Demokratie ist nicht kostenlos
Die Vorbereitung auf den Volksentscheid am 13. Februar
kostet nicht nur Kraft, sondern auch Geld - für Plakate, Flugschriften, Anstecker, Aufkleber und vieles mehr.
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Senat legt Volksentscheid auf 13. Februar 2011
Laut Mitteilung des Landeswahlamts hat der Senat am 23.11.2010 beschlossen, am 13. Februar 2011 den Volksentscheid
zum Gesetz über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben stattfinden zu lassen.
Laut Abstimmungsgesetz könnte der
Volksentscheid nur unterbleiben, wenn das Abgeordnetenhaus den begehrten Gesetzentwurf oder den begehrten sonstigen Beschlussentwurf inhaltlich in seinem
wesentlichen Bestand unverändert annimmt. Dies ist bisher nicht der Fall. Das Abgeordnetenhaus kann aber auch einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der spätestens
60 Tage vor dem Volksentscheid (d.h. 15.12.2010) beschlossen sein muss. Der Berliner Wassertisch weist die Falschaussage von Senator Körting, der Volksentscheid habe sich erledigt, scharf zurück.
Senat hintertreibt Aktenherausgabe an Abgeordnete
Der Senat hintertreibt die Herausgabe der Akten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Auch
knapp drei Monate nach dem Urteil des
Landesverfassungsgerichtshofs, das den Senat zur Aktenherausgabe zwang,
konnte die Abgeordnete Heidi Kosche (B'90/Grüne) nur 15 von 180 vorhandenen Ordnern einsehen. Heidi Kosche wird jetzt erneut klagen.
Ihre Schlussfolgerung aus dem Verhalten des Senats: Nur ein erfolgreiches Volksbegehren kann die Möglichkeit zur Einsicht
in die Verträge garantieren.