2016
2016-11-15
Bürgerbeteiligung für ein „Blaues Berlin“
Vorschlag zur Förderung einer gemeinwohlorientierten Wasserbewirtschaftung
Der Berliner Wassertisch schlägt den Berliner Parteien und den Einwohnern Leitprinzipien für die Gestaltung der direkten und kontinuierlichen Mitwirkung von Berliner Bürgerinnen und Bürgern an den Wasserbetrieben vor. In einem jetzt veröffentlichten Dokument heißt es: „Nach dem vom Berliner Wassertisch initiierten Wasser-Volksentscheid 2011 sind die Berliner Wasserbetriebe (BWB) rekommunalisiert worden. Diese Rückgabe in öffentliche Hand allein garantiert jedoch keineswegs eine hinreichende Orientierung am Gemeinwohl, das heißt, an demokratischen Standards, ökologischer Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und ökonomischer Vernunft. Die Berliner Wasserwirtschaft muss eingebettet sein in eine nachhaltige Umweltpolitik. Berlin könnte und sollte ein Beispiel werden für eine vorbildliche Trink- und Abwasserwirtschaft ebenso wie für eine Metropole mit besonders sauberen Flüssen, Seen und Kanälen (Badequalität in allen Gewässern). Diese Vision eines „Blauen Berlin“ ist keineswegs eine realitätsferne Utopie, denn Berlin hat mit seinem Wasserreichtum dafür beste natürliche Voraussetzungen und die technischen Möglichkeiten sind in vertretbarem finanziellen Rahmen realisierbar. Aber es braucht dazu einen klaren politischen Willen und mehr denn je eine direkte und kontinuierliche Mitwirkung der Berlinerinnen und Berliner.“
wasserpolitik-bln-nov-2016.pdf
2016-09-06
CETA-Lobbyist Gabriel will TTIP durch die Hintertür erzwingen – PM 06.09.2016
Gemeinsame Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand und Berliner Wassertisch
Zwei Wochen vor den bundesweiten Protesten am 17.9.2016 macht Parteichef Gabriel mit der Behauptung, TTIP sei faktisch gescheitert, Schlagzeilen. Ein allzu durchsichtiges Ablenkungsmanöver. Parteichef Gabriel und die Spitze der SPD wollen offenbar das verheerende Freihandelsabkommen CETA auf Biegen und Brechen durchsetzen: am Sonntag, 4. September beschloss das elfköpfige Parteipräsidium einstimmig einen Leitantrag an den sog. Parteikonvent, der „vorläufigen Anwendung“ des Abkommens zuzustimmen, am 5. September stimmte dem auch der 35-köpfige Parteivorstand bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme zu.
2016-07-07
Erster Erfolg
70.000 BerlinerInnen wollen Volksbegehren für verbindliche und faire Volksentscheide

70.000 Berlinerinnen und Berliner wollen ein Volksbegehren für verbindliche, machbare und faire Volksentscheide in Berlin. Heute (7. Juli 2016) hat die Initiative „Volksentscheid retten“ Unterschriften von über 70.000 Berlinerinnen und Berlinern an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übergeben. Damit ist die erste Stufe geschafft, der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens ist gestellt.
Im nächsten Schritt übergibt der Senat den Gesetzesentwurf der Initiative dem Abgeordnetenhaus und nimmt dazu Stellung. Der angestrebte Abstimmungstermin für den Volksentscheid ist der Tag der Bundestagswahl 2017.
Aktivisten vor der Übergabe
Foto: Erhard Bartels
„Dass für ‚Volksentscheid Retten‘ so schnell so viele Unterschriften zusammen kommen, wie letztes Jahr für den Mietenvolksentscheid oder auch kürzlich für den Fahrradvolksentscheid, ist ein klares Signal der Berliner: die direkte Demokratie in Berlin ist notwendig und wir müssen sie erhalten und stärken“, so Kerstin Meyer von der Initiative Volksentscheid Retten.
Regine Laroche, Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg: „Wir haben in den letzten 10 Jahren eine lebendige Praxis der direkten Demokratie in Berlin erlebt. Themen, die den Berlinern wichtig sind, wurden mit Volksbegehren erfolgreich auf die politische Tagesordnung gesetzt. Die Praxis hat aber auch gezeigt: Es gibt Möglichkeiten für den Senat, politisch unliebsame Volksentscheide zu behindern oder sogar auszuhebeln. Die Berliner Verfassung sieht jedoch vor, dass Volksgesetzgebung und parlamentarische Gesetzgebung gleichrangig sind. Unser Ziel ist es, dieses Gleichgewicht nun auch faktisch sicherzustellen.“
2016-06-29
CETA soll an Parlamenten vorbei beschlossen werden
Bundesregierung muss CETA als „EU only“-Abkommen ablehnen – PM 29.06.2016
Wir brauchen Referenden zu Handelsabkommen wie CETA oder TTIP
Die Erklärung des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, die Parlamente der Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada (CETA) zu umgehen und CETA an den nationalen Parlamenten vorbei zu beschließen, stellt einen massiven Eingriff in die Souveränität der Mitgliedsländer dar. Die EU-Eliten scheinen den Warnschuss des Brexit nicht begriffen zu haben, der den Zusammenhalt der Europäischen Union gefährdet, nun soll erneut in die nationalen Kompetenzen der Mitgliedsländer eingegriffen werden, denen auf der parlamentarischen Ebene keine Entscheidungsmöglichkeit gegeben wird.
Wassertisch-Pressesprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert die Ergebnisse des EU-Gipfels in Brüssel: „Das CETA-Abkommen als EU-only-Abkommen vorzulegen, bedeutet, dass eine Beteiligung des deutschen Bundestags nicht vorgesehen ist. Fehlende Mitbestimmung nationaler Parlamente bei umstrittenen Handelsabkommen, Eliten, die eine Politik gegen die Interessen der Bevölkerung machen – man braucht sich nicht zu wundern, dass die EU ein Demokratie- und Legitimationsdefizit hat. Die Menschen wollen ein geeintes Europa, beziehen aber zunehmend Stellung gegen die konkrete Ausgestaltung der EU-Politik. Die Verabschiedung von CETA, unter Ausschluss der Bevölkerung und an den nationalen Parlamenten vorbei, würde das bestehende Demokratiedefizit dramatisch vergrößern. Das CETA-Abkommen ist ein Angriff auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit.“
2016-06-23
Rückzug Veolias aus dem Kompetenzzentrum Wasser
Der Wasser-Privatisierungsvertrag muss endlich in den Reißwolf! – PM 23.06.2016
Das Abgeordnetenhaus hat heute, am 23.6. 2016, einen Vergleich zwischen dem Land Berlin und dem Veolia-Konzern über den Rückzug Veolias aus dem Kompetenzzentrum Wasser gebilligt. Das ist ein richtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe, von der Berlin – trotz gegenteiliger Beteuerungen der Senatsparteien – noch weit entfernt ist. Um sie zu erreichen, müssen endlich der Konsortialvertrag aufgehoben und das Betriebegesetz von überholten Gewinnregelungen befreit werden.
2016-04-30
Informationen zum Volksentscheid
Verbindlicher, machbarer, fairer
Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetzesentwurf werden Volksentscheide…
–> verbindlicher:
Wenn das Parlament ein per Volksentscheid verabschiedetes Gesetz ändert, können Bürger innerhalb von 4 Monaten mit 50.000 Unterschriften einfordern, dass über diese Änderung per Volksentscheid entschieden wird. > Die neue Regelung entspricht der in Hamburg. Sie soll die Machtbalance zwischen Berlinern und ihren Vertretern ausgleichen und den demokratischen Respekt gegenüber Volksentscheiden fördern.
–> machbarer:
Volksentscheide finden grundsätzlich an Wahltagen statt, damit die Beteiligung hoch genug ist und das Zustimmungsquorum erreicht wird. Quoren werden leicht gesenkt. Die Zahl der Unterschriften, die notwendig sind, um einen Volksentscheid zu initiieren, wird auf ein praktikables Maß gesenkt. Zum Vergleich: Sachsen und Bayern kommen ohne Zustimmungsquoren aus.
–> fairer:
Feste Fristen für den Senat geben Initiativen Planungssicherheit.
Bisher: keine Fristen für Senat. Den Mietenvolksentscheid prüfte der Senat so lange, dass der Termin Abgeordnetenhauswahl 2016 unmöglich wurde.
flyer-verettenneutr-druck.pdf
20160421-plakat-a3-druck.pdf
ve-retten-unterschriftenliste.pdf
ge-veretten-lesefassung-20160425.pdf
2016-04-29
Gemeinsam mit 160 Besuchern
Startschuss für neues Volksbegehren – PM 29.04.2016
Berliner Wassertisch feierte 10. Geburtstag
Blick ins Rund des Cabuwazi-Zelts
Foto: Frank Wecker
Der Wassertisch feierte gestern (28.04.2016) gemeinsam mit 160 Besuchern bei einem großen Fest 10 Jahre erfolgreichen Kampfes gegen die Privatisierungspolitik in Berlin, für den Schutz der Gemeingüter und die Stärkung der direkten Demokratie. Gleichzeitig beteiligte er sich am Startschuss für das neue Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“.
„Am Beispiel Wasser in Berlin haben wir erfolgreich die Folgen der Privatisierungspolitik deutlich gemacht. Heute weiß jeder: Privatisierung der Daseinsvorsorge ist Mist! Die Privatisierungsbefürworter haben versagt und haben dem Gemeinwohl, das sie eigentlich befördern sollen, schweren Schaden zugefügt. Die beteiligten privaten Konzerne haben Gewinn gemacht – die Bevölkerung zahlt die Zeche. Das empört die Menschen!“ sagt Gerlinde Schermer, Mitbegründerin des Berliner Wassertisches und MdA a.D.
haerlin-geburtstagsrede-am-28-4-2016-mit-fotos.pdf
Berliner_Wassertisch_feiert_10_jaehriges_Jubilaeum.html
2016-04-11
10 Jahre Beteiligung, Transparenz und direkte Demokratie – Die Demokratie-Vision des Berliner Wassertisches
666.000 wahlberechtigte Berlinerinnen und Berliner hatten beim Wasser-Volksentscheid für die Position des Berliner Wassertischs gestimmt – weit mehr als für SPD und Linke bei der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Es war der erste erfolgreiche Volksentscheid in der Berliner Geschichte und ein europaweites Signal für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie.
Von Ulrike von Wiesenau
Im Jahr 1999 hatte die Große Koalition aus CDU und SPD zum Zweck der öffentlichen Schuldentilgung in Berlin und einer angeblich besseren Bewirtschaftung 49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe für 1,68 Milliarden Euro an die Konzerne RWE und Veolia verkauft. Es war die größte Teilprivatisierung eines kommunalen Wasserbetriebes innerhalb der Europäischen Union und ein Musterbeispiel für die Allianz von Wirtschaft und Politik, die sich in den letzten Jahren unter dem verharmlosenden Namen „Öffentlich-Private-Partnerschaft“ bzw. Public Private Partnership (PPP) überall in Europa ausbreitet und sich durch ein dubioses Vergabeverfahren sowie überproportionale Entscheidungsbefugnisse und exorbitante Gewinngarantien zugunsten der beteiligten privaten Konzerne zu Lasten der Allgemeinheit auszeichnet. Hinzu kommen skandalöse Kompensationsvereinbarungen für den Fall der Verfassungswidrigkeit einzelner Vertragspunkte sowie die Geheimhaltung der Vereinbarungen und Dokumente.
Auch im Fall der Berliner Wasserversorgung wurde nichts, was den Partikularinteressen der beteiligten Wirtschaftskonzerne und dem Aushebeln öffentlicher Kontrolle dienen konnte, ausgelassen. Private Anteilseigner entschieden über eine öffentliche Dienstleistung und entzogen den elementaren Bereich der Daseinsfürsorge „Wasser“ der demokratischen Kontrolle.
Der Berliner Wassertisch organisiert den Widerstand
Gegen diese rechtswidrige und undemokratische „Partnerschaft“ entstand im Mai 2006 ein lokales Netzwerk aus Einzelpersonen, Vertretern von Attac und weiteren Initiativen. Daraus entstand eine Bürgerinitiative gegen die Privatisierung des lebenswichtigen Gemeingutes Wasser: der Berliner Wassertisch. Sein Vorbild waren die venezolanischen Wassertische, die sich beim Weltsozialforum in Caracas vorgestellt hatten. Der runde Tisch wurde zum Symbol, gemeinsam und gleichberechtigt nach Alternativen für eine demokratische, soziale und ökologisch nachhaltige Wasserbewirtschaftung in Berlin zu suchen und die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe rückgängig zu machen.
In Hinterzimmern von Kneipen und in alternativen Programmkinos wurden dazu Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und Filmvorführungen organisiert und Informationsstände eingerichtet. Die Initiative klärte die Bevölkerung über die undemokratischen Geheimverträge und Gewinngarantien beim Berliner Wasser mit Flugblättern , Plakaten und eigens für sie gedrehten Filmen auf. Nach und nach gelang es den Aktiven, freiwillige Helfer und Bündnispartner zu gewinnen. Bald machten Mieterverbände, Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und Gartenfreunde die gemeinwohlorientierte, demokratische Wasserversorgung zu ihrer Sache und warben dafür in ihren Kreisen.
Der Weg zum erfolgreichen Volkentscheid war jedoch noch weit. Die Medien hielten sich auffallend zurück mit Berichten über die politisch brisanten Aktivitäten des Berliner Wassertisches. Der Senat von Berlin hatte es zu dieser Zeit bereits geschafft, die wenigen Berliner Abgeordneten und Politiker, die sich kritisch gegenüber der Wasserprivatisierung verhielten in den Hintergrund zu drängen. Parallel dazu setzte er alles daran, die entstehende Diskussion ins Leere laufen zu lassen. Aber er hatte die Entschlossenheit und Kampfkraft der Bürgerinnen und Bürger unterschätzt: Da die Sache von so grundlegender Bedeutung war, wollte die Initiative exemplarisch per Volksentscheid ein Gesetz beschließen lassen, welches die Offenlegung der Geheimverträge zwingend vorschrieb. Der Versuch des Senats, diese Bestrebungen mit der Behauptung seiner Verfassungswidrigkeit im Keim zu ersticken, schlug fehl: Der Wassertisch zog vor Gericht und setzte am 6. Oktober 2009 vor dem Landesverfassungsgericht nicht nur die Zulassung des Volksbegehrens zur Offen- legung der Geheimverträge durch, sondern wurde vom Verfassungsgericht auch darin bestätigt, die gleiche Gesetzgebungskompetenz wie das Parlament zu besitzen.
Schluß mit den Geheimverträgen! Wir wollen unser Wasser zurück!
Erfolgreich war auch die zweite Stufe, das Volksbegehren „Schluss mit den Geheimver- trägen! Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!“ im Jahre 2010. Statt der benötigten 172.000 Stimmen wurden im Oktober 280.887 gültige Stimmen erreicht. Daraufhin stellte der Berliner Senat die Verträge ins Internet. Auf einmal war es kein Problem mehr, bisher geheim gehaltene Teile des Vertragswerks zu veröffentlichen. Eine Übernahme des vorgeschlagenen Gesetzes lehnte der Senat jedoch mit der Begründung ab, dass ja nun bereits eine vollständige Offenlegung erfolgt. Sei. Der Wassertisch hielt jedoch eine Offenlegung gemäß des von ihm verfassten ‚Volksgesetzes‘ für unabdingbar, um mit den darin gegebenen Sanktionsmöglichkeiten sicherzustellen, dass wirklich alle Teile des Vertragswerks, einschließlich der Nebenabreden und sonstigen relevanten Dokumente öffentlich einsehbar gemacht würden.
Da der Senat das Gesetz ablehnte, sah sich der Berliner Wassertisch gezwungen, die dritte Stufe der Volksgesetzgebung, den Volksentscheid, herbeizuführen. Mindestens 612.000 Ja-Stimmen, ein Quorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten, wurden für den erfolg- reichen Ausgang benötigt. Das Votum war überwältigend: über 666.000 Berlinerinnen und Berliner stimmten mit 98,2 Prozent der Teilnehmer für das vorgelegte Offenlegungs- Gesetz. Nun brachte der Senat vor, dass der Gesetzentwurf wegen seiner Unwirksamkeitsklausel verfassungswidrig sei. Eine Veröffentlichung der Verträge sei mit hohen Schadensersatzforderungen an das Land Berlin verbunden. Nachdem allerdings einige Wochen später der Gesetzentwurf in Kraft getreten war, verzichtete der Senat auf eine gerichtliche Überprüfung des angeblich verfassungswidrigen Gesetzes. Über ein Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsproblem der Politik braucht man sich angesichts dieses demokratiefeindlichen Taktierens nicht zu wundern!
Der gewonnene Volksentscheid ließ die etablierten Parteien aufhorchen: Wie war es einer Bürgerinitiative gelungen, mit äußerst beschränkten finanziellen und personellen Mitteln, in das politische Getriebe einzugreifen und ein Gesetz durchzubringen?
Ein Kampagnenentwurf setzt Maßstäbe
Der gut durchdachte Kampagnenentwurf, ein einprägsames Logo, der Aufbau eines breiten gesellschaftlichen Netzwerkes von Bündnisorganisationen und ein Feld von Multiplikatoren und Unterstützern, die eine argumentativ auf die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zugeschnittene direkte Ansprache sicherten, waren das Erfolgsrezept. Phantasievolle Aktionen, Strassentheater und Demonstrationen; die Vorführung und Diskussion der eigens für den Berliner Wassertisch gedrehten Informationsfilme sowie die Aufrufe und Solidaritätsaktionen von prominenten Künstlern und Medienschaffenden hatten für viel Aufmerksamkeit gesorgt und breite Unterstützung gebracht. Die sozialen Medien, zahl- reiche Internet-Foren und eine publizistische Begleitung der Kampagne durch eigene Artikel ermöglichten eine umfassende Verbreitung. Die zentrale Abschluss-Kundgebung am Brandenburger Tor mit Redebeiträgen aller Bündnisorganisationen und Weckruf-Telefonstafetten am Morgen des Abstimmungstages waren letzte wichtige Faktoren für den Erfolg. Das mangelnde Demokratieverständnis des Senats sowie die Überzeugung der Bevölkerung, dass im Bereich der Wasserversorgung das Interesse der Allgemeinheit dominieren sollte und nicht das Gewinnstreben einzelner Wirtschaftskonzerne, hatten ein Übriges dazu getan, die Wähler an einem bitterkalten Februar-Sonntag zu mobilisieren.
Die Demokratie-Vision des Berliner Wasser-Volksentscheids
Der Wasser-Volksentscheid hatte eine klare demokratische Botschaft: Die Berlinerinnen und Berliner forderten nicht nur, das von ihnen bestätigte Gesetz unverzüglich umzusetzen und sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der Wasserprivatisierung standen, zu veröffentlichen. Sie verlangten zudem umfassende Transparenz, demokratische Kontrolle und Bürgerbeteiligung bei allen Entscheidungen zur Rückführung der Berliner Wasserbetriebe in die Hand einer bürgernahen öffentlichen Verwaltung und einer ver- fassungskonformen Wasserversorgung! Mit der Offenlegung der Geheimverträge stand die Rückabwicklung der rechtswidrigen Verträge zur Teilprivatisierung des Berliner Wassers auf der Agenda des Wassertischs. Er gründete zur Aufklärung des Vertragswerkes den direktdemokratischen, öffentlichen Untersuchungsausschuss „Klaerwerk“ und stellte der Öffentlichkeit und den Abgeordneten eine umfassende Analyse der Verträge zur Verfügung. Darüber hinaus erzwang er die Einrichtung des Sonderausschusses „Wasserverträge“, der im Berliner Abgeordnetenhaus von Januar bis Dezember 2012 tagte, sich aber als Blockade-Akt der Regierungskoalition erwies. CDU und SPD, deren Parteigenossen 1999 die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe beschlossen hatten, waren natur- gemäß nicht daran interessiert, die eigenen Verstöße aufzudecken.
Die negativen Folgen der Wasserprivatisierung
Genau dies aber lag im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, denn die negativen Folgen der Wasserprivatisierung waren eklatant: In Berlin waren nach 13 Jahren PPP die Wasserpreise um 37 Prozent gestiegen. Die Berliner zahlten im deutschen Städtevergleich die höchsten Wasserpreise. Das Bundeskartellamt hatte deshalb bereits im Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe wegen „missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise“ erlassen. Die privaten Betreiber hatten drei Wasserwerke geschlossen, ökologisch wichtige Wasserschutzgebiete in lukratives Bauland verwandelt, Verwertungsrechte auf Patente privatisiert und den Personalbestand massiv abgebaut. Aufgaben wie Netzrehabilitation, Energieeffizienz und Reinigungsqualität wurden dagegen nur unzureichend angegangen. Die Investitionen blieben hinter dem zurück, was von den Wasserkunden dafür bezahlt wurde und die Gewinne waren ungleich verteilt. Das Land Berlin hatte sich seiner Entscheidungsbefugnisse beraubt, denn die betriebliche Führung lag bei den privaten Minderheitseignern und haftete dennoch für die Gewinne der privaten „Partner“. Es war offensichtlich geworden, dass ein unauflösbarer Widerspruch zwischen dem Streben eines Großunternehmens nach betriebswirtschaftlicher Rentabilität und einer am Gemeinwohl orientierten, demokratischen Wasserversorgung besteht.
Rekommunalisierung durch Rückabwicklung der Verträge
Der Berliner Wassertisch hatte sich von Anfang an für eine kostengünstige Rekommuna- lisierung durch Rückabwicklung der rechtswidrigen Verträge eingesetzt. Auf Basis der bei vollständiger Offenlegung des Vertragswerks nachweisbaren fundamentalen Rechts- verstöße sollten gerichtliche Prozesse initiiert werden, die am Ende zur Nichtigkeit der Verträge führen mussten. Das blieb eine zentrale Forderung der Bürgerinitiative. Die zu diesem Zweck geforderte Normenkontrollklage gegen das „Betriebegesetz“ wurde von Piraten und Grünen eingereicht, eine Organklage brachten die Piraten auf Anregung des Wassertisches im Alleingang auf den Weg. Auch eine Klage bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht wurde initiiert. Normenkontrollklage und Organklage wurden im Juni 2014 vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin abgewiesen, auch die Klage vor der Europäischen Kommission blieb ohne Erfolg. Die von internationalen Kanzleien entworfenen privatrechtlichen Verträge haben sich in jeder Hinsicht als wasserdicht erwiesen.
Parallel zur Initiierung der gerichtlichen Klagen übten die Mitglieder des Wassertischs weiterhin durch Öffentlichkeitsarbeit Druck aus: Der Senat und die Abgeordneten sollten den Weg zu einer demokratischen Rekommunalisierung und dem Ausscheiden der privaten Anteilseigner RWE und Veolia nicht durch einen überteuerten Rückkauf, sondern durch eine kostengünstige Rückabwicklung der Verträge erwirken. Die Initiative zeigte in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten Wege dazu auf.
Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe
Mit dem Rückkauf der Anteile von RWE im Oktober 2012 und von Veolia im November 2013 beendete der Senat eine fast 14-jährige Teilprivatisierung, die der Berliner Bevölkerung die höchsten Wasserpreise unter den deutschen Großstädten sowie einen Berg an Problemen hinterlassen hatte. Der Berliner Wassertisch und sein Untersuchungsausschuss „Klaerwerk“ forderten eine demokratische Umstrukturierung des als komplexe Holding organisierten Unternehmens, und stellten der Öffentlichkeit den Entwurf einer Berliner Wassercharta und das Gründungskonzept eines Berliner Wasserrates vor. Sie sollen Garanten für eine transparente, sozial gerechte, ökologisch nachhaltige und direkt-demokratische Wasserwirtschaft sein.
Ein Signal und Ermutigung für die Welt
Der Erfolg des Berliner Wasser-Volksentscheides hat zu Anfragen von Bürgerinitiativen und Organisationen aus dem In- und Ausland geführt, die sich nun ermutigt sehen: vom Wasser-Volksentscheid in Rom im Juni 2011 bis zum Referendum in Thessaloniki im Mai 2014 unterstützt der Wassertisch seitdem Initiativen beim Entwurf von Kampagnen und dem Aufbau direktdemokratischer Infrastrukturen. Alle diese Aktivitäten einer Bürger- initiative und Ihrer Unterstützer sind Ausdruck des Bedürfnisses der Menschen nach mehr Partizipation. Die Menschen beobachten mit Besorgnis, dass die privaten Wirtschafts- konzerne zunehmend auch Betriebe der Daseinsvorsorge ihren Interessen unterwerfen, und dass die Politik diesen gefährlichen Entwicklungen nichts entgegenzusetzen hat. Sie fordern deshalb mehr Transparenz und Mitbestimmungsrechte, um die Dominanz der Wirtschaft gegenüber der Politik einzudämmen.
Neue Wege durch mehr direkte Demokratie
Neue partizipatorische Modelle müssen entwickelt, Volksentscheide auf Landes- oder Bundesebene möglich gemacht werden und die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen öffentlicher Unternehmen verstärkt werden. Alles spricht dafür, dass eine stärkere Partizipation der Bürger auf kommunaler Ebene die Qualität der Entscheidungen verbessert. Falls es tatsächlich einmal zur Verlangsamung von Prozessen kommt, so kann dies ausgeglichen werden durch eine schnellere und reibungslosere Umsetzung, da die Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen in der Bevölkerung höher ist.
Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger auf allen Beteiligungsebenen konsequent vermeiden, das Verhalten der etablierten Politiker nachzuahmen, das heißt, deren Machtspiele und Intrigen, deren kurzfristigen Entscheidungshorizont und deren Orientierung an partikularen Interessen. Zudem müssen sie offen sein für Wissenschaftler und Experten, die ernsthaft nach Antworten auf drängende Fragen suchen und nicht nur die herrschende Alibi-Kultur mit Gefälligkeitsgutachten bedienen. Die vielen langfristigen und sachlich ergiebigen Erkenntnisse von Soziologen, Sozialpsychologen und Sozialphilosophen dürfen nicht länger ignoriert werden. Eine Bürgerbeteiligung, die all dies berücksichtigt, ist in der Lage, Volksvertreter unter Legitimationsdruck zu setzen, sie kann mit basisdemokratischen Lernerfahrungen ein Identitätsgefühl entstehen lassen, das einen neuen Gesellschaftsentwurf für unsere Zukunft eröffnet. Die Stagnation der etablierten Politik ist verheerend in ihren Auswirkungen. Bürgerinitiativen, Volksbegehren oder Gremien der Beteiligung sollten der repräsentativen Demokratie als direkte Ausdrucksformen an die Seite gestellt werden wenn das Potential und die ‚Weisheit der Vielen‘ der Demokratie nicht abhanden kommen sollen. Die Einführung von mehr und verbindlicheren direkt-demokratischen Elementen ermöglicht eine differenzierte Einflussnahme und wache Beteiligung an den laufenden Gestaltungsprozessen. Repräsentative Demokratie und direkte Demokratie stehen sich nicht entgegen, sie ergänzen sich zu einer politischen Kultur der aktiven Teilhabe und beglaubigten Repräsentanz.
Berliner Wassercharta und Berliner Wasserrat
Mit der Gründung des Berliner Wasserrates hat der Berliner Wassertisch am 28. November 2013 den Auftakt zur Arbeit an einem Gremium der Bürgerbeteiligung bei den rekommunalisierten Berliner Wasserbetrieben gesetzt. Zahlreiche Vertreter von gesellschaftlichen Initiativen, Organisationen und Verbänden sowie unabhängige Experten sind diesem Aufruf gefolgt und haben seitdem Stellungnahmen und Expertise beigetragen. Am Weltwassertag 2015 konnte die basisdemokratisch erarbeitete Berliner Wassercharta der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Wird Berlin dem Beispiel von Wien folgen und das Trinkwasser mit einer Verfassungsbestimmung als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen sichern und schützen? Mit dem Berliner Wasserrat besteht jetzt die einzigartige Chance, ein Modell der direkten Beteiligung an einem öffentlichen Unternehmen zu entwerfen und zu installieren, das Leitbild für weitere Rekommunalisierungen und Gremien der Bürgerbeteiligung, nicht nur im Bereich der Daseinsvorsorge sein kann.
Nicht weniger Staat, sondern besserer Staat
Nach dem Leitprinzip „Nicht weniger Staat, sondern besserer Staat“ sollen die Schwachstellen der früheren öffentlichen Wasserbewirtschaftung behoben werden. Denn der öffentliche Status eines Betriebes garantiert heutzutage nicht von selbst die Orientierung am Gemeinwohl, zu stark ist die Dominanz von Wirtschaft und Partikularinteressen gegenüber der Politik. In Zeiten, da immer mehr privatrechtlich gefasste Verträge die Demokratie aushöhlen und die Orientierung an wirtschaftlicher Rentabilität das Denken und Handeln der Führungskräfte in Verwaltung und öffentlichem Dienst bestimmt, versagen die Repräsentativorgane zunehmend bei der Aufgabe, die notwendigen demokratischen Kontrollen auszuüben. Die bestehenden Gremien der repräsentativen Demokratie allein sind nicht mehr imstande, die Probleme eines von der entfesselten Ökonomie unterminierten Gemeinwesens und der immer massiveren Einflussnahme von Lobbyisten zu lösen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht zur Mitmachfalle wird, die nichts mit einer echten Mitbestimmung zu tun hat.
Protest gegen die Mißachtung der direkten Demokratie
Mit Volksentscheiden, Volksgesetzen, konstruktiven Eingaben und neuen Konzepten haben seit dem Berliner Wasser-Volksentscheid viele stadtpolitische Initiativen Räume der direkten Demokratie zum Wohl der Allgemeinheit erschlossen. Als das Abgeordnetenhaus am 3. März 2016 eine Änderung des Abstimmungsgesetzes und die Aussetzung des Tempelhofer Feld-Gesetzes, Votum von 740.000 Berlinern, beschloss, kritisierte das zu Anfang des Jahres gegründete Berliner Demokratietie-Bündnis der 100 Tische und Initiativen diese Neuerung scharf. Es wertete die Vorstöße des Senats als schlecht getarnten Versuch, aus der Volksgesetzgebung auszusteigen und das Gesetzgebungsmonopol wieder allein beim Parlament anzusiedeln. Entgegen der Antrittsrede des Regierenden Bürgermeisters, eine direktdemokratische Beteiligung fördern zu wollen, hat sich die Landesregierung mit der Änderung des Abstimmungsgesetzes Steuergelder zur Werbung für die eigene Position gesichert obwohl sie ohnehin über einen Verwaltungsapparat und bezahlte Pressestellen verfügt, während Initiativen ihre Öffentlichkeitsarbeit aus eigenen Mitteln finanzieren müssen. Volksentscheide und direktdemokratische Beteiligung sind damit deutlich erschwert worden.
Berliner Volksentscheid zur Stärkung der direkten Demokratie
Das neue Berliner Initiativen-Bündnis der direkten Demokratie „Rettet den Volksentscheid“ will den massiven Abbau direkter Demokratie nicht hinnehmen und hat ein neues Volks- begehren, dessen Ziel es ist, dass Volksentscheide verbindlicher, fairer und machbarer werden, initiiert. Es wird den neu gewonnenen politischen Räumen der direkten Demo- kratie einen angemessenen rechtlichen Ausdruck verschaffen und die Machtbalance zwischen Volk und Volksvertretern neu definieren. Der Berliner Wassertisch steht als inspirierende Kraft inmitten dieser Bewegung, feiert 10 Jahre erfolgreichen politischen Kampfes und bricht mit seinen Bündnispartnern auf zu neuen Demokratie-Visionen.
Zur Autorin: Ulrike von Wiesenau studierte Orgel, Gesang und Musikgeschichte an der Universität der Künste Berlin. Seit den 80er Jahren ist sie Mitorganisatorin diverser internationaler Friedenskonferenzen und künstlerisch-politischer Aktionen. Sie ist Mitbegründerin des direktdemokratischen Untersuchungsauschuss’ ‚Klaerwerk‘ , des Berliner Wasserrates. und Pressesprecherin des Berliner Wassertischs. Als Beraterin von Regierungsunabhängigen Initiativen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Regierungsdelegationen sieht sie das Demokratiegebot der Zukunft in einer direktdemokratischen Partizipation mit klar definierten Rechten, die die repräsentative Demokratie zu einer politischen Kultur der Teilhabe und beglaubigten Repräsentanz ergänzen.

2016-03-21
Zum Weltwassertag 2016
Erklärung des Berliner Wassertischs – PM 21.03.2016
Anlässlich des Weltwassertages erklärt der Berliner Wassertisch:
Der Senat zieht nach wie vor beträchtliche Gewinne aus den BWB für den Landeshaushalt. Das bedeutet, mit dem Wassergeld werden in völlig undurchsichtiger Weise andere Ausgaben finanziert, mit anderen Worten, es wird eine Wassersteuer erhoben – ohne gesetzliche Grundlage.
Der Berliner Wassertisch fordert deshalb:
• Transparenz bei den Investitionen. Das vom Wasserkunden eingenommene Geld soll ausschließlich für Wasser verwendet werden. • Wasser als wichtigstes Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge darf nicht zur Gewinnerzielung missbraucht werden. Das Betriebegesetz, das Gewinnmaximierung erlaubt, muss endlich entsprechend geändert werden. Der Konsortialvertrag muss aufgelöst werden. • Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht nur Nutzer, sondern auch Eigentümer. Ihnen müssen in direkter Bürgerbeteiligung echte Kontroll– und Mitentscheidungsrechte eingeräumt werden. Der Berliner Wassertisch unterstützt darüber hinaus die Forderung, dass die Berliner Wasserbetriebe AöR dem Verband „Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft“ beitreten sollen, um eine Politik für Wasser als Gemeingut zu stärken.
2016-01-18
Hände weg vom Volksentscheid!
Berliner Tische und Initiativen machen mobil gegen die drohende Verschlechterung der direkten Demokratie
Anlässlich der von SPD und CDU geplanten Verschärfung des Abstimmungsgesetzes erklären die Initiativen 100% Tempelhofer Feld, der Berliner Wassertisch, der Energietisch und der S-Bahn-Tisch:
Wir lehnen den vom Senat initiierten und von SPD und CDU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Abstimmungsgesetzes ab.
- Der Senat will künftig seine Öffentlichkeitsarbeit gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanzieren. Für die InitiatorInnen von Volksentscheiden hingegen würde es in Berlin auch künftig keinerlei öffentliche Kostenerstattung geben. In anderen Bundesländern ist das möglich.
Das Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung muss verringert statt verstärkt werden. - Zukünftig soll schon eine einzelne unleserliche Angabe oder auch ein abgekürzter Straßenname zur Ungültigkeit der Unterschrift führen – auch wenn die unterschreibende Person eindeutig erkennbar ist. Das erhöht die Zahl ungültiger Unterschriften völlig unnötig, denn Missbrauch hat es nicht gegeben. Für die Berlinerinnen und Berliner wird es dadurch noch schwerer, ihre Anliegen zum Volksentscheid zu bringen.

Gleichzeitig soll im Eilverfahren das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes ausgehebelt werden, das 740.000 Berlinerinnen und Berliner per Volksentscheid beschlossen haben. Volksbegehren und Volksentscheide haben die Berliner Politik in den letzten Jahren maßgeblich korrigiert und belebt. Jetzt droht ein Abbau der direkten Demokratie.
Die Berliner Tische und Initiativen schlagen Alarm. Wir fordern alle Abgeordneten auf, diese Änderung des Abstimmungsgesetzes abzulehnen!
Wir rufen alle Berliner und Berlinerinnen auf, ihr Recht auf Mitgestaltung der Stadt zu verteidigen!
aufruf-rettet-den-volksentscheid.pdf
2016-01-04
Stadtpolitische Initiativen luden zur Neujahrs-Pressekonferenz
Massiver Abbau von Demokratie und Bürgerrechten im Windschatten der sogenannten Flüchtlingskrise
Widerstand gegen den Ausstieg des Berliner Senats aus der Bürgerbeteiligung
Im Mai 2014 hatten 740.000 Berlinerinnen und Berliner per Volksentscheid ein Gesetz beschlossen, das die Bebauung des kulturhistorisch bedeutenden innerstädtischen Freiraums auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof ausschloss. Nun soll das Berliner Abgeordnetenhaus noch im Januar endgültig über das sogenannte „Gesetz zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“ abstimmen. Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Bauverbots auf dem Tempelhofer Feld vor. Damit wäre der erfolgreiche Volksentscheid ausgehebelt.
Ulrike von Wiesenau, Expertin für direkte Demokratie und Pressesprecherin des Berliner Wassertischs, kommentiert in ihrer Stellungnahme zur Neujahrs-Pressekonferenz um das Tempelhofer Feld: „Mit dem vorgelegte ‚Gesetzentwurf zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen‘ sendet der Berliner Senat ein deutliches Zeichen an alle Initiativen, die konkrete Teile der Stadtentwicklung anders gestalten wollen und dabei seinen neoliberalen Konzepten eine Absage erteilen. Im Windschatten der sogenannten Flüchtlingskrise sollen ein massiver Abbau von Demokratie und Bürgerrechten betrieben und die sozialen Felder weiter erodiert werden. Der Gesetzesentwurf muss deshalb sofort zurückgenommen werden.“