweltverbände und Menschenrechtsorganisationen existenziell. In der Praxis bedeuten die Neuregelungen das schleichende Ende einer wirksamen staatlichen Kontrolle durch unabhängige gesellschaftliche Kräfte. Für den Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe initiierte, bedeuteten die neuen Vorgaben eine massive Erschwerung bis hin zur Blockade seiner Kernaktivitäten.
 
Die Initiative ist für die Kontrolle der öffentlichen Daseinsvorsorge fundamental auf Informationsrechte angewiesen. Wichtige Recherchen zu Nitratbelastung, Schadstoffen im Trinkwasser, dem Zustand des Rohrnetzes oder Verträgen mit Großinvestoren könnten künftig unter Verweis auf den „KRITIS-Schutz“ pauschal abgelehnt werden.

Ulrike von Wiesenau, Vorstand des Berliner Wassertischs, warnt:
„Sollte die IFG-Novelle auf Bundesebene durchgesetzt werden, verliert die Zivilgesellschaft ihr wirksamstes Kontrollinstrument. Ein Ausweichen auf Anträge durch Privatpersonen würde das immense juristische und finanzielle Risiko langjähriger IFG-Verfahren komplett auf die Schultern von Einzelpersonen verlagern. Der voraussetzungslose Informationszugang ist ein Grundpfeiler der Meinungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes. Die geplante Gesetzesänderung verkehrt diese demokratische Grundlogik ins Gegenteil: Bürgerinnen und Bürger müssen künftig begründen, warum sie den Staat kontrollieren wollen. Unabhängige, nicht regierungsfinanzierte Initiativen wie der Berliner Wassertisch verlieren ihr Antragsrecht und damit ihre Klagebefugnis – Transparenz würde zum behördlichen Gnadenakt.“
 
Der Berliner Wassertisch fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu unterstützen. Statt eines Rückschritts in die behördliche Geheimhaltung braucht Deutschland ein modernes Bundes-Transparenzgesetz mit klaren Regeln für eine proaktive Veröffentlichung, mehr digitale Zugänglichkeit und wirksame demokratische Kontrolle. Wie solch ein fortschrittlicher Weg erfolgreich praktiziert werden kann, zeigt Hamburg, das als Vorreiter unter den Bundesländern seit 2012 über ein modernes Transparenzgesetz verfügt – mit strikten Veröffentlichungspflichten, einer digitalen Transparenzplattform und voraussetzungslosem Zugang zu staatlichen Informationen. Die dortige Praxis belegt, dass die proaktive Bereitstellung von Daten die Verwaltung nachweislich entlastet. Sie beweist zudem, dass Transparenz nicht nur administrativ machbar ist, sondern das Vertrauen in staatliches Handeln nachhaltig stärkt. Vor diesem Hintergrund wäre die geplante Bundes-IFG-Novelle ein deutlicher Rückschritt hinter bereits etablierte Standards in Deutschland.

Pressekontakt: Ulrike von Wiesenau +49(0) 1573-4077795 <berlinerwassertisch@gmail.com>

 

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