50.000 Unterschriften für das Wasser-Volksbegehren gesammelt
Am 26. August 2010 hat der Berliner Wassertisch der Landeswahlleiterin weitere 13.494 Unterschriften
übergeben. Damit hat sich die Zahl der gesammelten Unterschriften auf 49.232
Unterschriften erhöht! Da im ersten Monat bei den Bürgerämtern weitere 2100 Unterschriften abgeben worden sind,
beläuft sich die Gesamtzahl der erzielten Unterschriften auf über 50.000! Dieses herausragende Zwischenergebnis, für das wir
uns bei allen Berlinern und Sammlern bedanken, stimmt uns zuversichtlich, dass wir trotz der Verunsicherungskampagne der Berliner Landesregierung unser Ziel
erreichen werden!
Jetzt schon 36.000 Unterschriften für das Wasser-Volksbegehren gesammelt
Der Berliner Wassertisch hat am Freitag, 13. August 2010, beim Landeswahlamt
knapp 16.000 Unterschriften für das Wasser-Volksbegehren abgegeben. Damit erhöht
sich die Zahl der gesammelten Stimmen auf 36.000.
Zum Vergleich: In der ersten Stufe für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens
wurden 2006/2007 sechs Monate gebraucht, um über 36.000 Unterschriften zu sammeln. Jetzt wurde
diese Zahl bereits in sechs Wochen(!) erreicht.
Außerdem erhöht sich jeden Tag die Anzahl derer, die mitmachen.
Über 21.000 Unterschriften für das Wasser-Volksbegehren bereits im ersten Monat – und das trotz Sommerferien!
Der Berliner Wassertisch korrigiert die Pressemeldung der Landeswahlleiterin. Die von ihr gemeldete
Zahl war nicht - wie ursprünglich vereinbart - zuvor mit der Bürgerinitiative
abgeglichen, so dass die in den letzten Tagen gesammelten Unterschriften nicht berücksichtigt
worden sind. Insgesamt konnten im ersten Monat über 21.000 Unterschriften gesammelt
werden. Michel Tschuschke, der das freie Sammeln der Unterschriften für das Volksbegehren
gemeinsam mit Ulrike Kölver organisiert, bedankt sich bei allen Menschen, Organisationen wie
der Berichterstattung, die zu diesem großartigen Ergebnis beigetragen haben und uns auch
weiterhin unterstützen wollen. Gerade vor dem Hintergrund der begonnenen Sommerferien
wissen wir, dass es nach den Ferien erst richtig los gehen wird, so Tschuschke.
Knapp 14 000 Unterschriften für Wasser-Volksbegehren gesammelt
Die Landesabstimmungsleiterin, Dr. Petra Michaelis-Merzbach, teilt mit:
Bis Dienstag (27. Juli 2010) haben die Berliner Bezirkswahlämter 9 752 Unterstützungsunterschriften
geprüft - 9 091 Unterschriften davon waren gültig. Etwa 4 000 weitere ungeprüfte Unterschriften liegen
in den Bezirkswahlämtern vor. Grundlage dieser Zahlen sind die Eintragungen in den 41 amtlichen
Auslegungsstellen und die Unterschriften aus der freien Sammlung, die bisher eingereicht wurden.
Die Eintragungsfrist läuft noch weitere drei Monate und endet am 27. Oktober 2010. Insgesamt sind
etwa 172 000 Unterschriften für den Erfolg des Volksbegehrens erforderlich.
Die Anschriften aller Auslegungsstellen, der Wortlaut des Volksbegehrens sowie
weitere Informationen zum Volksbegehren sind im Internet veröffentlicht unter: www.wahlen-berlin.de.
Erfolgreiche Abgeordnete: Volksbegehren muss weiter laufen!
Heidi Kosche, vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erfolreiche Abgeordnete,
bittet die BerlinerInnen um ihre Unterschrift für das Volksbegehren. Wir brauchen
dringend Ihre Unterstützung appelliert sie. Solange nicht alle BerlinerInnen sich die Verkaufsverträge von 1999 selber ansehen
könnten, so lange müsse die zweite Stufe des Volksbegehrens weiter vorangetrieben werden.
Darf Abgeordnete lesen?
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 14. Juli in einem Urteil zum Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete verlangt, dass Einsichtsverweigerungen
substantiiert und nicht lediglich pauschal und formelhaft darzulegen sind. Die Abgeordnete Heidi Kosche (Bündnis 90/Grüne) hatte gegen
Senatsentscheidungen geklagt, ihr die Einsicht in die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verweigern. Das Gericht
urteilte, das Akteneinsichtsrecht
sei nicht auf Akten und Unterlagen bestimmter Art und Qualität beschränkt, sondern werde von Art. 45 Abs. 2 der Berliner Verfassung umfassend gewährt. Grundsätzlich
gelte für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe: Unternehmen, die sich an einem solchen
Vorgang von allgemeinem Interesse beteiligen, müssen gesteigerte Anforderungen
an dessen Transparenz und an die verfassungsrechtlich gebotene
Kontrolle durch das hierzu berufene Parlament und seine Abgeordneten in
Rechnung stellen und können sich dem nicht von vornherein durch eine Berufung
auf Geschäftsgeheimnisse entziehen.
Offener Brief an Senator Wolf (Die Linke)
„Machen Sie Schluss mit teuren, verdummenden
Werbekampagnen der Berliner Wasserbetriebe fordert der Berliner Wassertisch in einem
offenen Brief von Senator Harald Wolf, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe ist.
Die Wasserbetriebe führen derzeit eine kostenaufwändige Imagekampagne durch, für die es in Anbetracht des Gebietsmonopols
bzw. des Anschluss- und Benutzerzwanges nicht die geringste Rechtfertigung gibt. Bereits der Landesrechnungshof
hatte diese Geldverschwendung heftig kritisiert.
Berliner Wassertisch beteiligt sich an Megaspree-Demo
„Rette Deine Stadt“ – unter diesem Aufruf fordert auch der Berliner Wassertisch alle
Berliner auf, an der Megaspree-Demo am Samstag, dem 10. Juli, teilzunehmen. Unser
Ziel: Berlin zu retten vor profitgierigen Konzernen, vor dem Ausverkauf und der
Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, vor der Verdrängung von Menschen,
die von Armut betroffen sind. Damit muss endlich Schluss sein! Die Finanzkrise hat
bewiesen: Wenn es darum geht, korrupte Banken zu retten, wird Geld in Billionen Höhe
bereitgestellt. Wenn es darum geht, die öffentliche Daseinsvorsorge der Bevölkerung
preiswert zur Verfügung zu stellen, dann muss gespart werden.
Neues Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet
Das Abgeordnetenhaus hat am 1. Juli 2010 die Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes
mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen verabschiedet. Das Informationsfreiheitsgesetz
gilt künftig für Privatisierungsverträge des Landes in den Bereichen Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr und Energieversorgung.
Kein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft besteht bei solchen Verträgen, die Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sofern nicht das Informationsinteresse überwiegt.
Nach dem neuen Gesetz müssen private Vertragspartner aber darlegen, warum die Offenlegung
ihnen nicht zuzumuten ist.
Laut Ansicht von Thomas Rudek, Sprecher des Volksbegehrens, scheint mit der IFG-Novelle
die Offenlegung der geheimen Wasserverträge auf die lange Bank geschoben worden zu sein.
Lesen Sie seine Pressemeldung.
Neue Stufe des Wasser-Volksbegehrens hat begonnen
Am 28. Juni 2010 hat die zweite Stufe des Volksbegehrens begonnen: jetzt müssen ca. 173.000
Unterschriften gesammelt werden, damit ein Volksentscheid stattfinden kann. Zunächst wollte der Senat das Volksbegehren verbieten,
doch das Landesverfassungsgericht zeigte ihm die rote Karte. Jetzt müssen wir dem Senat zeigen, dass die Berlinerinnen und Berliner
ihr Wasser zurück haben wollen.
Plakate und Unterschriftsbögen sind da!
Die Plakate zur Unterstützung der zweiten Stufe des Volksbegehrens liegen gedruckt vor, ebenso wie die Unterschriftsbögen.
Letztere können Sie bei der Landeswahlleiterin oder auf unserer Website herunterladen; die Plakate erhalten Sie in der Geschäftstelle
der Grünen Liga Berlin,
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg. Wenn Sie selbst Unterschriften sammeln möchten, benötigen Sie das entsprechende Formular. Wir bieten es hier zum Download an.
130.000 Menschen beim Umweltfestival
Mit über 130.000 Menschen und 230 Aussteller/-innen konnte beim 15. Umweltfestival der Grünen Liga am 5. und 6.
Juni in Berlin ein neuer Rekord vermeldet werden. Mit dabei: der Berliner Wassertisch. Sehr viele
Besucherinnen und Besucher interessierten sich für unsere Materialien zum Volksbegehren oder trugen sich in die
ausliegenden Listen für künftige Unterschriftensammler ein.