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Pressemitteilungen

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Aktuelle Pressemitteilungen aus 2025

BlackRock im Kanzleramt?

10.2.2025: Pressemitteilung der Initiative ‚BlackRock-Tribunal zur Veranstaltung „BlackRock im Kanzleramt?“
am 7.02.2025 im IG-Metall-Haus Berlin

Bild von © Michal Eliasson

Unter dem Titel „BlackRock im Kanzleramt?“ hielt am Freitag, 7.2. 2025 der Kölner Publizist Werner Rügemer im IG-Metall-Haus in Berlin einen Vortrag über die wachsende Macht der miteinander vernetzten größten Vermögensverwaltungs-Unternehmen der Welt, die US-Konzerne BlackRock, Vanguard, State Street. BlackRock als größter hat mittlerweile ein Finanzvolumen von gut 11 Billionen U$ erreicht und ist zu einer beherrschenden Weltmacht geworden. Doch legt BlackRock bzw. sein CEO (Chief Executive Officer) Lawrence Fink großen Wert darauf, möglichst unauffällig im Hintergrund zu agieren.

Werner Rügemer ist Experte auf diesem Gebiet und hat in zahlreichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen immer wieder auf diese ‚unbekannte Weltmacht‘ warnend hingewiesen, auch bei mehreren Konferenzen in Berlin und Potsdam gemeinsam mit der speziell zu diesem Thema zusammen gekommenen Gruppe ‘Initiative BlackRock-Tribunal‘ (www.blackrocktribunal.de). Mitveranstalter und Gastgeber war diesmal der Arbeitskreis Internationalismus (AKI) der IG Metall Berlin www.igmetall-berlin.de/gruppen/ak-internationalismus.de

„Wenn der Kanzlerkandidat der CDU Friedrich Merz tatsächlich Bundeskanzler wird“, sagte Rügemer sinngemäß gleich am Anfang seines Vortrags, „erleben wir hier in Deutschland das weltweite Novum, dass ein wichtiger Funktionär des Konzerns BlackRock in das Amt des Regierungschefs eines Staates überwechselt. Denn Merz war nicht nur, wie meist gesagt wird, Lobbyist, sondern von 2016 – 2020 Aufsichtsrats-Vorsitzender, also Funktionär der deutschen Niederlassung von BlackRock (BlackRock Asset Management AG).“ 

Die Veranstaltung zog weit mehr Publikum an als von den Veranstaltern selbst erwartet, über diesen Hintergrund des CDU-Kandidaten wollten offenbar viele aktuell gern etwas mehr erfahren. Das Foyer des IG-Metall-Hauses wurde brechend voll. 

Rügemer stellte erneut kurz dar, wie bzw. woher BlackRock & Co. vor allem ihre enormen Renditen erzielen, damit also die Kehrseite dieser Gewinne. Denn diese Kehrseite ist genau der Schaden für die Bevölkerung insgesamt: Lohndruck, Rentenkürzungen, Mieterhöhungen, Privatisierungen, Verfall des öffentlichen Eigentums und allgemeine Preissteigerungen. Zusätzliches Thema des Vortrags und der Diskussion, (das allerdings nur gestreift wurde): Steuer-Vermeidung / -Entzug von Steuern in sog. Steuer–Oasen durch BlackRock & Co. Und damit zwangsläufig auch: Schädigung des öffentlichen Eigentums, der öffentlichen Dienstleistungen Natürlich nutzten BlackRock & Co. auch Verleih von Aktien zwecks Steuer-Raub: „Cum-Ex“ und „Cum-Cum“. 

Die Hauptgewinn-Quelle für Renditen aber, so führte Rügemer weiter aus, ist K r i e g! Am Krieg, der immer in erster Linie alle Bevölkerungen schädigt, wird am meisten verdient: völlig skrupellos: erst durch Produktion und Lieferung auch schlimmster Rüstung, später durch zusätzlichen Raub / Billigstaneignung von Grund und Boden / Natur-Ressourcen für angeblichen ‚Wiederaufbau‘. Auch das ist immer gegen alle Interessen der Bevölkerung. BlackRock hat längst entsprechende Verträge mit dem Regierungschef der Ukraine und ist mit der Koordination des Wiederaufbaus beauftragt. 

In der nachfolgenden Diskussion gab es weitere Beispiele über den schädlichen Einfluss von BlackRock & Co. und Vorschläge der Gegenwehr, wie man sie an die Bevölkerung heranzutragen versuchen sollte. Dazu gehört in erster Linie als Grundlage die gut verständliche Aufklärung über die Macht und Instrumente der Finanz-Oligarchen.

Dazu empfehlen wir den Podcast „Die dunkle Wahrheit über Merz & Blackrock“ | Werner Rügemer

Und weisen hin auf eine Neuerscheinung: Dr. Werner Rügemers Buch: „BlackRock Germany: Die heimliche Weltmacht, ihre Praktiken in Deutschland und Friedrich Merz“ https://amzn.to/3XN44I8

Dr. Ulrike Koelver und Ulrike von Wiesenau I BlackRock-Tribunal

Der Originalartikel kann hier besucht werden

Aktuelle Pressemitteilungen aus 2026

IFG‑Novelle der Berliner Koalition lässt Transparenzlücke bestehen und höhlt Informationsfreiheit aus

28.3.2026, Pressemitteilung des Berliner Wassertischs


28.3.2026, Pressemitteilung: IFG‑Novelle der Berliner Koalition lässt Transparenzlücke bestehen und höhlt Informationsfreiheit aus

Im Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26. März 2026 die Koalition aus CDU und SPD trotz massiver Proteste im Eilverfahren das „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ (Drucksache 19/2999) durchgedrückt. Der Protest und die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen und Sachverständiger, darunter der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten, blieben ungehört. Auch der Berliner Wassertisch kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) scharf: „Die Novelle des Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat das Gesetz massiv geschwächt. Die Koalition versäumt es, eine seit über 20 Jahren bekannte Transparenzlücke zu schließen und schafft stattdessen neue, weitreichende Ausschlusstatbestände.“

Die zentrale Transparenzlücke bleibt unangetastet

Trotz zahlreicher Hinweise der Berliner Datenschutzbeauftragten seit 2003 bleibt die entscheidende Lücke bestehen:Privatrechtlich organisierte Unternehmen in öffentlicher Hand unterliegen weiterhin nicht dem IFG. Der damalige Datenschutzbeauftragte Alexander Dix stellte 2011 klar:„Diese ‚Flucht ins Privatrecht‘ führt […] zu einer Aushebelung des IFG.“ CDU und SPD ändern daran nichts. Damit können auch künftig Verträge und Entscheidungen der Daseinsvorsorge – etwa in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr oder Gesundheit -der öffentlichen Kontrolle entzogen werden, sobald sie in privatrechtliche Konstruktionen ausgelagert werden.

Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe nicht durch das IFG sondern durch den Volksentscheid 2011


Der Wassertisch erinnert bei dieser Gelegenheit an ein anderes demokratisches Instrument: die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe wurde nicht durch das IFG erreicht, sondern durch den erfolgreichen Volksentscheid von 2011 und ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2009 (VerfGH 63/08), worin das Gericht feststellte, dass die vollständige Offenlegung aller Wasserverträge zulässig und notwendig ist, weil sie den Kernbereich der Daseinsvorsorge betreffen. Ohne diese Offenlegung hätte es keine Rekommunalisierung und keine Senkung der Wassertarife gegeben.

Statt Transparenz: neue Geheimhaltung durch KRITIS‑Ausnahmen

Der Gesetzentwurf führt mit § 2 Abs. 3 IFG‑E einen neuen, extrem weit gefassten Ausschlusstatbestand ein. Der Berliner Senat argumentiert in der Gesetzbegründung mit einer erhöhten Gefährdung der kritischen Infrastruktur. nach den Anschlägen auf die Stromversorgung vom September 2025 und dem Januar 2026. Informationen sollen künftig nicht zugänglich sein, wenn sie „für die Funktionsfähigkeit von KRITIS (Kritische Infrastrukturen)“ von Bedeutung sind. Damit können künftig zahlreiche Vorgänge, Verträge und Auslagerungen pauschal als „KRITIS‑relevant“ eingestuft und der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Mit dem neuen Gesetz werden zentrale Bereiche des Gemeinwesens, darunter Energie, Medien, Kultur, Telekommunikation, Transport, Gesundheit und Wasser, Verkehr und Finanzwesen vom Informationszugang ausgeschlossen, obwohl §11 des Berliner IFG  Behörden bereits heute ermöglicht, Informationsanfragen im Einzelfall abzulehnen, wenn deren Herausgabe das Wohl des Landes, Belange der inneren Sicherheit oder das Gemeinwohl gefährden. Das Gesetz ermöglicht zudem die verdeckte Videoüberwachung an Orten mit kritischer Infrastruktur. Der Berliner Wassertisch warnt: Diese Regelung schafft mehr Geheimhaltung als je zuvor.

Der Berliner Wassertisch fordert Nachbesserungen

Der Berliner Wassertisch appelliert an das Abgeordnetenhaus:

  • Schließen der Privatrechtslücke – öffentlich beherrschte Unternehmen müssen dem IFG unterfallen
  • KRITIS‑Ausnahmen eng fassen – keine pauschalen Geheimhaltungstatbestände
  • Transparenz stärken statt schwächen – besonders in Bereichen der Daseinsvorsorge
  • Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshof berücksichtigen – Transparenz ist verfassungsrechtlich geschützt

Demokratie braucht Transparenz

Dazu Gerlinde Schermer, MdA a.D. und Mitbegründerin des Berliner Wassertischs: „Der Staat lagert immer mehr Aufgaben aus – die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, aber erfahren nichts“, erklärt der Berliner Wassertisch.„Die IFG‑Novelle von CDU und SPD verschärft dieses Problem. Transparenz ist kein Sicherheitsrisiko, sondern eine demokratische Notwendigkeit.“ Ulrike von Wiesenau, Vorstand des Berliner Wassertisch e.V.: „Das Recht auf Informationszugang für Organisationen, Verbände, Medien und eine kritische Öffentlichkeit wird damit massiv erschwert. Es entsteht der Eindruck, dass mit dem neuen Gesetz IFG-Anfragen als ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle staatlichen Handelns eingeschränkt werden sollen; dass die Politik unter dem Vorwand von Sicherheitsinteressen Freiheitsrechte und den Rechtsstaat beschränken will.“


Die Informationsfreiheit ist nicht nur in Berlin gefährdet. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es ebenfalls Bestrebungen, die Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetze zu novellieren. Der Berliner Wassertisch fordert die Entwicklung eines modernen Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild, wie sie der Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen hatte.

Pressekontakt: Ulrike von Wiesenau +49(0) 1573-4077795 <berlinerwassertisch@gmail.com> www.berliner-wassertisch.net

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