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IFG‑Novelle der Berliner Koalition lässt Transparenzlücke bestehen und höhlt Informationsfreiheit aus

Posted on 29. März 202629. März 2026 By Ulrike von Wiesenau
Uncategorized

28.3.2026, PRESSEMITTEILUNG DES BERLINER WASSERTISCHES

Im Berliner Abgeordnetenhaus hat am 26. März 2026 die Koalition aus CDU und SPD trotz massiver Proteste im Eilverfahren das „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ (Drucksache 19/2999) durchgedrückt. Der Protest und die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen und Sachverständiger, darunter der Berliner Landesdatenschutzbeauftragtes, blieben ungehört. Auch der Berliner Wassertisch kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) scharf: „Die Novelle des Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat das Gesetz massiv geschwächt. Die Koalition versäumt es, eine seit über 20 Jahren bekannte Transparenzlücke zu schließen und schafft stattdessen neue, weitreichende Ausschlusstatbestände.“

Die zentrale Transparenzlücke bleibt unangetastet

Trotz zahlreicher Hinweise der Berliner Datenschutzbeauftragten seit 2003 bleibt die entscheidende Lücke bestehen: Privatrechtlich organisierte Unternehmen in öffentlicher Hand unterliegen weiterhin nicht dem IFG. Der damalige Datenschutzbeauftragte Alexander Dix stellte 2011 klar:„Diese ‚Flucht ins Privatrecht‘ führt […] zu einer Aushebelung des IFG.“CDU und SPD ändern daran nichts. Damit können auch künftig Verträge und Entscheidungen der Daseinsvorsorge – etwa in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr oder Gesundheit – der öffentlichen Kontrolle entzogen werden, sobald sie in privatrechtliche Konstruktionen ausgelagert werden.

Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe nicht durch das IFG sondern durch den Volksentscheid 2011


Der Wassertisch erinnert bei dieser Gelegenheit an ein anderes demokratisches Instrument: die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe wurde nicht durch das IFG erreicht, sondern durch den erfolgreichen Volksentscheid von 2011 und ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2009 (VerfGH 63/08), worin das Gericht feststellte, dass die vollständige Offenlegung aller Wasserverträge zulässig und notwendig ist, weil sie den Kernbereich der Daseinsvorsorge betreffen. Ohne diese Offenlegung hätte es keine Rekommunalisierung und keine Senkung der Wassertarife gegeben.

Statt Transparenz: neue Geheimhaltung durch KRITIS‑Ausnahmen


Der Gesetzentwurf führt mit § 2 Abs. 3 IFG‑E einen neuen, extrem weit gefassten Ausschlusstatbestand ein. Der Berliner Senat argumentiert in der Gesetzbegründung mit einer erhöhten Gefährdung der kritischen Infrastruktur. nach den Anschlägen auf die Stromversorgung vom September 2025 und dem Januar 2026. Informationen sollen künftig nicht zugänglich sein, wenn sie „für die Funktionsfähigkeit von KRITIS (Kritische Infrastrukturen)“ von Bedeutung sind. Damit können künftig zahlreiche Vorgänge, Verträge und Auslagerungen pauschal als „KRITIS‑relevant“ eingestuft und der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Mit dem neuen Gesetz werden zentrale Bereiche des Gemeinwesens, darunter Energie, Medien, Kultur, Telekommunikation, Transport, Gesundheit und Wasser, Verkehr und Finanzwesen vom Informationszugang ausgeschlossen, obwohl §11 des Berliner IFG Behörden bereits heute ermöglicht, Informationsanfragen im Einzelfall abzulehnen, wenn deren Herausgabe das Wohl des Landes, Belange der inneren Sicherheit oder das Gemeinwohl gefährden. Das Gesetz ermöglicht zudem die verdeckte Videoüberwachung an Orten mit kritischer Infrastruktur. Der Berliner Wassertisch warnt: Diese Regelung schafft mehr Geheimhaltung als je zuvor.

Der Berliner Wassertisch fordert Nachbesserungen


Der Berliner Wassertisch appelliert an das Abgeordnetenhaus:
-Schließen der Privatrechtslücke – öffentlich beherrschte Unternehmen müssen dem IFG unterfallen
-KRITIS‑Ausnahmen eng fassen – keine pauschalen Geheimhaltungstatbestände.
-Transparenz stärken statt schwächen – besonders in Bereichen der Daseinsvorsorge.
-Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshof berücksichtigen – Transparenz ist verfassungsrechtlich geschützt.

Demokratie braucht Transparenz

Dazu Gerlinde Schermer, MdA a.D. und Mitbegründerin des Berliner Wassertischs: „Der Staat lagert immer mehr Aufgaben aus – die Bürgerinnen und Bürger bezahlen, aber erfahren nichts“, erklärt der Berliner Wassertisch.„Die IFG‑Novelle von CDU und SPD verschärft dieses Problem. Transparenz ist kein Sicherheitsrisiko, sondern eine demokratische Notwendigkeit.“
Ulrike von Wiesenau, Vorstand des Berliner Wassertisch e.V.: „Das Recht auf Informationszugang für Organisationen, Verbände, Medien und eine kritische Öffentlichkeit wird damit massiv erschwert. Es entsteht der Eindruck, dass mit dem neuen Gesetz IFG-Anfragen als ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle staatlichen Handelns eingeschränkt werden sollen, dass die Politik unter dem Vorwand von Sicherheitsinteressen Freiheitsrechte und den Rechtsstaat beschränken will.“

Die Informationsfreiheit ist nicht nur in Berlin gefährdet. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es ebenfalls Bestrebungen, die Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetze zu novellieren. Der Berliner Wassertisch fordert die Entwicklung eines modernen Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild, wie sie der Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen hatte.

Pressekontakt: Ulrike von Wiesenau, Berliner Wassertisch und Wasserrat
+49(0) 1573-4077795 <berlinerwassertisch@gmail.com>


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