klaerwerk
„Klaerwerk“ ist der Name des direktdemokratischen, öffentlichen Untersuchungsausschusses, den eine AG des Berliner Wassertischs im März 2011 nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom 13. Februar 2011 zur Aufklärung des ehemals geheimen Vertragswerks zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegründet hatte. Er stellte der Öffentlichkeit und den Abgeordneten eine umfassende Analyse der Verträge zur Verfügung. Durch politischen Druck erzwang er damit auch die Einrichtung des parlamentarischen Sonderausschusses „Wasserverträge“, der im Berliner Abgeordnetenhaus von Januar bis Dezember 2012 tagte. Die Arbeitsergebnisse sind u.a. in den Klaerwerk-Flyern dargelegt.
von Ulrike von Wiesenau
Mit dem erfolgreichen Volksentscheid „UNSER WASSER“ hatten die Berlinerinnen und Berliner die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge und aller dazugehörigen Beschlüsse und Nebenabreden durchgesetzt. Der Wasser-Volksentscheid hatte eine klare demokratische Botschaft: Die Berlinerinnen und Berliner forderten nicht nur, das von ihnen bestätigte Gesetz unverzüglich umzusetzen und sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der Wasserprivatisierung standen, zu veröffentlichen. Sie verlangten zudem umfassende Transparenz, demokratische Kontrolle und Partizipation bei allenEntscheidungen zur Rückführung der Berliner Wasserbetriebe in die öffentliche Hand und eine demokratisierte Wasserwirtschaft. Mit der Offenlegung der Geheimverträge stand die Rückabwicklung der rechtlich fragwürdigen Verträge zur Teilprivatisierung des Berliner Wassers auf der Agenda des Wassertischs. Er gründete zur Aufklärung des Vertragswerkes im März 2011 den direktdemokratischen, öffentlichen Untersuchungsausschuss „Klaerwerk“ und stellte der Öffentlichkeit und den Abgeordneten schliesslich eine umfassende Analyse der Verträge zur Verfügung. Darüber hinaus erzwang er die Einrichtung des Sonderausschusses „Wasserverträge“, der im Berliner Abgeordnetenhaus von Januar bis Dezember 2012 tagte, sich aber als Blockade-Akt der Regierungskoalition erwies. CDU und SPD, deren Parteigenossen 1999 die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe beschlossen hatten, waren naturgemäß wenig daran interessiert, die eigenen Verstöße aufzudecken.
Die direktdemokratischen BWT-Gründungen „Klaerwerk“ und „Berliner Wasserrat“ wirkten nach dem Berliner Wasser-Volksentscheid bahnbrechend für weitere direktdemokratische Verfahren und belebten die politische Landschaft nachhaltig: Nicht nur die Notwendigkeit des Schutzes öffentlicher Betriebe der Daseinsvorsorge und Infrastrukturen vor Privatisierungen rückte ins Blickfeld der Bevölkerung, es wurde offenbar, dass nur Transparenz und Demokratisierung einen weiteren Ausverkauf unserer Gemeingüter verhindern können.
Dazu auch: „Aufklärung von unten: Mit seiner »AG Klärwerk« will der Berliner Wassertisch die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe aufarbeiten“
Junge Welt vom 20.05.2011/ von Benedict Ugarte Chacon
Verträge für nichtig erklären! Rückkauf stoppen!
Flyer Nr. 1, erschienen im Mai 2011, befasst sich mit der Entmachtung des Abgeordnetenhauses durch den Konsortialvertrag. Der Berliner Wassertisch fordert in dem Flyer vom Senat, alle Rückkaufsverhandlungen mit RWE zu stoppen, solange die Verträge nicht geprüft sind.
Täuschung der Berliner durch verdeckte Kreditaufnahme
Flyer Nr. 2, erschienen im August 2011, weist nach, dass bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) das Verbot einer verdeckten Kreditaufnahme für den Landeshaushalt Berlins umgangen wurde. Die Privaten erwarben die BWB mittels eines zinsgünstigen Kommunalkredits von der Bayerischen Landesbank. Für diesen Kredit haftet das Land Berlin.
Teilprivatisierung höhlt Demokratie aus
Flyer Nr. 3, erschienen im September 2011, beschreibt detailliert, wie die Teilprivatisierung die Demokratie aushöhlt. Obwohl das Land eine Mehrheit von 50,1 % am Eigentum der BWB hält, haben die Privaten mit ihrem Minderheitsanteil von 49,9 % das Sagen bei der Leitung der BWB. Ein Weisungsausschuss, der den BWB Weisungen erteilen soll, existiert nur auf dem Papier, hat noch nie getagt.
Der Weg zu fairen Berliner Wasserpreisen
Sonderinfo, erschienen im Dezember 2011, beschreibt einen Weg zu fairen Berliner Wasserpreisen. Er führt über eine Senkung der jährlichen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der BWB und die Änderung der Abschreibungsgrundlagen. Die BNK-Verzinsung liegt aktuell auf dem Stand risikoreicher Anlagen, obwohl die Risiken bei der Wasserversorgung äußerst gering sind. Durch die derzeit angewandte Abschreibungsmethode haben die Privaten 104 Millionen Euro zusätzlich angehäuft.
Der Weg zu fairen Berliner Wasserpreisen – große Auflage
Flyer Nr. 4, erschienen im Januar 2012, ist die in großer Auflage gedruckte Volksausgabe des Sonderinfo.
PM, 2.3. 2011: Berliner Wassertisch wird zur kritischen Begleitung des
parlamentarischen Aufklärungs-Prozesses den öffentlichen Untersuchungsausschuss
KLÄRWERK gründen.
Schon vor dem Volksentscheid „Unser Wasser“ war klar, dass die Behauptung des Senats,
die Wasser-Verträge seien bereits vollständig veröffentlicht, nicht der Wahrheit entspricht.
Denn in der veröffentlichten 5. Änderungsvereinbarung von 2003 wird Bezug genommen auf
Anlage 15a und 15b des „Vollzugs-Protokolls“ vom 29.10.1999, in der es unmissverständlich
um Unterlaufung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes vom 21.10.1999 geht. Der
Berliner Wassertisch fordert, diese wesentlichen Dokumente – Vollzugs-Protokoll mit
Anlagen – offen zu legen. (Beweis: 5. Änderungsvereinbarung, Präambel, 2. Absatz)
Ebenfalls fordert der Berliner Wassertisch, die laut Wirtschaftsprüferbericht der KPMG
bekannten, aber nicht veröffentlichten Verträge zu veröffentlichen, die der Senat mit einer
Schutzbehauptung, es handele sich nur um interne Dokumente der Holding, unter
Verschluss hält. Zu diesen Dokumenten verweisen wir auf die angefügten ausführlichen
Hintergrundinformationen im Anhang.
Wir bemerken, dass der Senat und die Regierungsfraktionen Volkes Stimme zwar dumpf
haben rauschen hören, aber den Inhalt der Botschaft nach wie vor gar nicht aufgenommen
haben. Wenn Abgeordnete, Bürgermeister und Senatoren jetzt letzte vor ersten Schritten tun
wollen, indem sie den Rückkauf auf die Schnelle und zu überhöhten Preisen vollziehen
wollen, dann verstoßen sie gegen den per Volksgesetzgebung bekundeten Willen der
Berliner Wählerschaft. Wir fordern vom Senat den Stopp der Rückkaufverhandlungen bis
zum Abschluss der öffentlichen Prüfung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden durch
das Abgeordnetenhaus gemäß Paragraph 3 des Volksgesetzes, dessen Verkündung im
Gesetzes- und Verordnungsblatt für Berlin bis Mitte März 2011 fällig ist.
Denn was mit dem Nachdruck von 666.000 Stimmen durchgesetzt wurde, ist: Vollständige
Veröffentlichung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, anschließend eine
öffentliche Prüfung dieser Dokumente mit einer Frist von mindestens sechs Monaten durch
das Abgeordnetenhaus – unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger. Aus der
Umsetzung des Volksentscheides werden sich dann, zum Wohle der Öffentlichkeit, ganz
andere Konsequenzen ergeben. Diesem Votum gegenüber haben Senat und
Abgeordnetenhaus nun nicht mehr, wie einige immer noch zu meinen scheinen, beliebige
Handlungsspielräume, sondern das ist jetzt umzusetzen! – Zur kritischen Begleitung dieses
parlamentarischen Prozesses werden wir einen öffentlichen Untersuchungsausschuss
KLÄRWERK gründen. Dabei wird es von der Qualität der parlamentarischen öffentlichen
Prüfung abhängen, wie kritisch und auffällig der Berliner Wassertisch mit seiner
Kampagnenerfahrung im anstehenden Wahlkampf in Erscheinung treten wird.
Der Ausgang des Volksentscheides hat inzwischen Senat und Regierungsfraktionen –
gerade im Wahljahr – offenbar aufgeschreckt und in etwas hektische Bewegung gebracht.
Neben den Rückkaufverhandlungen des Senats ist der Parteivorsitzende der Linken Berlin,
Klaus Lederer, bereits eilfertig mit einem sehr fragwürdigen Genossenschaftsmodell zur
Hand, das er den Berliner Wasserbetrieben als neues Kostüm gern überstülpen möchte.
Dieses Modell lehnt der Berliner Wassertisch als eine andere Form der Privatisierung ab.
Auch dazu können Sie eine ausführliche Begründung auf den folgenden Seiten lesen.
PM, 17.2. 2011: Pressekonferenz des Berliner Wassertischs: Verhandlungen über Rückkauf von RWE stoppen, Gesetz vollständig umsetzen, „Klärwerk“ gründen
Den sofortigen Stopp der Verhandlungen des Senats mit RWE über einen Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe forderten am Donnerstag (17.2.11) auf einer Pressekonferenz die Vertreter des Berliner Wassertischs. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren gehe es jetzt um eine aktive Prüfung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Hinblick auf ihre Nichtigkeit. Dazu müsse ein Register aller dieser Dokumente erstellt werden. Die Prüfung soll durch ein „Klärwerk erfolgen. 98,2% Zustimmung beim Wasser-Volksentscheid. Das ist der Auftrag! Das Ergebnis nimmt auch den Berliner Wassertisch in die Pflicht, § 3 des von den Berlinerinnen und Berlinern beschlossenen Gesetzes beauftragt das Berliner Abgeordnetenhaus, bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden öffentlich zu prüfen. Diese Prüfung werden wir AKTIV begleiten, als Partner des Parlaments, nicht als Konkurrenz. Der Wassertisch gründet dafür ein KLÄRWERK. Wir versammeln darin die eigene Expertise, aber auch den Rat und die Mitarbeit aller, die uns dabei helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen: ,Schluss mit Geheimverträgen, wir wollen unser Wasser zurück“. Im Sinne der von uns geforderten Transparenz werden wir regelmäßig über die Arbeit des Parlaments berichten. Die Informationen werden den Titel : NEUES AUS DEM KLÄRWERK tragen.