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Über uns

Der Berliner Wassertisch – Eine international vernetzte Initiative zum Schutz des Wassers und der Gemeingüter vor Privatisierung und Kommerzialisierung

Der Berliner Wassertisch hat es sich zur Aufgabe gemacht, nach der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe auf lokaler und internationaler Ebene für den Schutz des Wassers zu streiten  und wichtige Impulse zur Wasserbewirtschaftung der Metropole zu geben.

von Gerlinde Schermer und Ulrike von Wiesenau

Gründung des Berliner Wassertischs

Am 23. Mai 2006 gründete ein Netzwerk aus Einzelpersonen, Initiativen, Attac, Gewerkschaftern, der Berliner Mietergemeinschaft und Umweltgruppen unter dem Motto „Wasser gehört uns allen – Wasser ist ein Menschenrecht“ den Berliner Wassertisch. Inspiriert von den venezolanischen Wassertischen, die sich beim Weltsozialforum in Caracas vorgestellt hatten wurde der Runde Tisch zum Symbol, gemeinsam und gleichberechtigt nach Alternativen für eine demokratische, soziale und ökologisch nachhaltige Wasserbewirtschaftung in Berlin zu suchen. Das Bündnis machte in der Folge die Problematik der Teilprivatisierung und das Geschäftsmodell der »Public-Private-Partnership« (PPP) öffentlich und verfolgte das Ziel, die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe rückgängig zu machen.

Die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999

Die Berliner Wasserbetriebe waren im Jahr 1999 über eine Holding AG zu 49,9 Prozent an die Konzerne RWE und Veolia veräußert worden. Es war die größte Teilprivatisierung eines kommunalen Wasserbetriebes innerhalb der Europäischen Union. Die Geheimverträge dieser »Öffentlich-Privaten Partnerschaft« (ÖPP/PPP) enthielten eine Gewinngarantie für die Konzerne und wurden erst unter dem Eindruck des vom Berliner Wassertisch erzwungenen Volksentscheides vom Senat veröffentlicht.

Volksgesetzgebung in drei Stufen

Der Berliner Wassertisch initiierte zur Durchsetzung seiner Ziele ein dreistufiges Volksgesetzgebungsverfahren. Die erste Stufe, den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens, schloss die Initiative im Februar 2008 erfolgreich ab. Da der Berliner Senat das Volksbegehren jedoch nicht zulassen wollte, zog der Wassertisch vor das Landesverfassungsgericht. Im Oktober 2009 setzte das Bündnis dort nicht nur die Zulassung zur Offenlegung der Geheimverträge durch, sondern wurde per Urteil auch darin bestätigt, die gleiche Gesetzgebungskompetenz wie das Parlament zu besitzen.

Erfolgreich verlief auch die zweite Stufe: Das Volksbegehren „Schluss mit den Geheimverträgen! Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!“ im Oktober 2010. Statt der benötigten 172.000 Stimmen wurden 280.887 gültige Stimmen eingereicht. Unter dem Eindruck dieser Abstimmung stellte der Berliner Senat die Verträge ins Netz. Er lehnte die Übernahme des vorgeschlagenen Gesetzes jedoch ab – mit der Begründung, eine vollständige Offenlegung sei durch das novellierte Informationsfreiheitsgesetz bereits erfolgt. Der Wassertisch hielt ein eigenständiges Gesetz dennoch für unabdingbar da nur so die Nichtigkeit aller nicht offengelegten Teile des Vertragswerks, einschließlich seiner Nebenabreden und relevanten Dokumente, festgeschrieben würde.

Die dritte Stufe, der Volksentscheid „Unser Wasser“, fand am 13. Februar 2011 statt. Für einen Erfolg wurde ein Quorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten benötigt, was mindestens 612.000 Ja-Stimmen entsprach. Der Abend des Abstimmungstages wurde zu einem Triumph für die Bürgerinitiative: Über 666.000 Berlinerinnen und Berliner stimmten mit Ja, was einer überwältigenden Mehrheit von 98,2 Prozent für das Offenlegungsgesetz entsprach.

Nach dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid vom Februar 2011:  Rekommunalisierung durch Rückkauf der BWB im Jahr 2013 

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid kam es im Jahr 2013 zur vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Das Land Berlin kaufte dafür im Oktober 2012 die RWE- und im November 2013 die Veolia-Anteile zurück. Eine kostengünstige Rückabwicklung der rechtlich fragwürdigen Verträge konnte der Berliner Wassertisch politisch jedoch nicht durchsetzen. Der Rückkauf beinhaltete auch die Kompensation der den Konzernen entgangenen Gewinne bis 2028. Der entsprechende Kredit wird noch viele Jahre lang von den Berliner Wasserkunden abbezahlt werden.

Bilanz nach der Rekommunalisierung

Mit dem Rückkauf der privaten Anteile war das Ende des Weges zur Rekommunalisierung noch nicht erreicht. Viele umweltpolitische und soziale Aufgaben waren liegengeblieben. In den 14 Jahren der Teilprivatisierung war die Tätigkeit der Berliner Wasserbetriebe der Gewinnerzielung untergeordnet worden. Obwohl das Land Mehrheitseigner der Wasserbetriebe geblieben war, lag die technische und kaufmännische Leitung vollständig in den Händen der privaten Anteilseigner. Die Wasserpreise waren um mehr als 35 Prozent gestiegen, und die für Investitionen vorgesehenen Anteile des Wassergelds wurden als Gewinne an die Privaten ausgezahlt. Das Bundeskartellamt hatte deshalb im Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe wegen „missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise“ erlassen. Drei Wasserwerke wurden geschlossen, ökologisch wichtige Wasserschutzgebiete in lukratives Bauland verwandelt, Verwertungsrechte für Patente privatisiert und der Personalbestand der Berliner Wasserbetriebe massiv abgebaut. Aufgaben der Nachhaltigkeit wie Netzrehabilitation, Energieeffizienz und Reinigungsqualität wurden nur unzureichend angegangen. Die Investitionen blieben hinter dem zurück, was von den Wasserkunden dafür bezahlt worden war; Erhaltungsaufwendungen wurden als „Investition“ abgerechnet. Die Gewinne waren zu Gunsten der Privaten ungleich verteilt, zudem haftete das Land Berlin für die Gewinne der privaten Partner und hatte sich obendrein seiner Entscheidungsbefugnisse beraubt.

Der Berliner Wassertisch forderte nach der Rekommunalisierung eine Umstrukturierung der nach wie vor als komplexe Holding organisierten Berliner Wasserbetriebe und zog aus den Fehlentwicklungen der Teilprivatisierung den Schluß, daß die Bürgerinnen und Bürger künftig an Entscheidungen der Wasserbetriebe beteiligt sein müssen, um sicherzustellen, daß die rekommunalisierten Betriebe sich an den gebotenen sozialen, ökologischen und demokratischen Kriterien orientieren und eine erneute Privatisierung ausgeschlossen wird.

Gründung des direktdemokratischen Untersuchungsauschuß »Klaerwerk«  zur Aufklärung der ehemals geheimen Wasserverträge

Mit der gesetzlichen Offenlegung der Geheimverträge stand nun die Aufklärung der ehemals geheimen Absprachen an. Da die Regierungskoalition keine Initiative zeigte, gründete der Berliner Wassertisch im März 2011 den direktdemokratischen, öffentlichen Untersuchungsausschuss „Klaerwerk“. Das Bündnis stellte dessen Analyse der Verträge sowohl der Öffentlichkeit als auch den Abgeordneten zur Verfügung. Diese Aufklärungsarbeit blieb nicht ohne Folgen: Schließlich kam es zur Einrichtung des parlamentarischen Sonderausschusses „Wasserverträge“, der von Januar bis Dezember 2012 im Berliner Abgeordnetenhaus tagte. Dieser erwies sich jedoch als Blockadeinstrument der Regierungskoalition: Die CDU und die SPD, die im Jahr 1999 die Teilprivatisierung beschlossen hatten, waren kaum daran interessiert, die Fehler ihrer damaligen Koalition aufzudecken.

Nach Rekommunalisierung Demokratisierung!  – Der Berliner Wassertisch gründet im November 2013 den Berliner Wasserrat 

Vor dem beschriebenen Hintergrund gründeten Ende November 2013 unter Federführung des Berliner Wassertischs Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher gesellschaftlicher Initiativen und Organisationen den Berliner Wasserrat. Dieses Gremium der Bürgerbeteiligung versteht sich als ergänzendes, direktdemokratisches Kontrollorgan und Impulsgeber. Seit der Gründung haben Initiativen, Verbände und unabhängige Experten zentrale Themenfelder für eine gemeinwohlorientierte Wasserwirtschaft sowie zur Bürgerbeteiligung bei den Berliner Wasserbetrieben diskutiert und entsprechende Konzepte entwickelt. Inwieweit der Wasserrat eine institutionelle Verankerung benötigt, welche Rechtsform für ihn angemessen ist und wie seine Mitglieder zu bestimmen sind, muss im öffentlichen Diskurs noch weiter geklärt werden. Doch bereits in seiner jetzigen Form – als frei zugängliches, direktdemokratisches Forum – entfaltet er seit Jahren politische Gestaltungskraft und inspiriert die Politik und Zivilgesellschaft national wie international mit seinen Veranstaltungen und Initiativen.

Die »Berliner Wassercharta« als Leitlinie für eine demokratische Wasserwirtschaft 

Der Berliner Wassertisch hat im September 2013 den Entwurf einer »Berliner Wassercharta« vorgestellt, deren Leitlinie eine transparente, soziale, ökologisch nachhaltige und demokratische Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ist und diese nach einem umfassenden Diskussionsprozess im Jahr 2015 veröffentlicht. 

Im März 2018 wird Berlin durch Beschluss des Abgeordnetenhauses »Blue Community«

Damit realisierte die Koalitionsregierung eine Initiative des Berliner Wassertischs, der die Verbindung zu Wasseraktivistin Maude Barlow, Trägerin des alternativen Nobelpreises und Initiatorin des Projektes, vermittelte und eine Veranstaltung zur Vorstellung des Projekts im Berliner Abgeordnetenhaus mit organisierte. Berlin wurde nach Bern und Paris die dritte „blaue“ Hauptstadt in Europa.

Forderungen und Zukunftsaufgaben des Berliner Wassertischs

Geblieben sind das Veolia- und RWE-Führungspersonal bei den BWB sowie der Modus, wie Gewinne aus dem Wasser generiert werden. Die öffentlichen Wasserbetriebe kalkulieren heute Gewinne in Höhe von 5,1 Prozent und stellen den Wasserkunden zusätzlich Geld für geplante Investitionen in Rechnung. Bis heute gibt es kein öffentliches Investitionsmonitoring, welches das Bündnis bereits 2012 zusammen mit den Berliner Bauindustrieverbänden gefordert hatte. Die Kernforderung „Wasser bezahlt Wasser“ ist damit noch nicht umgesetzt; stattdessen verwendet der Senat die Gewinne für den laufenden Haushalt. Eine konkrete Perspektive wäre es, einen ausgewiesenen Anteil der Wassergebühren in einen klimagerechten Stadtumbau zu investieren. Dieser sollte Regenwasser als Ressource nutzen und damit auch die Berliner Straßenbäume retten, wie es der Wassertisch auf seiner „Regen-zu-Baum“-Konferenz vorgestellt hat.

Die Forderungen nach mehr Transparenz, der Verankerung der Gemeinwohlorientierung in der BWB-Satzung und einer echten Demokratisierung der Wasserbetriebe bleiben bestehen. Die Umsetzung der in einem breit angelegten Konsultationsprozess verfassten Berliner Wassercharta steht ebenso noch aus wie der Beitritt der BWB zur Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW). Der Berliner Wassertisch wird an seinen Themen dranbleiben, weiter inspirieren, initiieren und Impulse geben.

  • 27.11.2004: Attac plant runden Tisch gegen Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe
  • 26.04.2005: Attac-Argumente-AG will Wasserprivatisierung am 1. Mai thematisieren
  • 23.03.2006: Erste schriftliche Nennung des Begriffs „Berliner Wassertisch“
  • 28.04.2006: Attac-Podiumsveranstaltung „Unser Wasser – Verscherbelt und kein Ausweg?“
  • 23.05.2006: Gründung des Berliner Wassertischs
Dazu auch: Pressemitteilung des Berliner Wassertischs, 29. Mai 2020: 

Nach der Pressekonferenz der BWB: Berliner Wassertisch fordert gemeinwohlorientierte Zukunftsstrategie der Berliner Wasserbetriebe

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