Pressemitteilungen aus 2012
Sonderausschuss am Ende – PM 14.12.2012
Gesetzesauftrag nicht erfüllt
Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ des Abgeordnetenhauses von Berlin hat heute seine Arbeit beendet. Der Berliner Wassertisch stellt dazu fest:
Der Sonderausschuss ist seiner Aufgabe nicht nachgekommen. Vorgeschrieben war die öffentliche Prüfung der Geheimverträge unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Die Ausschussmehrheit von SPD- und CDU-Fraktion verwandelte diesen gesetzlichen Auftrag des Volksgesetzgebers von vornherein in eine Farce. Offen geblieben ist die Forderung des Volksgesetzgebers nach vollständiger Veröffentlichung aller Beschlüsse und Nebenabreden. Es wurde keinerlei Versuch unternommen, die Frage der Vollständigkeit tatsächlich abschließend zu klären.
Insgesamt kann sich die interessierte Öffentlichkeit durch den Gesamtablauf dieses Sonderausschusses von Januar bis Dezember 2012 nur in der Auffassung bestärkt sehen, dass der Verlust an Vertrauen zur parlamentarischen Demokratie sich im Einzelfall immer wieder als berechtigt erweist. Die öffentliche Kontrolle von Regierungshandeln ist durch die Parlamente keineswegs gesichert, Parlamentsmehrheiten hintertreiben echte öffentliche Kontrolle geradezu. Damit drängt sich die Forderung nach nachhaltigem Ausbau direkter Demokratie umso mehr auf.
Nicht mehr geheim – PM 09.11.2012
Kammergericht lässt Rechtmäßigkeit der Verträge offen
Bis heute liegt der Text nicht öffentlich vor, doch der Berliner Wassertisch hat ihn: Im Sommer 2012 war der Veolia-Konzern auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, dem Land Berlin den Eintritt in die RWE-Veolia-Beteiligungsgesellschaft zu verwehren. Die Urteilsgründe sind immer noch nicht im Internet einzusehen, obwohl sie tief in Veolias Geschäftspolitik blicken lassen. Hinzu kommt, dass das Gericht Einblick in das „Shareholders Agreement“ von 2008 hatte – diesen Einblick verwehren Finanzverwaltung und Veolia der Öffentlichkeit. Weiter lässt das Kammergericht offen, ob die Wasserverträge von 1999 rechtmäßig sind; es konstatiert nur die fehlende gerichtliche Klärung dieser Frage. Eindeutig hält das Kammergericht fest, dass trotz des 75prozentigen Anteils des Landes an den Wasserbetrieben der Einfluss auf 50 Prozent begrenzt ist.
Senat-RWE-Wasserdeal von 654 Mio. Euro – PM 25.10.2012
Ein Schlag ins Gesicht von 666.000 Wählerinnen und Wählern beim Wasser-Volksentscheid!
Die Regierungsfraktionen SPD und CDU haben den Beschluss des Senats, den RWE-Anteil an den Berliner Wasserbetrieben für 654 Mio. Euro zurückzukaufen, am 24.10.12 in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses durchgewinkt. Die Zustimmung des Plenums soll im Schweinsgalopp per Tischvorlage in der heutigen Plenarsitzung folgen: ganz im Stil von 1999, als für dieselben Koalitionsparteien die damalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing die unselige Teilprivatisierung durchpeitschte.
„Die Dreistigkeit vor allem der SPD-Abgeordneten, sich für diese Entscheidung auf den Volksentscheid ‚Unser Wasser’ zu berufen, ist atemberaubend“, sagt Gerlinde Schermer vom Berliner Wassertisch, der den gewonnenen Volksentscheid herbeigeführt hatte. „In Wirklichkeit ist sie eine Verhöhnung der Wähler und ein massiver Betrug an der gesamten Berliner Bevölkerung.“
Senat deckt es selbst auf – PM 23.09.2012
Mit Rückkauf der RWE-Anteile soll Offenlegungsgesetz ausgehebelt werden
Heilmanns Geheimverhandlungen gegen Wasserverbraucher gerichtet
Mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Lederer hat der Senat am Wochenende die Argumente des Berliner Wassertischs gegen die Rückkaufpläne voll bestätigt: „Der beabsichtigte Eintritt des Landes Berlin in die Verträge anstelle von RWE bezweckt im Gegensatz zur ursprünglichen Teilprivatisierung nunmehr eine Rekommunalisierung der Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben. Dieser Fall ist im Gesetz nicht vorgesehen, weshalb eine Veröffentlichung ausscheidet.“ (Drucksache 17/10820, veröffentlicht im Landespressedienst am 22.09.2012) „Der Senat bestätigt mit dieser Aussage seine demokratiefeindliche Haltung. Er glaubt, durch die neuen Verträge mit RWE das Offenlegungsgesetz aushebeln zu können. Der Berliner Wassertisch sieht seine Ablehnung des Deals damit bestätigt“, erklärt Gerhard Seyfarth vom Wassertisch-Sprecherteam dazu. „Die Angelegenheit hat auch einen positiven Aspekt. Der Senat liefert uns einen Hebel, um die neuen Verträge juristisch angreifen zu können“, so Seyfarth weiter.
PM 13.06.2012
Rückkauf belastet für Jahrzehnte die Wasserpreise
Wassertisch warnt vor teurem Rückkauf der Veolia-Anteile
Freude empfindet der Berliner Wassertisch nach jahrelangem Kampf darüber, dass nach RWE nun auch der andere private Anteilseigner Veolia offenbar keinen Spaß mehr an den Berliner Wasserbetrieben hat und sich zurückziehen will. Das ist ein weiterer klarer Erfolg des Volksentscheids, bei dem 666.000 Berlinerinnen und Berliner gefordert hatten: „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Keine Freude empfindet der Berliner Wassertisch über den geplanten „goldenen Handschlag“ für RWE und Veolia. Bei den teuren Rückkaufsangeboten sind Misstrauen und Vorsicht angesagt. Die Behauptung von Senator Nußbaum, dass der Rückkauf keine Belastung für die Berliner Wasserkunden darstelle, ist ein Märchen. Selbstverständlich sind die Gewinne der privaten Konzerne und die Rückkaufsumme bereits im Wasserpreis fest einkalkuliert – und das für Jahrzehnte. Die überhöhten Wasserpreise würden, wie vom Bundeskartellamt verfügt, endlich dauerhaft sinken, wenn der Senat die rechtswidrigen Verträge anfechten und das Abgeordnetenhaus das Betriebe-Gesetz ändern würde.
Zu Rückkauf der RWE-Anteile – PM 06.06.2012
Finanzsenator Nußbaum setzt ruinösen Weg seiner Vorgängerin fort
„Rekommunalisierung“ nennt Senator Nußbaum den teuren Rückkauf der RWE-Anteile bei den Berliner Wasserbetrieben. „Tatsächlich versucht er aber, einer Anfechtung und Rückabwicklung der offen gelegten Verträge zuvor zu kommen,“ meint Gerlinde Schermer, Wirtschaftsexpertin und Mitglied im Wassertisch-Sprecherteam. „RWE soll noch schnell die vertraglich bis 2028 garantierten Gewinne in Höhe von ca. 650 Mio Euro fürs Nichtstun zugeschoben bekommen. So will Herr Nußbaum der Aufklärung durch den Sonderaussschuss des Abgeordnetenhauses und einer juristischen Aufarbeitung zuvor kommen. Eiligst sollen die versprochenen Gewinne dem Atom-Konzern RWE noch gesichert werden.“
PM 05.06.2012
Gesetz verlangt Prüfung durch Unabhängige
Zu Meldungen in heutigen Zeitungen, der Wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) habe die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe als verfassungskonform bezeichnet, erklärt der Berliner Wassertisch:
1. Ein Gutachten des WPD kann eine gerichtliche Prüfung nicht ersetzen. Es ist nie gerichtlich festgestellt worden, dass die jetzige gesetzliche Regelung der Teilprivatisierung mit der Verfassung von Berlin vereinbar ist. Ein WPD-Gutachten ersetzt weder eine gerichtliche Prüfung noch eine Prüfung durch von Senat und Abgeordnetenhaus unabhängige Experten. Eine solche Prüfung durch unabhängige Fachleute verlangt aber das im Volksentscheid angenommene Offenlegungsgesetz.
2. Erst durch die Veröffentlichung der Verträge konnte nachgewiesen werden, dass in ihnen eine Renditegarantie für die privaten Anteilseigner enthalten ist. Diese Renditegarantie wird durch das Betriebegesetz und die Wassertarifordnung gesichert. Folglich müssen Betriebegesetz und Wassertarifordnung geändert werden, um die Renditegarantie abzuschaffen. „Das haben uns die 666.000 Wasserverbraucher aufgegeben, die im Volksentscheid für unser Gesetz gestimmt haben“, erklärte Gerhard Seyfarth vom Sprecherteam des Berliner Wassertischs.
PM 05.06.2012
Wasserbetriebe spielen auf Zeit
Die nunmehr dritte Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes muss umgesetzt werden. In einer Entscheidung vom Dienstag, dem 5. Juni 2012 ordnen die Kartellwächter an, dass das Entgelt für Wasser in Berlin in diesem Jahr um 18 Prozent und in den kommenden drei Jahren um 17 Prozent niedriger sein muss als 2011.
Streit um Anteile bei den Berliner Wasserbetrieben – PM 01.06.2012
Veolias Stern sinkt – der Konzern will Berufung einlegen und prozessiert an allen Fronten
Wassertisch Sprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert: „Der internationale Konzern sieht seinen Stern sinken und kämpft nun an allen Fronten. Nachdem Veolia seine Position am Pariser Wasser im Jahr 2010 nach einem Vierteljahrhundert verloren geben musste, befürchten sie nun den Verlust ihrer exorbitanten Gewinne mit dem Berliner Wasser. Die aktuelle Auseinandersetzung vor dem Landgericht Berlin, der Rechtsstreit um die Preis-Missbrauchsabmahnung des Bundeskartellamtes, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das durch den Wasser-Volksentscheid eingesetzte Gesetz zur Offenlegung geben beredt Zeugnis von der Alarmstimmung bei dem international agierenden Konzern“.
PM 30.05.2012
Hat Veolia Geheimvereinbarung offenbart?
Wirtschafts- und Vertragsexpertin Gerlinde Schermer analysiert: „Es ist nirgendwo ersichtlich, dass die BB-AG eine beherrschende Stellung innerhalb des Firmenkonstrukts einnimmt. Genau das aber stellte sich gestern heraus. Veolia trug unwidersprochen vor, dass die RVB geschaffen worden sei, um den privaten Investoren ein Übergewicht über das Land Berlin zu verschaffen. Diese – angesichts der Minderheitsbeteiligung von RWE/Veolia – überraschende Tatsache hat der Senat bisher verschwiegen. Wir fragen uns, ob hier nicht eine Geheimvereinbarung vorliegt, von der Veolia gestern einen Zipfel lüftete. Wir fordern den Senat auf, hier Klarheit zu schaffen“.
Sonderausschuss „Wasserverträge“ – PM 25.05.2012
Nußbaum bestätigt?
Vor kurzem hatte Finanzsenator Nußbaum Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Sonderausschusses „Wasserverträge“ geäußert. Die heutige achte Sitzung bestätigte ihn, aber anders als gemeint: die Vertreter der Regierungsfraktionen SPD und CDU ließen ihren Unwillen oder ihre Unfähigkeit erkennen, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Vorsitzender Jupe (CDU) lieferte ein besonders prägnantes Beispiel für eine Selbstüberhöhung: „Wir sind der Souverän“ verkündete er den bass erstaunten Zuhörern seine Auslegung der Verfassung, die die Rolle des Souveräns dem Volk zuspricht. Jupe gebrauchte diese Aussage, um dem Publikum den Mund zu verbieten.
PM 11.05.2012
Sonderausschuss „Wasserverträge“ gerät zur Alibi-Veranstaltung
Debatte über neues Volksbegehren drängt sich auf
Was der Wassertisch schon seit langem vermutet, hat sich in der heutigen Sitzung bestätigt: die Ausschuss-Mehrheit von SPD und CDU beabsichtigt, den Ausschuss als reine Alibi-Veranstaltung durchzuführen. Trotz der höchst aufschlussreichen Ausführungen der Abgesandten des Bundeskartellamts schwiegen die Senatsvertreter und die Abgeordneten der Regierungskoalition beharrlich. Der Sinn des Ausschuss wurde damit ad absurdum geführt. Seit Monaten vorliegende Anfragen von Abgeordneten bleiben unbeantwortet; die Einsicht in wichtige Dokumente wird verweigert.
Dr. Felix Engelsing vom Bundeskartellamt bestätigte heute: Die Wasserpreise in Berlin sind eindeutig zu hoch; Preistreiber sind die kalkulatorischen Kosten. Sie liegen weit über dem Durchschnitt. (Die kalkulatorischen Kosten sind die Gewinne der Beutegemeinschaft des Landes Berlin mit den Konzernen RWE und Veolia.) Annette Bangart, ebenfalls Bundeskartellamt, widerlegte die Behauptung der BWB, wegen des sinkenden Wasserverbrauchs der Berliner müssten die Preise steigen.
PM 10.05.2012
RWE-Verkauf bei Nacht und Nebel
Sonderausschuss soll über RWE-Rückkauf beraten / Wasserverbraucher werden Kaufpreis bezahlen
Laut Auskunft des Esseners Energiekonzerns RWE haben sich RWE und der Berliner Senat über den Verkauf der Anteile des Konzerns an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) geeinigt. Der Vertrag sei unterschriftsreif und müsse nur noch abgesegnet werden, verlautbarte RWE-Finanzvorstand Rolf Pohlig am Donnerstag. … „Es ist inakzeptabel, dass das Land einen Kredit aufnimmt, um vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig gesprochene Renditehöhen über den Rückkaufpreis auszuzahlen. Egal ob den Kredit dafür das Land oder die BWB aufnehmen, der zuviel gezahlte Betrag wird den Bürgerinnen und Bürgern aufgedrückt! Das dürfen wir nicht zulassen“, unterstreicht Gerlinde Schermer.
PM 08.05.2012
Prof. Keßler: Verträge können nichtig sein
Bericht von der 6. Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“
Auf der 6. Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Berliner Abgeordnetenhaus am 4. Mai 2012 wurde Prof. Dr. Jürgen Keßler, Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht, Vorstands-vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin und Vertrauensperson der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ zu den wettbewerbsrechtlichen Fragen des Vertrags- und Gesetzeskonstruktes „Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ angehört. Er legte dar, dass die Nichtigkeit der Verträge sich sowohl aus einem Verstoß gegen das europäische Vergaberecht als auch aus einer Verletzung verfassungsrechtlicher Kompetenznormen ergeben könne. Die Frage, ob die Nichtigkeitssanktion nur den unmittelbar betroffenen Vertragsteil oder das gesamte Vertragswerk betreffe, werde einer eingehenden rechtlichen Prüfung bedürfen. Was den Verstoß gegen das Vergaberecht betreffe, werde die Entscheidung der Europäischen Kommission weitere Hinweise ergeben, die konkretere Informationen über die Ausschreibung zutage fördern und somit den Ausgangspunkt für weitere Prüfungen ergeben werde.
PM 07.05.2012
Nußbaum will RWE bezuschussen
Offenbar plant Senator Nussbaum, an RWE die Gewinne für die bevorstehenden 16 Jahre im Voraus auszuzahlen. Der in den Medien genannte Kaufpreis von 618 Mio. € lässt nur diesen Schluss zu. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Berliner Wasserbetriebe auch formal der Verfügungsgewalt des Landes Berlin entzogen werden, indem der Senat Veolia eine Sperrminorität einräumt.
Dafür haben nicht 666.000 Berliner ihre Stimme gegeben. Der Volksentscheid stand unter der Forderung „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Senator Nussbaum missachtet den Volksentscheid und führt hinter verschlossenen Türen seit Monaten Rückkaufsverhandlungen, statt die unrechtmäßigen Verträge rückabzuwickeln. Indem er RWE 618 Mio. € zuschiebt, die aus unseren Steuern bezahlt werden, zementiert Nussbaum die Beutegemeinschaft von Veolia und Senat.
Der Berliner Wassertisch verlangt:
- keine Geheimverhandlungen über unser Wasser
- keine neuen Privatisierungsverträge
- Es muss Schluss damit sein, dass der Senat unser Geld den Privaten in den Rachen wirft. Die Berliner haben den Kaufpreis für die Wasserbetriebe an RWE und Veolia so gut wie zurückgezahlt.
PM 02.05.2012
BWB betreiben Schönwetter-Propaganda
Im munteren Gesellschaftsspiel um die Wasserpreise in Berlin sind wieder die Berliner Wasserbetriebe am Zug. Nach der zweiten Abmahnung des Bundeskartellamtes an die Berliner Wasserbetriebe wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise – das Kartellamt will die Preise in der Hauptstadt um rund ein Fünftel senken – hat das Unternehmen nun wieder mit einer umfassenden Stellungnahme widersprochen. Einer hellhörig gewordenen Öffentlichkeit gegenüber versuchen sie jedoch schön Wetter zu machen. Sie versichern beruhigend, ihr Ziel seien „stabile Tarife“. Von einer Senkung der Trinkwasserpreise, wie vom Bundeskartellamt verfügt, soll gar nicht erst die Rede sein.
25.04.2012
Gegendarstellung von Staatssekretärin Frau Dr. Sudhof
Dieser Tage erhielt der Berliner Wassertisch Post von Frau Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Finanzen. Sie verlangt darin eine Gegendarstellung zur Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 30.03.2012. Dieser Aufforderung kommen wir gern nach, indem wir ihr Schreiben hier vollständig zitieren:
Sehr geehrter Herr B.,
in der o.g. Pressemitteilung auf der Homepage des Berliner Wassertischs wurde die Behauptung aufgestellt, ich hätte in der Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Abgeordnetenhaus am 30.03.2012 zugegeben, dass der Senat für künstlich überhöhte Wasserpreise sorge, indem er bei der Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der BWB zwei Prozent auf den Zinssatz zehnjähriger Bundesanleihen aufschlage.
Diese Darstellung ist unrichtig. Ich möchte hierzu klarstellen, dass ich lediglich zu der aus den Reihen der Abgeordneten gestellten Frage nach der „durchschnittlichen Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren plus 2 Prozent im Zeitraum von 1999 bis 2028“ Stellung genommen habe. ln diesem Zusammenhang bin ich auf die mir bekannte Renditeentwicklung von Bundesanleihen in der Vergangenheit eingegangen und habe jeweils 2 Prozent hinzugezogen. Eine weitergehende Aussage war damit keineswegs verbunden, insbesondere nicht mit einer in der erwähnten Pressemitteilung unterstellten Ausrichtung eines zweiprozentigen Aufschlags auf den Zinssatz von Bundesanleihen im Rahmen der Tarifkalkulation. Dies kann im Wortprotokoll des Sonderausschusses nachvollzogen werden. Ich fordere Sie daher auf, die Darstellung in der genannten Pressemitteilung umgehend zu korrigieren und unzutreffende Behauptungen in Bezug auf meine Ausführungen in dem Ausschuss zu unterlassen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte, wenn eine korrekte Darstellung in der Pressemitteilung nicht bis zum 3. Mai 2012 erfolgt sein sollte.
Stellungnahme des Sprecherteams des Berliner Wassertischs
Frau Dr. Sudhof beantwortete mündlich eine Frage „aus den Reihen der Abgeordneten“ im Sonderausschuss „Wasserverträge“, die sich auf die Zinsverordnungen des Senats zur Berechnung der Berliner Wasserpreise bezog. Es wurde nach der Höhe der Zinssätze von Bundesanleihen plus Aufschlag von 2 Prozent gefragt.
Die Staatssekretärin beantwortete die Frage rein rechnerisch. Sie ließ dabei unerwähnt, dass der Berliner Landesverfassungsgerichtshof bereits 1999 diesen Zuschlag von 2 Prozent als „nicht gerechtfertigt“ und als Verstoß gegen Artikel 10, Abs. 1 der Verfassung von Berlin verboten hatte (VerfGH 42/99).
Indem sie keinerlei Anstoß an der Frage nahm, sondern mehrfach unkommentiert den Aufschlag von 2 Prozent erwähnte, so als sei er selbstverständlich, bestätigte sie, dass bei der Renditezins-Ermittlung durch den Senat, welche die Grundlage für die Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe ist (§ 16 Berliner Betriebe-Gesetz, Abs. 5), der verfassungswidrige Zuschlag von 2 Prozent immer mitgedacht wird.
Schließlich müssen wir betonen, dass die Pressemitteilungen des Berliner Wassertischs in der Regel der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) unterfallende Kommentierungen darstellen.
Ulrike Kölver, Gerlinde Schermer, Gerhard Seyfarth, Ulrike Fink von Wiesenau
Bericht 18.04.2012
Die Rendite ist sicher
Senat hat RWE/Veolia zusätzlichen „ Free Cash Flow“ aus der Änderung der Abschreibungsmethode bis 2028 garantiert
Am 17.4.2012 tagte nicht nur die Pressekonferenz der Berliner Wasserbetriebe, sondern auch die Arbeitsgruppe Klärwerk des Berliner Wassertischs. Die gestrige Pressekonferenz des BWB zeigt erneut: die Rendite aus dem Wassergeschäft für die Privaten ist sicher. 124 Millionen € Gewinn werden für 2011 an Veolia und RWE ausgeschüttet. Auf der am gleichen Tag einberaumten öffentlichen Klärwerksitzung erfuhren Interessierte aber mehr. Denn, die 124 Millionen € Ausschüttung 2011 sind nicht alles, was als Veolia und RWE als Gewinn einstecken. Gerlinde Schermer, Wirtschaftsexpertin des Berliner Wassertischs, klärte die Anwesenden darüber auf, dass die Privaten noch eine Zusatzrendite erhalten, über die auf der Pressekonferenz der BWB nicht gesprochen wurde. Auf der gestrigen Klärwerk-Sitzung wurden bisher vom Senat unveröffentlichte Dokumente ausgewertet. Sie belegen, dass zusätzlich zu den bisher ausgeschütteten Gewinnen den Privaten RWE und Veolia eine Gewinnzusicherung bis 2028 von 609,6 Millionen € gemacht worden ist. Dieser Wert nennt sich: „NPV of Implied FCF Contribution“ und bedeutet Barwert der freecash Flow, also der aus der Änderung der Abschreibungsmethode garantierten Zuflüsse an die Privaten.
Das Geld dafür kommt von den Wasserkunden. Grund ist die per Gesetz ab 2004 geänderte Abschreibungsmethode auf Wiederbeschaffungszeitwerte. Weil das Berliner Verfassungsgericht die Renditegarantie nach einer Klage der Grünen und der damaligen PDS für rechtswidrig erklärte, veränderte das Land Ende 2003 – vertreten durch Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) – die Gesetze. Wolf begründete die Umstellung der Abschreibungsmethode damit, dass sie der langfristigen Substanzerhaltung diene.
Gerlinde Schermer erläuterte: Die Wahrheit ist, dass in der Anlage 21.2a zum Konsortialvertrag (5. Änderungsvereinbarung) vertraglich festgelegt wurde, dass die daraus generierten Mehreinnahmen zu 49,9% den Privaten zustehen. 40% werden jährlich ausgeschüttet, die Privaten erhalten davon den hälftigen Anteil ohne Abzug von Steuern und 60% werden den sogenannten Rücklagen zugeführt. Diese Rücklagen dienen dem Ersatz der verfassungswidrig gesprochenen „Effizienzsteigerungsklausel“ aus dem Privatisierungsgesetz von 1999. Das Geld gehört damit den Privaten als EIGENKLAPITAL. Die Beträge sind zwar noch nicht ausgeschüttet, aber sie sind der Rendite zuzurechnen. Von 2004 bis 2010 summieren sich diese Beträge im Eigenkapital der Privaten auf 104 Millionen €. Bis zum Jahr 2028 sollen Beträge zusammenkommen, deren Barwert auf den Bewertungsstichtag 1.1.2000 insgesamt 609,6 Millionen € beträgt. Den Abgeordneten im Sonderausschuss „Wasser“ wurden diese Dokumente bisher nicht vorgelegt. Sie wurden auch nicht nach der erfolgreichen Volksabstimmung am 13.2.2011 veröffentlicht.
Aus den nun aufgetauchten, dem Wassertisch vorliegenden bisher unveröffentlichten Dokumenten wird deutlich, dass die Investoren einen finanziellen Ausgleich vom Land Berlin verlangen, wenn die geplanten vertraglich garantierten Beträge aus der Änderung der Abschreibungsmethode nicht über den Wasserverbrauch der Berlinerinnen und Berliner „hereinkommen“. Das Zauberwort heißt: „Unterkompensation“. Darum also geht es, wenn die Wasserbetriebe über den sinkenden Wasserverbrauch der Berlinerinnen und Berliner jammern. Das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge der Wasserprivatisierung besagt in §4: Was nicht offengelegt ist, wird ungültig!
Wir fordern den Senat auf, gesetzestreu zu handeln und die Forderungen von RWE/Veolia nach „Kompensation“ abzuwehren!
PM 17.04.2012
„Heute hüh, morgen hott“
„Heute hüh, morgen hott“ – so könnte man die Informationspolitik der Berliner Wasserbetriebe beschreiben. Am vergangenen Donnerstag ließen sie verlauten, „in diesem und im nächsten Jahr nicht an der Tarifschraube drehen zu wollen“. Am heutigen Dienstag läßt Chef Jörg Simon höchstpersönlich alles offen und verweist auf 34 Millionen Euro Gewinn, die den Gesellschaftern bei einem Verzicht auf eine 2,9prozentige Preissteigerung entgingen. Dass das Bundeskartellamt die Berliner Wasserpreise als Monopolmissbrauch ansieht und daher Preissenkungen verlangt, bleibt dabei natürlich unerwähnt. Die Bilanz-Pressekonferenz der BWB bestätigte, dass die Abzocke der Berliner Wasserverbraucher weiter geht. 124 Mio. Euro Gewinn gingen an RWE und Veolia, an das Land 108 Mio. Euro. Wasser bleibt trotz gesunkenen Verbrauchs ein einträgliches Geschäft – zu Lasten der Berlinerinnen und Berliner.
Angeblich habe das Unternehmen 56,5 Millionen Euro weniger eingenommen als geplant, führte Jörg Simon aus. Seine Behauptung, das Unternehmen dürfe die entgangenen Erlöse innerhalb von sechs Jahren über höhere Preise zurückverlangen, ist allerdings nicht nachzuvollziehen: das Berliner Betriebe-Gesetz lässt den Ausgleich von „Kostenunterdeckungen“ nur innerhalb von zwei Kalkulationszeiträumen, d.h. vier Kalenderjahren, zu. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seiner Position bestätigt: Die Beutegemeinschaft von Land und Privaten muss beendet werden. Der Regierende Bürgermeister muss seiner Ankündigung vom März 2011, in diesem Jahr würden die Preise sinken, endlich Taten folgen lassen. Als erster Schritt ist die Verfügung des Bundeskartellamts zur Preissenkung sofort umzusetzen.
PM 13.04.2012
Berliner Wasserbetriebe: knallhart gegen Berliner Bürger
Mit der erneuten Diskussion über die Berliner Wasserpreise wird unübersehbar deutlich, wie Wowereit-Regierung und Private zur Täuschung von übergeordneten Instanzen und allgemeiner Öffentlichkeit versuchen, sich gegenseitig Deckung zu verschaffen. Wie bekannt, hat das Bundeskartellamt die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erst vor wenigen Tagen zum zweiten Mal abgemahnt und jetzt eine Senkung der Trinkwasserpreise um 21% verlangt, also 2% mehr Senkung als bei der ersten Abmahnung im Dezember 2011.
Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion über Preiserhöhung und gar die Nachforderung von mindestens 54 Mio. Euro der Privaten grotesk. Die BWB versichern denn auch „beruhigend“, ihr Ziel seien „stabile Tarife“. Man tritt also dreist Spekulationen über Preiserhöhung los, um dann eine bloße Nullrunde als volksfreundliche Großtat zu verkaufen. Das ist purer Betrug des Publikums: die Preise sind seit Jahren durch sogenannte kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen massiv und rechtswidrig überhöht, was auch schon vor den Kartellamtsabmahnungen klar nachweisbar war.
Zum Thema der geforderten Preissenkung hüllen sich auch Finanzsenator Nussbaum und Wirtschaftssenatorin von Obernitz in Schweigen und ziehen voll auf der Linie der BWB mit, denn von der Schröpfung der Wasserkunden profitiert ja die Regierung gemeinsam mit den Privaten. Und was ist aus Wowereits Ankündigung vom März 2011 geworden, die Wasserpreise würden (wegen allgemein sinkender Zinssätze) automatisch sinken? Der Regierende Bürgermeister, der von Anfang an die skandalöse Teilprivatisierung abgenickt hat und alle schädlichen Folgen nur weiter abnickt, ist wohl derzeit so stark mit dem Machtgerangel in der eigenen Partei beschäftigt, dass so nebensächliche Dinge wie die Interessen der Berliner Bevölkerung seine Aufmerksamkeit nicht auch noch beanspruchen dürfen. Die privaten Betreiber RWE/Veolia und die Regierung Wowereit entlarven sich so einmal mehr als einträchtige Beutegemeinschaft an der sprudelnden Geldquelle Wasser, die zu speisen alle Berliner von arroganten Profiteuren, privaten wie staatlichen, gezwungen werden sollen.
Gegen die Abmahnungen des Kartellamts wenden die Wasserbetriebe ein, dass sie ja keinerlei Handlungsspielraum hätten, sondern laut Berliner Betriebegesetz nur die Vorgaben des Senats erfüllten, der jährlich den Zinssatz für die Berechnung der Wasserpreise vorgibt. „Wenn das so wäre“, sagt Wasser-Expertin Gerlinde Schermer, „hätten die BWB nicht die geringste Handhabe ‚an der Tarifschraube zu drehen‘, denn der Senat hat für das laufende Jahr immer noch keine entsprechende Zinsverordnung bekannt gegeben. Die BWB strafen sich selbst lügen, wenn sie sich als angeblich nur ausführendes Organ herauszureden versuchen – und gleichzeitig unverfroren selbst aktive Preispolitik betreiben. Eine Steilvorlage für das Bundeskartellamt!“
Mitteilung 04.04.2012
Neues Sprecherteam gewählt
Der Berliner Wassertisch hat auf seinem April-Plenum ein neues Sprecherteam gewählt. Die Neuwahl erfolgte, weil die einjährige Amtszeit des bisherigen Teams im April endet.
Dem neuen Sprecherteam gehören an:
- Ulrike Kölver
- Gerlinde Schermer
- Gerhard Seyfarth
- Michel Tschuschke
- Ulrike Fink von Wiesenau
Finanzbeauftragter Andreas Fuchs wurde vom Plenum entlastet und anschließend in seinem Amt bestätigt.
Das Plenum dankte dem bisherigen Team für die geleistete Arbeit und wünschte dem neuen Team viel Erfolg.
PM 02.04.2012
Massiver Druck an der Wasserfront
Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erneut wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise abgemahnt. Nachdem das Unternehmen auf die erste Abmahnung der Bundesbehörde am 9. Dezember hin eine 160-seitige Erwiderung eingereicht hatte, waren umfangreiche Nachermittlungen durch die oberste Bundesbehörde eingeleitet worden. Das Bundeskartellamt kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass die Wasserpreise in Berlin 2012 durchschnittlich um 21 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 reduziert werden müssen, 2013 bis 2015 um durchschnittlich 20 Prozent.
PM 30.03.2012
Staatsekretärin gibt zu: Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise
Auf der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ gab Staatsekretärin Dr. Margaretha Sudhoff zu, was der Berliner Wassertisch schon seit langem vermutet: der Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise. Er schlägt bei der Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zwei Prozent auf den Zinssatz zehnjähriger Bundesanleihen auf. Damit missachtet er das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs von 1999, das diesen Aufschlag für rechtswidrig erklärt hatte. Wie „ernst“ der Senat die Ausschussarbeit nimmt, machte Frau Sudhoff deutlich, als sie erzählte, dass sie sich „in der Nacht“ die Zahlen von der Agentur Reuters herausgesucht habe – der Ausschuss besteht seit Anfang Januar, und seitdem weiß der Senat, dass er auskunftspflichtig ist. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche bezeichnete die Angabe des Senats, dass er den verfassungswidrigen Zuschlag einfach auf den Zinssatz für die Rendite draufschlägt, als „unverfroren“. Auf ihre Nachfrage zur Rechtmäßigkeit des zweiprozentigen Aufschlags blieb Frau Sudhoff die Antwort schuldig. Der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten gab anhand selbst errechneter Daten bekannt, dass die Verzinsung auf das tatsächlich von RWE und Veolia eingelegte Kapital völlig überhöht sei, wobei es sich nicht um normale, sondern um Garantiezinsen handele. Sie lägen über dem Vierfachen dessen, was normale Menschen als Garantiezins für eine Lebensversicherung bekommen. Wirtschaftsexpertin Gerlinde Schermer vom Berliner Wassertisch kommentierte: „Es gibt bei einem natürlichen Monopol kein wirtschaftliches Risiko, deshalb ist diese überhöhte Rendite ein Skandal.“
Nichts zur Aufklärung über die geheimen Nebenabreden trug Finanzvorstand Frank Bruckmann von den BWB vor. Dennoch wurde aus seinem Referat anhand von Angaben über die Investitionen der BWB klar, dass die „vereinigungsbedingten Sonderaufgaben“ bereits vor der Teilprivatisierung erledigt waren. Kein Wort verlor Bruckmann über den Schlag ins Gesicht der 666.000 Berlinerinnen und Berliner, den RWE und Veolia mit ihrer Klage gegen das Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht führen, um ihre Gewinnansprüche zu sichern.
PM 18.03.2012
Ausschuss knausert, Bürger müssen zahlen
Die Verhandlungen des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am Freitag, 16.03.2012, waren so spannend, dass manch einer im Publikum einnickte. Fern von jeglicher inhaltlicher Arbeit stritt der Ausschuss geschlagene zwei Stunden um die Frage, ob ein Auftrag zu einem externen Gutachten vergeben werden soll, wie von der Opposition (Grüne, Linkspartei, Piraten) beantragt. Am Ende beschlossen die Regierungsfraktionen, sich erst einmal mit dem hausinternen „Wissenschaftlichen Parlamentsdienst“ als Auskunftsmittel zu begnügen – um Geld zu sparen.
PM 13.03.2012
„Heut‘ ist ein wunderschöner Tag“ oder „Was will Wowereit?“
„Heut‘ ist ein wunderschöner Tag“ – denn: Am heutigen Dienstag werden gemäß dem vor einem Jahr verkündeten Gesetz zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe alle diesbezüglichen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden ungültig – falls sie bis jetzt noch nicht veröffentlicht sind. Für diese Regelung hatten sich im Volksentscheid im Februar 2012 über 666.000 Berlinerinnen und Berliner ausgesprochen.
Jedoch vermiest eine Aktion der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia, die gute Stimmung. Sie wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagen.
PM 02.03.2012
Wasserpreise müssen sinken, geheime Unterausschüsse öffentlich tagen
Wenn alles mit rechten Dingen zuginge, müssten 2012 die Wasserpreise sinken. Das ergibt sich aus dem Berliner Betriebe-Gesetz. Doch in Berlin geht es nicht mit rechten Dingen zu, mit einer „ausnahmsweise“ beabsichtigten Nullrunde bei den Preisen will Senatorin v. Obernitz uns für dumm verkaufen.
Der Wasserpreis hängt ab von der Rendite zehnjähriger Bundesanleihen, die seit Jahren sinkt. Folgerichtig muss auch der Verzinsungssatz für das betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) – und damit auch der Wasserpreis – sinken. Aus Pressemitteilungen über die Aufsichtsratssitzung der BWB vom Mittwoch (29.2.2012) geht hervor, dass gemäß der „gesetzlichen und vertraglich geregelten Tarifkalkulation“ 2012 die Wasserpreise um 2,9 Prozent steigen sollen. Eine solche Regelung ist in den offen gelegten Verträgen nicht enthalten. „Handelt es sich hier um unveröffentlichte Nebenabreden?“, fragt Ulrike Kölver vom Berliner Wassertisch. „Hat der Senat noch mehr Gespenster im Schrank?“
PM 17.02.2012
Beeindruckende Lehrstunde im Sonderausschuss
Die zweite Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Abgeordnetenhaus am heutigen Freitag geriet zu einer beeindruckenden Lehrstunde in Sachen Missachtung der Demokratie einerseits und Ausplünderung der Berliner Bevölkerung andererseits. Als Vertreterin der Berliner Bevölkerung erläuterte Gerlinde Schermer den Abgeordneten, dass die Berliner Wasserverbraucher den privaten Anteilseignern zum 31.12.2011 den kompletten Kaufpreis für die BWB bereits bezahlt haben und bei Vertragsende 2028 zu erwarten ist, dass RWE und Veolia der Kaufpreis drei Mal erstattet wurde.
Deshalb bestehe die Lösung des Problems darin, die Verträge zu Fall zu bringen. Den Wortlaut der Ausführungen Schermers lesen Sie im Anhang.
Aktion vor dem Brandenburger Tor – 10.02.2012
Ein Jahr Volksentscheid „Unser Wasser“
Vor einem Jahr, am 13.2. 2011, wurde zum ersten Mal in Berlin ein Volksentscheid mit 666.000 Stimmen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewonnen. Damit wurde das Gesetz zur Offenlegung und Prüfung der Geheimverträge, mit denen das Berliner Wasser teilprivatisiert wurde, angenommen. Die Offenlegung ist erreicht worden, die Prüfung beginnt gerade erst: am 6.1.12 wurde im Abgeordnetenhaus ein Sonderausschuss „Wasserverträge“ konstituiert, der ein Jahr lang die Verträge prüfen soll. Das darf nicht zur Alibi-Veranstaltung missraten!
Die rechtswidrigen Verträge müssen für nichtig erklärt und rückabgewickelt werden. Um dieser Forderung von 666.000 Berlinern Nachdruck zu verleihen, veranstaltete der Berliner Wassertisch zum Jahrestag des Volksentscheides eine Kundgebung am 13.2.12, 11 Uhr vor dem Brandenburger Tor.
PM 11.01.2012
Beutegemeinschaft muss entmachtet werden
Das Bundeskartellamt hatte Anfang Dezember den Entwurf einer sog. „Missbrauchsverfügung“ gegen die BWB öffentlich gemacht hat, der zufolge die Trinkwasserpreise in Berlin um mindestens 19% gesenkt werden müssen. Den BWB war bis zum 11.1.2012 eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Nun haben die Wasserbetriebe einen weiteren Fristaufschub bis zum 30.1.2012 erwirkt.
In der vorliegenden Missbrauchsverfügung hatte das Kartellamt die Einwände der BWB bereits in nahezu jeder Hinsicht als fadenscheinig entkräftet: die Spitzen-Preise sind fast ausschließlich auf die überhöhten Unternehmensgewinne zurückzuführen und lassen sich weder technisch noch wirtschaftlich rechtfertigen. Nach Ansicht des Berliner Wassertisches muss es bei einer zügigen Umsetzung der Missbrauchsverfügung durch das Kartellamt bleiben. Gerichte dürfen sich nicht auf die aufschiebende Wirkung einer Klage einlassen, die ganz offensichtlich unseriös und unbegründet ist.
Es ist letztlich auf den ausdauernden Druck des Berliner Wassertischs zurückzuführen, dass der vorige Wirtschaftssenator Wolf das Bundeskartellamt überhaupt eingeschaltet hatte. Die Ergebnisse des Amtes untermauern nun mit Expertise in allen Einzelheiten, was die Bürgerinitiative seit mehreren Jahren gegen die Teilprivatisierung und gegen die „Beutegemeinschaft“ von Senat und Privaten ins Feld führt. Dieser Begriff ist umso mehr berechtigt, als Finanzsenator Nußbaum öffentlich erwägt, durch Steuererhöhungen eventuelle Wasserpreis-Senkungen auszugleichen. Der Berliner Wassertisch muss feststellen, dass die regierenden Politiker offensichtlich ihre Niederlage beim Volksentscheid vor einem Jahr schon wieder vergessen haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass der neue Senat geheime Verhandlungen mit den privaten Konzernen führt, statt Transparenz walten zu lassen, wie vom Volksentscheid vorgeschrieben.
666.000 Berlinerinnen und Berliner haben im Wasser-Volksentscheid für die Offenlegung der Verträge und für eine Senkung der Wasserpreise ihre Stimme abgegeben. „Wir werden nicht zulassen, dass das Votum der Berlinerinnen und Berliner missachtet und durch Verfahrenstricks abgewehrt wird“, so Wassertisch-Sprecherin Ulrike von Wiesenau.
06.01.2012
Kein Rederecht für Öffentlichkeit
Zur konstituierenden Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Abgeordnetenhaus erklärt das Sprecherteam des Berliner Wassertisches: Der Berliner Wassertisch fordert als Träger des Volksbegehrens weiterhin die aktive Beteiligung an der Ausschussarbeit sowie Rederecht im Ausschuss. Auf der heutigen Sitzung lehnten die Regierungsfraktionen SPD und CDU Anträge ab, der Öffentlichkeit im Ausschuss Rederecht einzuräumen. Sie betonten aber gleichzeitig ihren Willen zu Öffentlichkeit. Wie sich das mit ihrem Abstimmungsverhalten vereinbart, bleibt ein Rätsel.
Heidi Kosche (Bündnis90/Grüne) und Gerwald Klaus-Brunner(Piraten) hatten sich in Anträgen dafür ausgesprochen, die Expertise des Berliner Wassertisches in die Arbeit des Ausschussses mit öffentlichem Rederecht einzubeziehen. Der Vorsitzende Claudio Jupe (CDU) vereinbarte für die Folgesitzung mit den Fraktionen, darüber zu sprechen, wie die Öffentlichkeit praktisch zu beteiligen sei. Entscheidungen dazu gibt es noch nicht. Zur Sitzung waren ca. 80 interessierte Besucher erschienen, darunter auch viele Unterstützer des Berliner Wassertischs.
Während der Sitzung erwähnten Abgeordnete der Regierungsfraktionen und der Linken, dass derzeit Verhandlungen seitens des Finanzsenators mit den Anteilseignern RWE/Veolia zu Vertragsänderungen laufen.
Sowohl die Linken als auch die Piraten äußerten angesichts der Aufgabe des Sonderausschusses zur Aufklärung und ggf. Anfechtung der bestehenen „Altverträge“ ihren Unmut über neue geheime Nachverhandlungen. Das Publikum teilte diesen Unmut eindeutig. Wie der Berliner Wassertisch meint, völlig zu Recht, da die Gefahr besteht, dass vom Senat neue Geheimfakten geschaffen werden, ehe der gerade eingesetzte Sonderausschuss die alten Missstände aufgeklärt hat.
Die nächste Sitzung findet am 20.1.2012 statt. Ob auf dieser Sitzung der Verstoß gegen das Demokratiegebot oder die Renditegarantie im Konsortialvertrag auf der Tagesordnung stehen, ist offen.
Einladung ins Abgeordnetenhaus – PM 03.01.2012
Sonderausschuss „Wasserverträge“ konstituiert sich
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Berliner Wassertisch lädt Sie herzlich ein zur konstituierenden Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 6. Januar 2012. Die Sitzung beginnt um 12 Uhr im Raum 311 des Abgeordnetenhauses, Niederkirchnerstraße 5, 10963 Berlin. Es geht um die Umsetzung des ersten Berliner Volksgesetzes, das am 13.2.2011 durch den erfolgreichen Berliner Wasser-Volksentscheid beschlossen wurde. Jetzt gilt es, durch die Begleitung der Medien und einer kritischen Öffentlichkeit sicherzustellen, dass insbesondere der § 3 des Gesetzes, der eine umfassende Prüfung des Vertragswerks vorsieht, umgesetzt wird.
Nur mit Hilfe des Wasser-Volksentscheids konnte durchgesetzt werden, dass die Geheimverträge weitgehend offengelegt wurden. Der Berliner Wassertisch wendet sich an die neu gewählten Abgeordneten mit der Forderung, sich ihre nach der Verfassung selbstverständlichen demokratischen Rechte und ihre Haushaltshoheit zurückzuholen. Der Berliner Wassertisch fordert den Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um das Vertragswerk einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Dazu Wassertisch-Sprecherin Ulrike von Wiesenau: „Der Berliner Wassertisch hat die hohe Verantwortung angenommen, die ihm das Votum der 666.000 Berlinerinnen und Berliner aufgegeben hat. Mit den Ergebnissen der laufenden systematischen Sichtung des Vertragswerks durch den Wassertisch-Untersuchungsausschuss ‚Klaerwerk‘ hat er eine wichtige Vorlage für unsere Abgeordneten geschaffen, nun ist es an der Politik, sie aufzugreifen und in Handlung umzusetzen“.
Damit dies geschehen kann, müssen die Abgeordneten dafür sorgen, dass der Sonderausschuss mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um unabhängige Sachverständige zur Prüfung hinzuziehen zu können. „Ohne eine ausreichende finanzielle Ausstattung gerät der Sonderausschuss zur Farce, sind Gefälligkeitsgutachten vorprogrammiert“, mahnt Sprecherin von Wiesenau. Der Berliner Senat muss dem Verdacht entgegenwirken, mit den Privatunternehmen eine Beutegemeinschaft auf Kosten der Wasserkunden zu führen.