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  • 2010

2010

2010-12-20

Demokratie ist nicht kostenlos

Die Vorbereitung auf den Volksentscheid am 13. Februar kostet nicht nur Kraft, sondern auch Geld – für Plakate, Flugschriften, Anstecker, Aufkleber und vieles mehr.
Wenn Sie den Wassertisch unterstützen möchten, dann überweisen Sie bitte einen Betrag auf unser Sonderkonto.
Kontoinhaber: Grüne Liga Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: Volksentscheid Unser Wasser
Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, vermerken Sie bitte Ihren Namen auf dem Überweisungsträger und senden Sie eine entsprechende Mail an unseren Finanzbeauftragen Andreas Fuchs, E-Mail: a.rotfuchs@web.de oder rufen Sie ihn unter (030) 296 59 14 an.


2010-11-23

Senat legt Volksentscheid auf 13. Februar 2011

Laut Mitteilung des Landeswahlamts hat der Senat am 23.11.2010 beschlossen, am 13. Februar 2011 den Volksentscheid zum Gesetz über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben stattfinden zu lassen. Laut Abstimmungsgesetz könnte der Volksentscheid nur unterbleiben, „wenn das Abgeordnetenhaus den begehrten Gesetzentwurf oder den begehrten sonstigen Beschlussentwurf inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert annimmt“. Dies ist bisher nicht der Fall. Das Abgeordnetenhaus kann aber auch einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der spätestens 60 Tage vor dem Volksentscheid (d.h. 15.12.2010) beschlossen sein muss. Der Berliner Wassertisch weist die Falschaussage von Senator Körting, der Volksentscheid habe sich erledigt, scharf zurück.

pm-2010-11-23-falschaussage-koerting.pdf


2010-10-05

Senat hintertreibt Aktenherausgabe an Abgeordnete

Der Senat hintertreibt die Herausgabe der Akten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Auch knapp drei Monate nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs, das den Senat zur Aktenherausgabe zwang, konnte die Abgeordnete Heidi Kosche (B’90/Grüne) nur 15 von 180 vorhandenen Ordnern einsehen. Heidi Kosche wird jetzt erneut klagen. Ihre Schlussfolgerung aus dem Verhalten des Senats: „Nur ein erfolgreiches Volksbegehren kann die Möglichkeit zur Einsicht in die Verträge garantieren.“

pm-2010-10-04-wassertisch-hek.pdf

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