Aktuelle Beiträge aus dem Jahr 2012
Sonderausschuss am Ende
Gesetzesauftrag nicht erfüllt
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- Dem Ausschuss ins Stammbuch: Der Souverän ist das Volk
Der Sonderausschuss "Wasserverträge" des Abgeordnetenhauses von Berlin hat heute seine Arbeit beendet. Der Berliner Wassertisch stellt dazu fest:
Der Sonderausschuss ist seiner Aufgabe nicht nachgekommen. Vorgeschrieben war die öffentliche Prüfung der Geheimverträge
unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Die Ausschussmehrheit von SPD- und CDU-Fraktion verwandelte
diesen gesetzlichen Auftrag des Volksgesetzgebers von vornherein in eine Farce.
Offen geblieben ist die Forderung des Volksgesetzgebers nach vollständiger Veröffentlichung aller Beschlüsse und Nebenabreden.
Es wurde keinerlei Versuch unternommen, die Frage der Vollständigkeit tatsächlich abschließend zu klären.
Insgesamt kann sich die interessierte Öffentlichkeit durch den Gesamtablauf dieses Sonderausschusses von Januar bis
Dezember 2012 nur in der Auffassung bestärkt sehen, dass der Verlust an Vertrauen zur parlamentarischen Demokratie
sich im Einzelfall immer wieder als berechtigt erweist. Die öffentliche Kontrolle von Regierungshandeln ist durch
die Parlamente keineswegs gesichert, Parlamentsmehrheiten hintertreiben echte öffentliche Kontrolle geradezu. Damit
drängt sich die Forderung nach nachhaltigem Ausbau direkter Demokratie umso mehr auf.
Es war noch deutlich mehr drin
Professor Markert zur Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamts
In einem Vortrag setzt sich Prof. Dr. Kurt Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a.D., mit
den Vorwürfen gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zu den Berliner Wasserpreisen auseinander. Gerade auch in Anbetracht dessen,
dass das Amt mit seiner Entscheidung sein Handlungspotential nicht voll ausgeschöpft hat, wäre es für die BWB jetzt an der Zeit,
ihr juristisches Trommelfeuer gegen das Amt einzustellen und den Beispielen Mainz/Wiesbaden und Frankfurt zu folgen, wo sich die
kommunalen Wasserversorger in den Missbrauchsverfahren zu vergleichbaren Preissenkungen wie nach der BWB-Entscheidung bereit gefunden haben, schreibt Markert.
Es sei daran erinnert, dass Senat von Berlin und BWB gemeinsam gegen das Bundeskartellamt gerichtlich vorgehen, um eine dauerhafte
Preissenkung - statt einer einmaligen milden Gabe - zu verhindern.
Passt zum Nikolaustag
Wowereit ist der unbeliebteste Regierungschef Deutschlands
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- Das Volk will ihn nicht: Weihnachtsmann für die Konzerne
Mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit sind fast
zwei Drittel der Berliner Wahlberechtigten unzufrieden. Kein Regierungschef in
Deutschland ist bei den eigenen Bürgern so unbeliebt wie Wowereit. Das
ergab eine Umfrage von infratest dimap im Auftrag der rbb-Abendschau und der Berliner Morgenpost.
CDU/SPD halten an schädlicher ÖPP fest
attac und GiB verurteilen Beschluss zum Rückkauf der RWE-Anteile an Berliner Wasserbetrieben
attac und Gemeingut in Bürgerinnenhand (GiB) haben in einer Pressemitteilung den Beschluss des Abgeordnetenhauses
zum Erwerb der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben scharf verurteilt. Dieser Handel, den die Befürworter mit dem Begriff "Rekommunalisierung" zu tarnen versuchen, wird
die Berliner Bevölkerung teuer zu stehen kommen. Mit den 654 Mio. Euro erhält die RWE aus
Steuergeldern und überhöhten Wasserpreisen den zukünftigen Gewinn bis 2028 im Voraus
ausbezahlt, ohne irgendeine Leistung dafür zu erbringen, heißt es in der Mitteilung.
Der Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht für alle Berlinerinnen und Berliner, die im Februar 2011 für
den Volksentscheid zur Offenlegung der Verträge gestimmt haben, sagt Jürgen Schutte von
Gemeingut in Bürgerinnenhand. Ich werde bei der nächsten Wahl keinen Kandidaten wählen, der
jetzt diesem Kuhhandel zugestimmt hat. Und ich wünschte, alle BerlinerInnen dächten so.
Gemeingut in Bürgerinnenhand begrüßt den zivilen Ungehorsam, mit dem einige Empörte gestern die
Ruhe der Abgeordneten gestört haben und erklärt sich solidarisch mit den Verfassern des
Bekennerschreibens.
81 gegen 666.000 - Ein schwarzer Tag für die Berlinerinnen und Berliner
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- Mehrere Oppositionsabgeordnete hielten diese Karte hoch
81 Parlamentarier (vier weniger als SPD und CDU Sitze haben) haben am 25. Oktober 2012 den Willen von 666.000 Berlinerinnen und Berlinern mißachtet.
Sie stimmten dafür, dem RWE-Konzern 650 Millionen Euro zu schenken - als goldener Handschlag für
dessen Rückzug aus den Berliner Wasserbetrieben. Eine Aktion des zivilen Ungehorsams störte das ungenierte Vorgehen von SPD und CDU.
Von der Besuchertribüne in den Saal geworfene Karten sollten der "letzte Versuch (sein),
an das Gewissen der Abgeordneten der Koalition von SPD und CDU zu appellieren, sich dem verfassungswidrigen Koalitionszwang nicht zu
unterwerfen, sondern im Interesse der 666 000 Berliner_innen zu handeln, die im Februar 2011 für den ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin
votierten."
Wir bieten hier zum Download ein nach der Aktion eingegangenes "Bekennerschreiben" sowie einen Link zu rbb-Videomitschnitten an.
Senat-RWE-Wasserdeal von 654 Mio. Euro:
Ein Schlag ins Gesicht von 666.000 Wählerinnen und Wählern beim Wasser-Volksentscheid!
Die Regierungsfraktionen SPD und CDU haben den Beschluss des Senats, den RWE-Anteil an den Berliner Wasserbetrieben für 654 Mio. Euro
zurückzukaufen, am 24.10.12 in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses durchgewinkt. Die Zustimmung des Plenums soll im Schweinsgalopp
per Tischvorlage in der heutigen Plenarsitzung folgen: ganz im Stil von 1999, als für dieselben Koalitionsparteien die damalige
Finanzsenatorin Fugmann-Heesing die unselige Teilprivatisierung durchpeitschte.
„Die Dreistigkeit vor allem der SPD-Abgeordneten, sich für diese Entscheidung auf den Volksentscheid ‚Unser Wasser’ zu berufen,
ist atemberaubend“, sagt Gerlinde Schermer vom Berliner Wassertisch, der den gewonnenen Volksentscheid herbeigeführt hatte.
„In Wirklichkeit ist sie eine Verhöhnung der Wähler und ein massiver Betrug an der gesamten Berliner Bevölkerung.“
Berliner Wassertisch zur Anhörung im Bundestag
Berlins PPP-Wasserverträge verstoßen gegen die Verfassung
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- Blick in den Sitzungssaal
In einer Stellungnahme des Berliner Wassertisches zur Öffentlichen Anhörung über
Public Private Partnership (PPP) am 24.10. 2012 im Deutschen Bundestag wird die Unverträglichkeit
von PPP und Demokratie herausgearbeitet. Wörtlich heißt es: Die Teilprivatisierung der Berliner
Wasserbetriebe im Jahre 1999, die größte innerhalb der EU, stellt den Musterfall eines
PPP-Vertrages dar, bei der privaten Konzernen im Rahmen von Geheimverträgen ohne
unternehmerisches Risiko hohe Gewinngarantien und Entscheidungsbefugnisse eingeräumt
werden. Der Fall der Berliner Wasserbetriebe ist zudem dadurch gekennzeichnet
(und besonders skandalös), dass Bestimmungen des Berliner Teilprivatisierungsgesetzes,
die vom Berliner Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurden, unter Missachtung
und Umgehung des Verfassungsgerichtsurteils dennoch verwirklicht wurden. Darüber
hinaus ist festzustellen, dass der Privatisierungsvertrag tief in die demokratischen
Rechte eingreift, insbesondere das Haushaltsrecht aushebelt; des Weiteren, dass die
Verträge das Demokratiegebot des Artikel 20 des Grundgesetzes verletzen.
Berliner Zeitung enthüllt
»Gemauschel um die Wasserpreise«
Justizsenator Heilmann (CDU) hat laut einem Bericht der Berliner Zeitung Geheimverhandlungen mit Veolia über
die Zukunft der Wasserpreise geführt. Heilmann, im Senat für den Verbraucherschutz zuständig, war sich dabei mit
Veolia einig, dass die Verfügung des Kartellamts zur Absenkung der Preise rechtlich keinen Bestand haben wird.
Seine Aufgabe als Verbraucherschützer sollte es eigentlich sein, die Kartellamtsverfügung schnellstens umzusetzen.
Sie finden das von der Zeitung ans Tageslicht gebrachte Papier im Download.
Sprecherteam des Berliner Wassertischs
Mit Nußbaum vom Regen in die Traufe?
Das Sprecherteam des Berliner Wassertischs hat in Kurzfassung die wichtigsten Argumente zusammengetragen, die gegen
den von Finanzsenator Nußbaum vorgelegten Plan zum Erwerb der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben sprechen. Das Sprecherteam hat diese Argumente am 18.
September 2012 dem geschäftsführenden Vorstand der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus vorgetragen.
Allgemeine Vorbemerkung: Laut Nußbaum-Plan kauft das Land nicht Anteile an den Wasserbetrieben, sondern den RWE-Anteil an der RWE-Veolia Beteiligungsgesellschaft (RVB).
1. Auch SPD-Politiker finden die Verträge von 1999 „schlecht“. Nach der Nußbaum-Vorlage sollen die Verträge aber weiter laufen, ohne jede inhaltliche Änderung. Das heißt,
auch die 1999 vom Landesverfassungsgerichtshof (LVGH) als verfassungswidrig bezeichneten Vertragsbestandteile bleiben in Kraft.
2. Die Nußbaum-Vorlage ist kein „gutes Geschäft“
- nicht für die Bürger, weil die Wasserpreise hoch bleiben und weiter steigen
- nicht für das Land Berlin, weil trotz des künftigen 75-Prozent-Anteils an den BWB der Einfluss bei 50 % bleibt. Das Land ist weiter auf den Konsens mit Veolia angewiesen.
- nicht für das Land Berlin, weil der Preis zu hoch ist. Externe Firmenbewertungen gehen von 500 Mio. € RWE-Wert aus (Laut Sebastian Kauffmann,
Analyst von Cheuvreux, seien 650 Mio. € „ein attraktiver Preis. Der Fair Value dürfte eher bei 500 Mio. EUR liegen.“)
- nicht für das Land Berlin, weil eine Evaluation der BWB nicht vorgenommen wurde, und weil die Zukunftsaussichten der BWB im Dunkeln liegen.
Der Kaufpreis negiert den anhaltenden Verbrauchsrückgang beim Wasser sowie mögliche Verfügungen des Bundeskartellamts zum Abwasserpreis.
Offen ist: Bekommt das Land das zurück, was es 1999 verkauft hat? Welche Investitionen sind in den nächsten 10 Jahren unaufschiebbar?
- Nußbaum deckt nicht alle Karten auf. Das Land Berlin steigt mit dem Kauf in ein „Shareholder Agreement“ mit Veolia ein, das bislang geheim ist. Hat der Senator den Abgeordneten seine Berechnungsgrundlagen vorgelegt?
Den Wortlaut finden Sie im Download.
Linke für Reform des Betriebegesetzes
Der Senat sollte endlich etwas für die Wasserkundinnen und -kunden und die
Beschäftigten der BWB unternehmen, fordert die Linke in einer Pressemitteilung.
Dazu müssten die rechtlichen Grundlagen für die
Kalkulation der Wassertarife bald geändert werden. Statt weiterhin auf
hohe Erlöse für den Landeshaushalt zu spekulieren, muss Finanzsenator
Nußbaum endlich ernst machen. Es bedürfe einer nachvollziehbaren,
zukunftsgerichteten Strategie, die Wasserbetriebe gemeinsam mit den
Beschäftigten zu einem guten Kommunalunternehmen, einem integrierten
kommunalen Kompetenzzentrum Berliner Wasser, zu entwickeln.
Die Berliner Wasserbetriebe müssten komplett unter öffentliche
Kontrolle. Die »Raub- und Beutegemeinschaft« sei aufzulösen. Nur damit
könne auch langfristig gesichert werden, dass die BWB hochwertiges
Wasser zu akzeptablen Preisen bereitstellen.
Die Fraktion der Linken hat dazu drei Anträge im Abgeordnetenhaus eingebracht. Sie sehen eine Senkung der Wasser- und Abwasserpreise durch
Änderung des Betriebegesetzes sowie durch Änderung der Wassertarifverordnung und Senkung der Abschreibungen vor. Wir bieten die Anträge hier zum Download an.
Zweite Niederlage für Veolia
Kammergericht lehnt Eilantrag ab
Der Veolia Wasser GmbH ist es auch in zweiter Instanz nicht gelungen, der RWE Aqua GmbH die
Veräußerung ihres Geschäftsanteils an der RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH an das Land
Berlin ohne ihre vorherige Zustimmung in einem Eilverfahren gerichtlich untersagen zu lassen.
Der 23. Zivilsenat wies heute die Berufung der Veolia gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin
zurück. Das Landgericht hatte einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
am 30. Mai 2012 zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe des Kammergerichts liegen noch nicht vor., heißt es lapidar in einer Pressemitteilung des Kamergerichts.
Vertrauenspersonen des Volksbehrens an Senator Nußbaum:
Stimmen Sie der Senatsvorlage auf keinen Fall zu!
In einem Offenen Brief an
Finanzsenator Nußbaum werfen vier Vertrauenspersonen des Volksbegehrens »Unser Wasser« dem
Senator vor, mit dem frühzeitigen Rückkauf der RWE-Anteile erneut allein die Interessen der privaten Wasserkonzerne zu bedienen.
RWE benötigt dringend Liquidität. Deshalb drängen Sie im Interesse von RWE auf schnellen Vertragsabschluss!
Denn wenn die Verfügung des Bundeskartellamtes gegenüber den Berliner Wasserbetrieben rechtskräftig wird, sinkt der Wasserpreis
und damit auch der zu erzielende Unternehmenswert für den RWE- Anteil. Weiter heißt es: Mit dem von Ihnen vereinbarten
Preis von 650 Millionen Euro erhält RWE die vollständige Erfüllung der Gewinngarantie ausgezahlt. Das freut die PPP-Lobby und
gibt den Finanzmärkten ein Zeichen: Weiter so! Plündern wie gehabt!
Nußbaums Bestreben, den verfassungswidrigen Charakter der Altverträge von 1999 durch schnellen Rückkauf als Schnee von gestern
erscheinen zu lassen, sei nichts anderes als die Fortsetzung der bisherigen Geheimhaltungspolitik unter dem Mantel der Rekommunalisierung!
Zusammenfassend heißt es: Wir lehnen diesen neuen Kaufvertrag ab und fordern nach wie vor die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der
Konsortialverträge einschließlich dieses neuen Kaufvertrages. Im Namen der 666.235 Berliner, die für das Volksgesetz gestimmt haben,
protestieren wir als Vertrauensleute des Volksbegehrens gegen diese von Ihnen zu verantwortende Politik, die nur die Interessen der
Konzerne, nicht jedoch die Interessen unser Bürgerinnen und Bürger im Auge hat. Eine Rückabwicklung der Verträge käme die Bevölkerung
wesentlich kostengünstiger!
Berliner Wassertisch rät Abgeordneten:
Stimmen Sie der Senatsvorlage auf keinen Fall zu!
In einem Brief an alle 149 Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
hat der Berliner Wassertisch diese nachdrücklich gebeten, ihrer
Verantwortung gerecht zu werden und der Beschlussvorlage des Senats, mit
der die Berliner Bevölkerung erneut betrogen wird, auf keinen Fall
zuzustimmen!
Der Berliner Wassertisch nennt zur Begründung drei Hauptpunkte:
- Der Kauf der RWE-Anteile soll de facto über einen Kredit geschehen,
den aber nicht das Land, sondern die Berliner Wasserbetriebe (BWB)
aufnehmen. Eine derartige Finanzierung wäre aber ein Schattenhaushalt. Das ist bereits von mehreren Seiten, darunter vom Landesrechnungshof,
als verfassungswidrig bezeichnet worden.
- Der an RWE zu zahlende Preis berücksichtigt nicht die
Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamts und die sich daraus ergebende
Senkung des BWB-Unternehmenswerts. RWE soll ausbezahlt werden, als ob es
die Missbrauchsverfügung nicht gäbe. Der Senat will die Gewinngarantien
aus dem Altvertrag (von 1999) bis 2028 vollständig erfüllen.
- Der veranschlagte Preis von 650 Mio. Euro für den RWE-Anteil ist in
verschiedener Hinsicht um mehrere Hundert Millionen Euro überhöht.
Ulrike Kölver, Sprecherin des Berliner Wassertischs, appelliert an die
Abgeordneten: Beachten Sie die Verfassung und folgen Sie nicht blind
einer Exekutive, die sich weiter darüber hinwegsetzen will. Beachten Sie
das finanzielle Interesse der Menschen in dieser Stadt, das der Senat
mit seiner Vorlage erneut missachtet.
France Libertés: Ein Sieg der direkten Demokratie
Nach Paris kommt nun auch in Berlin die Wasserversorgung in öffentliche
Hand zurück
In einem Schreiben an Gerlinde Schermer und Ulrike von Wiesenau vom Berliner Wassertisch sowie in einer Pressemitteilung
begrüßt die französische Stiftung France Libertés die Arbeit der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Rückführung der Wasserversorgung in öffentliche Hand.
Zwar bleibt der Preis der rekommunalisierten Wasserversorgung den
Aktivisten der Bürgerinitiative weiterhin zu hoch, doch das wesentliche
ist, dass der französische Konzern dadurch in die Rolle des
Minderheitseigners gerät, da der Senat nun wieder 75% der Anteile
Berlins hält, heißt es in dem Schreiben.
Die 1986 von Danielle Mitterrand gegründe Stiftung France Libertés hat sich das Ziel gesetzt, eine gerechtere und solidarischere Welt zu errichten, in der jeder seine
Freiheit in Respekt vor dem anderen verwirklichen kann. Um dieses Ziel zu erfüllen, verteidigt France Libertés die Menschenrechte und besonders
das grundlegende Recht auf Wasserversorgung für alle, schreibt die Stiftung auf ihrer Website.
Wassertisch ersucht Landesrechnungshof um Prüfung
Verbraucher sollten sich Rückforderung zuviel gezahler Entgelte sichern
Der Berliner Wassertisch hat in einem Schreiben an den Rechnungshof des Landes Berlin (siehe Anhang) diesen gebeten,
seine kritische Aufmerksamkeit den Plänen des Senats zum Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile an den Berliner
Wasserbetrieben zu widmen. Dies betreffe sowohl den Kaufpreis als auch die bereits in den Landeshaushalt eingestellte Bürgschaft.
Der Wassertisch stützt sich dabei auf die wiederholt veröffentlichten Positionen der deutschen Rechnungshöfe. Diese haben gemeinsame
Grundsätze zu ÖPP aufgestellt: ÖPP-Projekte sind während ihrer gesamten Laufzeit im Haushalt klar darzustellen. Die Belastung künftiger Haushalte muss eindeutig erkennbar sein.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
Wie der Senat dem Sonderausschuss Wasserverträge mitgeteilt hat, ist von 2012 bis 2028 eine Rendite in Höhe von 1.832 Mio. € für beide privaten Anteilseigner RWE / Veolia
vorgesehen. Abgezinst mit einem Zinssatz von 5,22% (dieser Zinssatz wird in der 5. Änderungsvereinbarung zum Konsortialvertrag verwendet) ergibt sich 2012 ein Barwert von 1.212,73 Mio.€.
Der hälftige Anteil beträgt somit ca. 607 Mio. €. Der Senat scheint also die Ertragswertmethode anzuwenden und bereit zu sein,
vollständigen Ausgleich bis 2028 plus erheblichen Zuschlag zu leisten.
Wir bitten Sie, für die Bürger Berlins die Rechnung des Senats nachzuvollziehen, bevor endgültige
Entscheidungen getroffen werden. Die Senatsentscheidung (17.7.12) ist von der Parlamentsbestätigung
abhängig. Die Prüfung des Landesrechnungshofes bietet dem Parlament Hilfe.
Nach den bisher bekannten Eckdaten für den Rückkauf wird vom Senat keine Gegenrechnung vorgenommen:
Kaufpreis abzüglich des bereits entnommenen Kapitals (2008) und Teilgewinnabführungen an die Privaten.
Diese Rechnung muss aber nachvollziehbar erfolgen. Unberücksichtigt bleibt auch die bisherige Preisüberhöhung,
deren Ursache das Kartellamt in überhöhten Gewinnen sieht.
VDGN und Wassertisch rufen Berliner auf: Für das Wasser nur noch unter Vorbehalt zahlen!
Verbraucher sollten sich Rückforderung zuviel gezahler Entgelte sichern
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Berliner Wassertisch rufen die Berliner Verbraucher dazu auf,
ihre Wasserrechnungen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen und an die Berliner Wasserbetriebe (BWB)
gegebene Einzugsermächtigungen rückgängig zu machen. Damit können die Berlinerinnen und Berliner verhindern, zuviel gezahlte Entgelte für das Wasser zu verlieren.
Hintergrund ist die Preismissbrauchsverfügung, die das Bundeskartellamt Anfang Juni gegen die Wasserbetriebe mit sofortiger Wirkung
erlassen hatte. Es wurde den BWB damit auferlegt, die Trinkwasserpreise ab sofort um gut 18 Prozent zu senken. Die
BWB, hinter denen als Eigentümer das Land Berlin (50,1 Prozent) sowie die international tätigen Konzerne RWE und
Veolia (49,9 Prozent) stehen, sperren sich gegen die Missbrauchsverfügung. Sie haben gegen das Kartellamt Klage vor
Gericht eingereicht, in der sie die Zuständigkeit dieses Amtes bestreiten. Sie beanspruchen, dass ihre Klage „aufschiebende Wirkung“
habe. Damit kündigen sie an, dass sie die Auflage des Kartellamtes keinesfalls umsetzen, bis nicht zusätzlich zur Kartellbehörde auch Gerichte entsprechend entscheiden.
Update: Auch die Verbraucherzentrale Berlin, der Berliner Mieterverein und die Berliner Mietergemeinschaft rufen auf, Wasserrechnungen an die BWB nur noch unter Vorbehalt zu zahlen.
Das Geschäft mit dem Berliner Wasser, die Verträge und das Gemeinwohl
Der Berliner Wassertisch lädt ein
Der Berliner Wassertisch lädt ein zu einem Seminar mit Dr.Hermann Wollner, am Donnerstag, 28. Juni 2012, um 19 Uhr im
Kaminzimmer des Humboldt-Universitäts-Restaurants "Cum Laude", Universitätsstrasse 4, 10117 Berlin.
Gegenstand des Seminars werden sein:
- Das kapitale Geschäft mit dem Berliner Wasser und die Gewinnabschöpfung durch RWE, Veolia und den Senat in Zahlen
- Internationales privates Kapitaleigentum beherrscht Kommunaleigentum
- Wasserkosten, Geldabflüsse und Folgelasten
- Bürgerrechte, Abgeordnetenpflichten und Aktionen
Wir freuen uns auf eine anregende Veranstaltung mit reger Diskussion zu den Belangen des umkämpften und gefährdeten Berliner Wassers.
Update: Sie finden unten Links auf einen Bericht sowie den Vortrag.
Rückkauf belastet für Jahrzehnte die Wasserpreise - PM 13.06.2012
Wassertisch warnt vor teurem Rückkauf der Veolia-Anteile
Freude empfindet der Berliner Wassertisch nach jahrelangem Kampf darüber, dass nach RWE nun auch der andere private Anteilseigner Veolia offenbar keinen
Spaß mehr an den Berliner Wasserbetrieben hat und sich zurückziehen will. Das ist ein weiterer klarer Erfolg des Volksentscheids, bei dem 666.000 Berlinerinnen
und Berliner gefordert hatten: "Wir Berliner wollen unser Wasser zurück".
Keine Freude empfindet der Berliner Wassertisch über den geplanten "goldenen Handschlag" für RWE und Veolia. Bei den teuren Rückkaufsangeboten sind Misstrauen
und Vorsicht angesagt. Die Behauptung von Senator Nußbaum, dass der Rückkauf keine Belastung für die Berliner Wasserkunden darstelle, ist ein Märchen.
Selbstverständlich sind die Gewinne der privaten Konzerne und die Rückkaufsumme bereits im Wasserpreis fest einkalkuliert - und das für Jahrzehnte.
Die überhöhten Wasserpreise würden, wie vom Bundeskartellamt verfügt, endlich dauerhaft sinken, wenn der Senat die rechtswidrigen Verträge anfechten
und das Abgeordnetenhaus das Betriebe-Gesetz ändern würde.
Sind die Wasserverträge wasserdicht?
Veranstaltung im Abgeordnetenhaus
Keine Fraktion des Abgeordnetenhauses ist bereit, ein Organstreitverfahren einzuleiten. Über eine Normenkontrollklage will die Fraktion der Linken nachdenken.
Bündnis90/Die Grünen wollen vorher wissen, worauf sie sich einlassen.
Soweit ein kurzes Resumé einer vier Stunden langen Veranstaltung am Montag (11.06.2012) im Abgeordnetenhaus. Politische Ausführungen waren nicht erwünscht, ließen sich jedoch nicht ganz vermeiden.
Es bleibt zu hoffen, dass die anwesenden Abgeordneten wenigstens einige Fragen mitnehmen.
Die von den Piraten aufgezeichnete Debatte lässt sich hier nachhören.
Aufruf an Delegierte des SPD-Landesparteitags
In einem Aufruf an die Delegierten des SPD-Landesparteitags nimmt der Berliner Wassertisch
Stellung zum geplanten Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben. Er appelliert an die Delegierten, sich nicht noch einmal täuschen zu lassen,
indem Sie unter angeblichem Zeitdruck Ihre Zustimmung zum nächsten ruinösen Deal und damit zur Weiterführung der alten Unrechtsverhältnisse geben.
Mit dem weit überteuerten Rückkauf wolle sich die Regierung der juristischen Prüfung der seit 1999 bestehenden
Rechtsverstöße entziehen. Mit dem Druck aufs Tempo wolle sie der Aufklärung im Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses
und jeder möglichen Anfechtung von Betriebegesetz und Wasserverträgen zuvorkommen.
Antwort auf RWE-Rückkauf
Der Berliner Wassertisch hat heute einen Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister
Klaus Wowereit und Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum gesandt. Darin verlangt er, die
Verhandlungen mit den Konzernen RWE und Veolia zu stoppen, die rechtswidrige Gewinngarantie zu
beenden und den damit verbundenen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip gerichtlich feststellen zu lassen.
Sonderausschuss "Wasserverträge"
Nußbaum bestätigt? - PM 25.05.2012
- Wir sind der Souverän
Montage: BWT
Vor kurzem hatte Finanzsenator Nußbaum Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Sonderausschusses „Wasserverträge“ geäußert.
Die heutige achte Sitzung bestätigte ihn, aber anders als gemeint: die Vertreter der Regierungsfraktionen SPD und CDU
ließen ihren Unwillen oder ihre Unfähigkeit erkennen, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Vorsitzender Jupe (CDU) lieferte ein besonders prägnantes Beispiel für eine Selbstüberhöhung: „Wir sind der Souverän“
verkündete er den bass erstaunten Zuhörern seine Auslegung der Verfassung, die die Rolle des Souveräns dem Volk zuspricht.
Jupe gebrauchte diese Aussage, um dem Publikum den Mund zu verbieten.
Sonderausschuss "Wasserverträge" gerät zur Alibi-Veranstaltung - PM 11.05.2012
Debatte über neues Volksbegehren drängt sich auf
Was der Wassertisch schon seit langem vermutet, hat sich in der heutigen Sitzung bestätigt: die Ausschuss-Mehrheit von SPD und CDU beabsichtigt, den Ausschuss als reine Alibi-Veranstaltung durchzuführen. Trotz der höchst aufschlussreichen Ausführungen der Abgesandten des Bundeskartellamts schwiegen die Senatsvertreter und die Abgeordneten der Regierungskoalition beharrlich. Der Sinn des Ausschuss wurde damit ad absurdum geführt. Seit Monaten vorliegende Anfragen von Abgeordneten bleiben unbeantwortet; die Einsicht in wichtige Dokumente wird verweigert.
Dr. Felix Engelsing vom Bundeskartellamt bestätigte heute: Die Wasserpreise in Berlin sind eindeutig zu hoch; Preistreiber sind die kalkulatorischen Kosten. Sie liegen weit über dem Durchschnitt. (Die kalkulatorischen Kosten sind die Gewinne der Beutegemeinschaft des Landes Berlin mit den Konzernen RWE und Veolia.) Annette Bangart, ebenfalls Bundeskartellamt, widerlegte die Behauptung der BWB, wegen des sinkenden Wasserverbrauchs der Berliner müssten die Preise steigen.
Sonderausschuss am Freitag, 11. Mai 2012
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- Im Sinne der Hausordnung vorbildliche Ausschuss-Besucher
Auf der siebten Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im
Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2012 soll es um die Hintergründe der kartellrechtlichen Abmahnungen der Berliner Wasserbetriebe gehen. Dazu werden angehört:
- Dr. Felix Engelsing, Vorsitzender des Bundeskartellamtes
- Frau Annette Bangard, Beisitzerin des Bundeskartellamtes
Die Sitzung findet ab 12 Uhr im Raum 376 des Abgeordnetenhauses statt; Sitzplätze können hier reserviert werden.
Gemäß der neu eingeführten Hausordnung sind während der Sitzung Ruhe und Ordnung zu bewahren. Zwischenrufe, Beifalls- und Missfallensäußerungen und sonstige Manifestationen sind untersagt. Am 4. Mai 2012 kassierte der sog.
Parlamentsdienst bereits am Eingang mitgeführte Schriftstücke und Flyer.
Prof. Keßler: neue Organklage möglich
Auf der sechsten Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im
Abgeordnetenhaus am 4. Mai 2012 argumentierte Prof. Dr. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin: das Landesverfassungsgericht Berlin
wurde durch die Umgehung seines Spruches vom 21. 10. 1999 desavouiert; eine neue Organklage ist bei Vermutung dieser Handlung möglich.
Es sprächen gute Gründe dafür, dass das LVerG Berlin in Kenntnis der nunmehr offengelegten „Wasserverträge“ eine andere „Wertentscheidung“ als seinerzeit getroffen hätte,
bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit sei eine zivilrechtliche Feststellungsklage auf „Unwirksamkeit“ möglich.
In der U-Bahn gefundenenes Papier belegt Verfassungsbruch
Anbei veröffentlichen wir ein Papier, das Wassertisch-Aktivisten in der U-Bahn gefunden haben. Insidern zufolge handelt es sich um die
Antwort der Berliner Wasserbetriebe auf eine Anfrage der Piraten. Wir können die Autorenschaft weder bestätigen noch
dementieren. Das Papier macht deutlich, dass in den Jahren 2008 bis 2011 der vom Senat festgelegte "Verordnungszinssatz"
(zur Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe) immer um 2 Prozent über dem Zinssatz "r"
gelegen hat. "r" ist die Entwicklung der durchschnittlichen Rendite 10jähriger Bundesanleihen.
Es handelt sich hier nicht um die Zahlenakrobatik irgendwelcher Finanzartisten, sondern um die Grundlage der Berliner Wasserpreise. Je
höher der Verordnungszinssatz, desto höher die Wasserpreise. Das Papier belegt, dass der Senat in den Jahren 2008 bis 2011 immer
auf den Zins „r“ noch eine Schippe drauf gelegt hat, damit die Höhe der Rendite, die der Senat den Privatfirmen RWE und Veolia vertraglich garantiert hat, eingehalten wurde.
Klar ersichtlich ist das aus Tabelle 4 des Papiers: „r + Zuschlag“ weist diese „Schippe drauf“ aus. In den Jahren 2008 – 2011 entspricht der Verordnungszinssatz
jeweils genau dem Wert „r + Zuschlag“. Der Zuschlag beträgt zwei Prozent, das ergab eine
Wasserpreis-Steigerung um fünf bis sechs Prozent.
Der Clou daran ist: diese "Schippe drauf" war schon 1999 vom Berliner Verfassungsgerichtshof verboten worden.
Schließlich belegt das Papier auch, dass den Wasserkunden zusätzlich zwischen 45 und 60 Millionen Euro jährlich aus der Tasche gezogen wurden - allein durch die Änderung der Abschreibungsmethode.
Gegendarstellung von Frau Dr. Sudhof
Dieser Tage erhielt der Berliner Wassertisch Post von Frau Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für
Finanzen. Sie verlangt darin eine Gegendarstellung zur Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 30.03.2012.
Dieser Aufforderung kommen wir gern nach, indem wir ihr Schreiben hier vollständig zitieren.
Sehr geehrter Herr B.,
in der o.g. Pressemitteilung auf der Homepage des Berliner Wassertischs wurde die Behauptung aufgestellt, ich
hätte in der Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im Abgeordnetenhaus am 30.03.2012 zugegeben, dass der
Senat für künstlich überhöhte Wasserpreise sorge, indem er bei der Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen
Kapitals der BWB zwei Prozent auf den Zinssatz zehnjähriger Bundesanleihen aufschlage.
Diese Darstellung ist unrichtig. Ich möchte hierzu klarstellen, dass ich lediglich zu der aus den Reihen der Abgeordneten
gestellten Frage nach der durchschnittlichen Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren plus 2 Prozent
im Zeitraum von 1999 bis 2028 Stellung genommen habe. ln diesem Zusammenhang bin ich auf die mir bekannte Renditeentwicklung von
Bundesanleihen in der Vergangenheit eingegangen und habe jeweils 2 Prozent hinzugezogen. Eine weitergehende Aussage war damit
keineswegs verbunden, insbesondere nicht mit einer in der erwähnten Pressemitteilung unterstellten Ausrichtung eines zweiprozentigen
Aufschlags auf den Zinssatz von Bundesanleihen im Rahmen der Tarifkalkulation. Dies kann im Wortprotokoll des Sonderausschusses nachvollzogen werden.
Ich fordere Sie daher auf, die Darstellung in der genannten Pressemitteilung umgehend zu korrigieren und unzutreffende Behauptungen
in Bezug auf meine Ausführungen in dem Ausschuss zu unterlassen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mir rechtliche Schritte
vorbehalte, wenn eine korrekte Darstellung in der Pressemitteilung nicht bis zum 3. Mai 2012 erfolgt sein sollte.
Stellungnahme des Sprecherteams des Berliner Wassertischs
Frau Dr. Sudhof beantwortete mündlich eine Frage „aus den Reihen der Abgeordneten“ im Sonderausschuss „Wasserverträge“, die sich
auf die Zinsverordnungen des Senats zur Berechnung der Berliner Wasserpreise bezog. Es wurde nach der Höhe der Zinssätze von
Bundesanleihen plus Aufschlag von 2 Prozent gefragt.
Die Staatssekretärin beantwortete die Frage rein rechnerisch. Sie ließ dabei unerwähnt, dass der Berliner Landesverfassungsgerichtshof
bereits 1999 diesen Zuschlag von 2 Prozent als „nicht gerechtfertigt“ und als Verstoß gegen Artikel 10, Abs. 1 der Verfassung von Berlin
verboten hatte (VerfGH 42/99).
Indem sie keinerlei Anstoß an der Frage nahm, sondern mehrfach unkommentiert den Aufschlag von 2 Prozent erwähnte, so als sei er
selbstverständlich, bestätigte sie, dass bei der Renditezins-Ermittlung durch den Senat, welche die Grundlage für die
Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe ist (§ 16 Berliner Betriebe-Gesetz, Abs. 5), der verfassungswidrige Zuschlag
von 2 Prozent immer mitgedacht wird.
Schließlich müssen wir betonen, dass die Pressemitteilungen des Berliner Wassertischs in
der Regel der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) unterfallende Kommentierungen darstellen.
Ulrike Kölver, Gerlinde Schermer, Gerhard Seyfarth, Ulrike Fink von Wiesenau
Neues Sprecherteam gewählt
Der Berliner Wassertisch hat auf seinem April-Plenum ein neues Sprecherteam gewählt. Die Neuwahl erfolgte, weil die einjährige Amtszeit des bisherigen Teams im April endet.
Dem neuen Sprecherteam gehören an:
- Ulrike Kölver
- Gerlinde Schermer
- Gerhard Seyfarth
- Michel Tschuschke
- Ulrike Fink von Wiesenau
Finanzbeauftragter Andreas Fuchs wurde vom Plenum entlastet und anschließend in seinem Amt bestätigt.
Das Plenum dankte dem bisherigen Team für die geleistete Arbeit und wünschte dem neuen Team viel Erfolg.
Massiver Druck an der Wasserfront - PM 02.04.2012
Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erneut wegen
missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise abgemahnt. Nachdem das
Unternehmen auf die erste Abmahnung der Bundesbehörde am 9. Dezember hin eine 160-seitige Erwiderung eingereicht hatte, waren umfangreiche
Nachermittlungen durch die oberste Bundesbehörde eingeleitet worden. Das Bundeskartellamt kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass die Wasserpreise
in Berlin 2012 durchschnittlich um 21 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 reduziert werden müssen, 2013 bis 2015 um durchschnittlich 20 Prozent.
Staatsekretärin gibt zu: Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise - PM 30.03.2012
Auf der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ gab Staatsekretärin Dr. Margaretha Sudhoff zu, was der
Berliner Wassertisch schon seit langem vermutet: der Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise. Er schlägt bei der
Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zwei Prozent auf den Zinssatz
zehnjähriger Bundesanleihen auf. Damit missachtet er das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs von 1999, das diesen Aufschlag für rechtswidrig erklärt hatte.
Wie „ernst“ der Senat die Ausschussarbeit nimmt, machte Frau Sudhoff deutlich, als sie erzählte, dass sie sich „in der Nacht“
die Zahlen von der Agentur Reuters herausgesucht habe – der Ausschuss besteht seit Anfang Januar, und seitdem weiß der Senat,
dass er auskunftspflichtig ist. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche bezeichnete die Angabe des Senats, dass er den verfassungswidrigen
Zuschlag einfach auf den Zinssatz für die Rendite draufschlägt, als „unverfroren“. Auf ihre Nachfrage zur Rechtmäßigkeit des zweiprozentigen
Aufschlags blieb Frau Sudhoff die Antwort schuldig. Der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten gab anhand selbst errechneter Daten bekannt, dass die
Verzinsung auf das tatsächlich von RWE und Veolia eingelegte Kapital völlig überhöht sei, wobei es sich nicht um normale, sondern um
Garantiezinsen handele. Sie lägen über dem Vierfachen dessen, was normale Menschen als Garantiezins für eine Lebensversicherung bekommen.
Wirtschaftsexpertin Gerlinde Schermer vom Berliner Wassertisch kommentierte: „Es gibt bei einem natürlichen Monopol kein wirtschaftliches
Risiko, deshalb ist diese überhöhte Rendite ein Skandal.“
Nichts zur Aufklärung über die geheimen Nebenabreden trug Finanzvorstand Frank Bruckmann von den BWB vor. Dennoch wurde aus seinem
Referat anhand von Angaben über die Investitionen der BWB klar, dass die „vereinigungsbedingten Sonderaufgaben“ bereits vor der
Teilprivatisierung erledigt waren. Kein Wort verlor Bruckmann über den Schlag ins Gesicht der 666.000 Berlinerinnen und Berliner, den RWE und
Veolia mit ihrer Klage gegen das Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht führen, um ihre Gewinnansprüche zu sichern.
Ausschuss knausert, Bürger müssen zahlen - PM 18.03.2012
Die Verhandlungen des Sonderausschusses "Wasserverträge" am Freitag,
16.03.2012, waren so spannend, dass manch einer im Publikum einnickte.
Fern von jeglicher inhaltlicher Arbeit stritt der Ausschuss geschlagene
zwei Stunden um die Frage, ob ein Auftrag zu einem externen Gutachten
vergeben werden soll, wie von der Opposition (Grüne, Linkspartei,
Piraten) beantragt. Am Ende beschlossen die Regierungsfraktionen, sich
erst einmal mit dem hausinternen „Wissenschaftlichen Parlamentsdienst“
als Auskunftsmittel zu begnügen – um Geld zu sparen.
SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss Wasserverträge

- v.l.n.r.: Staatssekretär Nicolas Zimmer (Wirtschaft), Staatssekretärin Margaretha Sudhoff (Finanzen),
Ausschussvorsitzender Claudio Jupe (CDU), Assistentin
Foto: Berliner Wassertisch
Mit einer gemeinsamen Erklärung protestieren
die Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen, der Partei Die Linke und der Piratenpartei gegen die Taktik von SPD und CDU, im Sonderausschuss Wasserverträge
die Aufarbeitung der Teilprivatisierung zu verschleppen, zu verzögern oder zu verhindern. Nachdem die Regierungskoalition bisher keine eigenen Fragekomplexe eingereicht hat,
verhindert sie jetzt auch noch die Erstellung von juristischen Gutachten zum Privatisierungsgesetz von 1999. Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen
Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen, heißt es in dem am Freitag (16.03.2012) nach der Sitzung verbreiteten Papier. Darin stellen die
Abgeordneten fest: Für Gutachten zum ICC und zur Wasser-Teilprivatisierung wurden in den letzten Jahren Millionen rausgehauen. Der Wasserausschuss aber soll
nicht einmal eine fünfstellige Summe ausgeben dürfen: für ein Gutachten zu einer zentralen Rechtsfrage der Teilprivatisierung. Es geht darum zu klären, ob die demokratische Kontrolle über die Wasserbetriebe
tatsächlich beim Land Berlin liegt oder ob sie nicht von Anfang an durch die Teilprivatisierungsverträge ausgehebelt worden ist.
„Heut' ist ein wunderschöner Tag“ oder „Was will Wowereit?“ - PM 13.03.2012
"Heut' ist ein wunderschöner Tag" - denn: Am heutigen Dienstag werden gemäß dem vor einem Jahr verkündeten Gesetz zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe alle diesbezüglichen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden ungültig - falls sie bis jetzt noch nicht veröffentlicht sind.
Für diese Regelung hatten sich im Volksentscheid im Februar 2012 über 666.000 Berlinerinnen und Berliner ausgesprochen.
Jedoch vermiest eine Aktion der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia, die gute Stimmung. Sie wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagen.
Alternatives Weltwasserforum FAME ab Mittwoch in Marseille

Mehrere tausend Aktivistinnen und Aktivisten
der globalen Wasserfriedensbewegung kommen von Mittwoch bis Samstag in Marseille zum vierten Alternativen Weltwasserforum FAME (Forum Alternatif Mondial de l'Eau)
zusammen. In mehr als 130 Veranstaltungen werden sie sich über ihre Alternativen einer lokal verankerten, ökologisch und ökonomisch sinnvollen Wasserversorgung
austauschen und ihre Ideen eines gemeinwohlorientieren Wassermanagements in öffentlicher Hand vorstellen.
Das FAME ist die Gegenveranstaltung zum so genannten Weltwasserforum, das ab dem heutigen Montag ebenfalls in Marseille tagt. Das Weltwasserforum wird von den
großen Wasserunternehmen – allen voran Suez und Veolia – organisiert. "Das Weltwasserforum ist eine große Lobbyveranstaltung der Wasser- und Energiewirtschaft und dient
vor allem als Kontaktbörse zwischen Regierungen und den globalen Wasserkonzernen", sagte Dorothea Härlin, aktiv beim globalisierungskritischen Netzwerk Attac
und dem Berliner Wassertisch. Das Weltwasserforum hat ein Budget von knapp 30 Millionen Euro, mehr als die Hälfte ist öffentliches Geld.
Sonderausschuss - Verletzung des Demokratiegebots nachgewiesen
Auf der dritten Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im
Abgeordnetenhaus am 2. März 2012 referierte Rainer Heinrich über die Verletzung des Demokratiegebotes bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.
Hauptgedanke seines Vortrags war: Auch wenn der Staat bzw. die Kommune Aufgaben der Daseinsvorsorge an Privatunternehmen überträgt, darf er sich seiner grundgesetzlichen
Verantwortung nicht entziehen. Dies ist bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe geschehen. Hier haben sich die privaten Anteilseigner VEOLIA und RWE
die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen (im Jahre 2002) gesichert.
Einen ausführlichen Bericht über die Sitzung bieten wir zum Download an.
Beeindruckende Lehrstunde im Sonderausschuss - PM 17.02.2012
Die zweite Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im
Abgeordnetenhaus am heutigen Freitag geriet zu einer beeindruckenden Lehrstunde in Sachen Missachtung der Demokratie einerseits und Ausplünderung der Berliner
Bevölkerung andererseits. Als Vertreterin der Berliner Bevölkerung erläuterte Gerlinde Schermer den Abgeordneten, dass die Berliner Wasserverbraucher den
privaten Anteilseignern zum 31.12.2011 den kompletten Kaufpreis für die BWB bereits bezahlt haben und bei Vertragsende 2028 zu erwarten ist, dass RWE und
Veolia der Kaufpreis drei Mal erstattet wurde.
Deshalb bestehe die Lösung des Problems darin, die Verträge zu Fall zu bringen. Den Wortlaut der Ausführungen Schermers lesen Sie im Anhang.
Aktion vor dem Brandenburger Tor
Ein Jahr Volksentscheid „Unser Wasser“
Mit einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor hat der Berliner Wassertisch heute an den erfolgreichen Volksentscheid
vor einem Jahr erinnert. Unter einem Transparent mit der Losung "RWE und Veolia - raus aus unserem Wasser, ihr habt genug eingesackt!" verlangt er die zügige
Umsetzung des am 13. Februar 2011 angenommenen Volksgesetzes. Damals hatten über 666.000 Wahlberechtigte im ersten erfolgreichen Berliner Volksentscheid für die
Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserverträge gestimmt.
Leider muss der Berliner Wassertisch feststellen, dass sich die Mehrheit des Abgeordnetenhauses vor einer wirksamen Umsetzung des Gesetzes drückt, das eine
umfassende öffentliche Prüfung und Aussprache über den Teilprivatisierungsvertrag vorsieht und zur Anfechtung und Rückabwicklung der Verträge führen soll.
Bis zur konstituierenden Sitzung des parlamentarischen Sonderausschusses "Wasserverträge" sind fast elf Monate vergangen, der Sonderaussschuss verfügt
bislang nicht über eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung um seinem Arbeitsauftrag gerecht zu werden und unabhängige Gutachten zur
Prüfung der Verträge in Auftrag zu geben. Die Initiatoren des Volksentscheids fordern ihre aktive Beteiligung an der Ausschussarbeit, Rederecht im
Ausschuss und eine Aussetzung der Geheimverhandlungen mit den privaten Anteilseignern. Dazu Gerlinde Schermer, Vertragsexpertin des Berliner
Wassertischs: „Es ist skandalös, wie die rot-schwarze Koalition die Überprüfung der Verträge zu Lasten der Bürger torpediert. Würde diese
Überprüfung ernsthaft betrieben, wäre eine Anfechtung und Rückabwicklung der Verträge längst auf dem Weg, nun werden EU-Kommission und das
Bundeskartellamt tätig, die offenbar deutlichen Handlungsbedarf sehen.“
Der Berliner Wassertisch und die Bevölkerung erwarten vom Senat, der in dieser Hinsicht jede Aktivität vermissen liess, endlich Maßnahmen zur Senkung der
überhöhten Wasserpreise. Es ist ein Armutszeugnis, dass erst eine Abmahnung des Bundeskartellamts ergehen musste, um dem Willen der Bevölkerung Geltung zu verschaffen.
Wenn es sich bei den Wassertarifen, wie von den BWB nun behauptet wird, um Gebühren handelt, dürften diese nur kostendeckend erhoben werden, Gewinnabführungen
an Land und Private wären unzulässig. Wenn es sich aber um Preise handelt, muss die vom Kartellamt angeordnete Preissenkung umgehend umgesetzt werden. Der
Berliner Wassertisch tritt für das Ende der Beutegemeinschaft von Senat und Privaten ein.
Am Jahrestag des Volksentscheides steht der Berliner Wassertisch heute wieder vor dem Brandenburger Tor und appelliert an die Abgeordneten
als unsere gewählten Volksvertreter, den Senat endlich in seine Schranken zu verweisen und dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Eines aber
ist klar: wir werden weiterhin mit allem Nachdruck vertreten, was die Berlinerinnen und Berliner uns mit ihrem Votum am 13. Februar 2011 aufgegeben haben.
Kein Rederecht für Öffentlichkeit im Sonderausschuss
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- Viel Luft zwischen Öffentlichkeit und Abgeordneten gab es bei der Sitzung
Foto: Berliner Wassertisch
Auf der konstituierenden Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge hat die Ausschuss-Mehrheit von SPD und
CDU mit Unterstützung der Linken der Öffentlichkeit das Rederecht verweigert. Sie setzten sich damit über den § 3 des Volksgesetzes hinweg, der vorschreibt:
Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache
durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Es fragt sich, ob die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses höher steht
als das per Volksentscheid angenommene Gesetz.