Worum es geht

Der Berliner Wassertisch ist ein lokales Netzwerk von VertreterInnen unterschiedlicher Gruppen, Initiativen und interessierter BürgerInnen, die sich unter dem gemeinsamen Thema „Wasser gehört uns allen – Wasser ist ein Menschenrecht“ zusammengefunden haben. Als lokales Netzwerk konzentrieren wir uns zur Zeit auf das Ziel, die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe aufzuheben. Mehr...


Aktuelle Beiträge aus dem Jahr 2012



Sonderausschuss "Wasserverträge" gerät zur Alibi-Veranstaltung - PM 11.05.2012

Debatte über neues Volksbegehren drängt sich auf

Was der Wassertisch schon seit langem vermutet, hat sich in der heutigen Sitzung bestätigt: die Ausschuss-Mehrheit von SPD und CDU beabsichtigt, den Ausschuss als reine Alibi-Veranstaltung durchzuführen. Trotz der höchst aufschlussreichen Ausführungen der Abgesandten des Bundeskartellamts schwiegen die Senatsvertreter und die Abgeordneten der Regierungskoalition beharrlich. Der Sinn des Ausschuss wurde damit ad absurdum geführt. Seit Monaten vorliegende Anfragen von Abgeordneten bleiben unbeantwortet; die Einsicht in wichtige Dokumente wird verweigert.
Dr. Felix Engelsing vom Bundeskartellamt bestätigte heute: Die Wasserpreise in Berlin sind eindeutig zu hoch; Preistreiber sind die kalkulatorischen Kosten. Sie liegen weit über dem Durchschnitt. (Die kalkulatorischen Kosten sind die Gewinne der Beutegemeinschaft des Landes Berlin mit den Konzernen RWE und Veolia.) Annette Bangart, ebenfalls Bundeskartellamt, widerlegte die Behauptung der BWB, wegen des sinkenden Wasserverbrauchs der Berliner müssten die Preise steigen.

Sonderausschuss am Freitag, 11. Mai 2012

vorbildliche Ausschuss-Zuhoerer
Im Sinne der Hausordnung vorbildliche Ausschuss-Besucher

Auf der siebten Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2012 soll es um die Hintergründe der kartellrechtlichen Abmahnungen der Berliner Wasserbetriebe gehen. Dazu werden angehört:

  • Dr. Felix Engelsing, Vorsitzender des Bundeskartellamtes
  • Frau Annette Bangard, Beisitzerin des Bundeskartellamtes

Die Sitzung findet ab 12 Uhr im Raum 376 des Abgeordnetenhauses statt; Sitzplätze können hier reserviert werden. Gemäß der neu eingeführten Hausordnung sind während der Sitzung „Ruhe und Ordnung“ zu bewahren. „Zwischenrufe, Beifalls- und Missfallensäußerungen und sonstige Manifestationen sind untersagt.“ Am 4. Mai 2012 kassierte der sog. Parlamentsdienst bereits am Eingang mitgeführte Schriftstücke und Flyer.

Prof. Keßler: neue Organklage möglich

Auf der sechsten Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im Abgeordnetenhaus am 4. Mai 2012 argumentierte Prof. Dr. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin: das Landesverfassungsgericht Berlin wurde durch die Umgehung seines Spruches vom 21. 10. 1999 desavouiert; eine neue Organklage ist bei Vermutung dieser Handlung möglich. Es sprächen gute Gründe dafür, dass das LVerG Berlin in Kenntnis der nunmehr offengelegten „Wasserverträge“ eine andere „Wertentscheidung“ als seinerzeit getroffen hätte, bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit sei eine zivilrechtliche Feststellungsklage auf „Unwirksamkeit“ möglich.

In der U-Bahn gefundenenes Papier belegt Verfassungsbruch

Anbei veröffentlichen wir ein Papier, das Wassertisch-Aktivisten in der U-Bahn gefunden haben. Insidern zufolge handelt es sich um die Antwort der Berliner Wasserbetriebe auf eine Anfrage der Piraten. Wir können die Autorenschaft weder bestätigen noch dementieren. Das Papier macht deutlich, dass in den Jahren 2008 bis 2011 der vom Senat festgelegte "Verordnungszinssatz" (zur Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe) immer um 2 Prozent über dem Zinssatz "r" gelegen hat. "r" ist die Entwicklung der durchschnittlichen Rendite 10jähriger Bundesanleihen.
Es handelt sich hier nicht um die Zahlenakrobatik irgendwelcher Finanzartisten, sondern um die Grundlage der Berliner Wasserpreise. Je höher der Verordnungszinssatz, desto höher die Wasserpreise. Das Papier belegt, dass der Senat in den Jahren 2008 bis 2011 immer auf den Zins „r“ noch „eine Schippe drauf“ gelegt hat, damit die Höhe der Rendite, die der Senat den Privatfirmen RWE und Veolia vertraglich garantiert hat, eingehalten wurde. Klar ersichtlich ist das aus Tabelle 4 des Papiers: „r + Zuschlag“ weist diese „Schippe drauf“ aus. In den Jahren 2008 – 2011 entspricht der Verordnungszinssatz jeweils genau dem Wert „r + Zuschlag“. Der Zuschlag beträgt zwei Prozent, das ergab eine
Wasserpreis-Steigerung um fünf bis sechs Prozent.
Der Clou daran ist: diese "Schippe drauf" war schon 1999 vom Berliner Verfassungsgerichtshof verboten worden.
Schließlich belegt das Papier auch, dass den Wasserkunden zusätzlich zwischen 45 und 60 Millionen Euro jährlich aus der Tasche gezogen wurden - allein durch die Änderung der Abschreibungsmethode.

Gegendarstellung von Frau Dr. Sudhof

Dieser Tage erhielt der Berliner Wassertisch Post von Frau Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Finanzen. Sie verlangt darin eine Gegendarstellung zur Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 30.03.2012. Dieser Aufforderung kommen wir gern nach, indem wir ihr Schreiben hier vollständig zitieren.
Sehr geehrter Herr B.,
in der o.g. Pressemitteilung auf der Homepage des Berliner Wassertischs wurde die Behauptung aufgestellt, ich hätte in der Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im Abgeordnetenhaus am 30.03.2012 zugegeben, dass der Senat für künstlich überhöhte Wasserpreise sorge, indem er bei der Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der BWB zwei Prozent auf den Zinssatz zehnjähriger Bundesanleihen aufschlage.
Diese Darstellung ist unrichtig. Ich möchte hierzu klarstellen, dass ich lediglich zu der aus den Reihen der Abgeordneten gestellten Frage nach der „durchschnittlichen Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen in einem Zeitraum von 20 Jahren plus 2 Prozent im Zeitraum von 1999 bis 2028“ Stellung genommen habe. ln diesem Zusammenhang bin ich auf die mir bekannte Renditeentwicklung von Bundesanleihen in der Vergangenheit eingegangen und habe jeweils 2 Prozent hinzugezogen. Eine weitergehende Aussage war damit keineswegs verbunden, insbesondere nicht mit einer in der erwähnten Pressemitteilung unterstellten Ausrichtung eines zweiprozentigen Aufschlags auf den Zinssatz von Bundesanleihen im Rahmen der Tarifkalkulation. Dies kann im Wortprotokoll des Sonderausschusses nachvollzogen werden. Ich fordere Sie daher auf, die Darstellung in der genannten Pressemitteilung umgehend zu korrigieren und unzutreffende Behauptungen in Bezug auf meine Ausführungen in dem Ausschuss zu unterlassen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte, wenn eine korrekte Darstellung in der Pressemitteilung nicht bis zum 3. Mai 2012 erfolgt sein sollte.

Stellungnahme des Sprecherteams des Berliner Wassertischs

Frau Dr. Sudhof beantwortete mündlich eine Frage „aus den Reihen der Abgeordneten“ im Sonderausschuss „Wasserverträge“, die sich auf die Zinsverordnungen des Senats zur Berechnung der Berliner Wasserpreise bezog. Es wurde nach der Höhe der Zinssätze von Bundesanleihen plus Aufschlag von 2 Prozent gefragt.
Die Staatssekretärin beantwortete die Frage rein rechnerisch. Sie ließ dabei unerwähnt, dass der Berliner Landesverfassungsgerichtshof bereits 1999 diesen Zuschlag von 2 Prozent als „nicht gerechtfertigt“ und als Verstoß gegen Artikel 10, Abs. 1 der Verfassung von Berlin verboten hatte (VerfGH 42/99).
Indem sie keinerlei Anstoß an der Frage nahm, sondern mehrfach unkommentiert den Aufschlag von 2 Prozent erwähnte, so als sei er selbstverständlich, bestätigte sie, dass bei der Renditezins-Ermittlung durch den Senat, welche die Grundlage für die Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe ist (§ 16 Berliner Betriebe-Gesetz, Abs. 5), der verfassungswidrige Zuschlag von 2 Prozent immer mitgedacht wird.
Schließlich müssen wir betonen, dass die Pressemitteilungen des Berliner Wassertischs in der Regel der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) unterfallende Kommentierungen darstellen.
Ulrike Kölver, Gerlinde Schermer, Gerhard Seyfarth, Ulrike Fink von Wiesenau

Neues Sprecherteam gewählt

Der Berliner Wassertisch hat auf seinem April-Plenum ein neues Sprecherteam gewählt. Die Neuwahl erfolgte, weil die einjährige Amtszeit des bisherigen Teams im April endet.
Dem neuen Sprecherteam gehören an:

  • Ulrike Kölver
  • Gerlinde Schermer
  • Gerhard Seyfarth
  • Michel Tschuschke
  • Ulrike Fink von Wiesenau

Finanzbeauftragter Andreas Fuchs wurde vom Plenum entlastet und anschließend in seinem Amt bestätigt.
Das Plenum dankte dem bisherigen Team für die geleistete Arbeit und wünschte dem neuen Team viel Erfolg.

Massiver Druck an der Wasserfront - PM 02.04.2012

Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erneut wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise abgemahnt. Nachdem das Unternehmen auf die erste Abmahnung der Bundesbehörde am 9. Dezember hin eine 160-seitige Erwiderung eingereicht hatte, waren umfangreiche Nachermittlungen durch die oberste Bundesbehörde eingeleitet worden. Das Bundeskartellamt kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass die Wasserpreise in Berlin 2012 durchschnittlich um 21 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 reduziert werden müssen, 2013 bis 2015 um durchschnittlich 20 Prozent.

Staatsekretärin gibt zu: Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise - PM 30.03.2012

Auf der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ gab Staatsekretärin Dr. Margaretha Sudhoff zu, was der Berliner Wassertisch schon seit langem vermutet: der Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise. Er schlägt bei der Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zwei Prozent auf den Zinssatz zehnjähriger Bundesanleihen auf. Damit missachtet er das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs von 1999, das diesen Aufschlag für rechtswidrig erklärt hatte. Wie „ernst“ der Senat die Ausschussarbeit nimmt, machte Frau Sudhoff deutlich, als sie erzählte, dass sie sich „in der Nacht“ die Zahlen von der Agentur Reuters herausgesucht habe – der Ausschuss besteht seit Anfang Januar, und seitdem weiß der Senat, dass er auskunftspflichtig ist. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche bezeichnete die Angabe des Senats, dass er den verfassungswidrigen Zuschlag einfach auf den Zinssatz für die Rendite draufschlägt, als „unverfroren“. Auf ihre Nachfrage zur Rechtmäßigkeit des zweiprozentigen Aufschlags blieb Frau Sudhoff die Antwort schuldig. Der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten gab anhand selbst errechneter Daten bekannt, dass die Verzinsung auf das tatsächlich von RWE und Veolia eingelegte Kapital völlig überhöht sei, wobei es sich nicht um normale, sondern um Garantiezinsen handele. Sie lägen über dem Vierfachen dessen, was normale Menschen als Garantiezins für eine Lebensversicherung bekommen. Wirtschaftsexpertin Gerlinde Schermer vom Berliner Wassertisch kommentierte: „Es gibt bei einem natürlichen Monopol kein wirtschaftliches Risiko, deshalb ist diese überhöhte Rendite ein Skandal.“
Nichts zur Aufklärung über die geheimen Nebenabreden trug Finanzvorstand Frank Bruckmann von den BWB vor. Dennoch wurde aus seinem Referat anhand von Angaben über die Investitionen der BWB klar, dass die „vereinigungsbedingten Sonderaufgaben“ bereits vor der Teilprivatisierung erledigt waren. Kein Wort verlor Bruckmann über den Schlag ins Gesicht der 666.000 Berlinerinnen und Berliner, den RWE und Veolia mit ihrer Klage gegen das Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht führen, um ihre Gewinnansprüche zu sichern.

Ausschuss knausert, Bürger müssen zahlen - PM 18.03.2012

Die Verhandlungen des Sonderausschusses "Wasserverträge" am Freitag, 16.03.2012, waren so spannend, dass manch einer im Publikum einnickte. Fern von jeglicher inhaltlicher Arbeit stritt der Ausschuss geschlagene zwei Stunden um die Frage, ob ein Auftrag zu einem externen Gutachten vergeben werden soll, wie von der Opposition (Grüne, Linkspartei, Piraten) beantragt. Am Ende beschlossen die Regierungsfraktionen, sich erst einmal mit dem hausinternen „Wissenschaftlichen Parlamentsdienst“ als Auskunftsmittel zu begnügen – um Geld zu sparen.

SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss „Wasserverträge“

v.l.n.r.: Staatssekretär Nicolas Zimmer (Wirtschaft), Staatssekretärin Margaretha Sudhoff (Finanzen), Ausschussvorsitzender Claudio Jupe (CDU), Assistentin
Foto: Berliner Wassertisch

Mit einer gemeinsamen Erklärung protestieren die Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen, der Partei Die Linke und der Piratenpartei gegen die Taktik von SPD und CDU, im Sonderausschuss „Wasserverträge“ die Aufarbeitung der Teilprivatisierung zu verschleppen, zu verzögern oder zu verhindern. „Nachdem die Regierungskoalition bisher keine eigenen Fragekomplexe eingereicht hat, verhindert sie jetzt auch noch die Erstellung von juristischen Gutachten zum Privatisierungsgesetz von 1999. Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen“, heißt es in dem am Freitag (16.03.2012) nach der Sitzung verbreiteten Papier. Darin stellen die Abgeordneten fest: „Für Gutachten zum ICC und zur Wasser-Teilprivatisierung wurden in den letzten Jahren Millionen rausgehauen. Der Wasserausschuss aber soll nicht einmal eine fünfstellige Summe ausgeben dürfen: für ein Gutachten zu einer zentralen Rechtsfrage der Teilprivatisierung. Es geht darum zu klären, ob die demokratische Kontrolle über die Wasserbetriebe tatsächlich beim Land Berlin liegt oder ob sie nicht von Anfang an durch die Teilprivatisierungsverträge ausgehebelt worden ist.“

„Heut' ist ein wunderschöner Tag“ oder „Was will Wowereit?“ - PM 13.03.2012

"Heut' ist ein wunderschöner Tag" - denn: Am heutigen Dienstag werden gemäß dem vor einem Jahr verkündeten Gesetz zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe alle diesbezüglichen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden ungültig - falls sie bis jetzt noch nicht veröffentlicht sind. Für diese Regelung hatten sich im Volksentscheid im Februar 2012 über 666.000 Berlinerinnen und Berliner ausgesprochen.
Jedoch vermiest eine Aktion der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia, die gute Stimmung. Sie wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagen.

Alternatives Weltwasserforum FAME ab Mittwoch in Marseille







Mehrere tausend Aktivistinnen und Aktivisten der globalen Wasserfriedensbewegung kommen von Mittwoch bis Samstag in Marseille zum vierten Alternativen Weltwasserforum FAME (Forum Alternatif Mondial de l'Eau) zusammen. In mehr als 130 Veranstaltungen werden sie sich über ihre Alternativen einer lokal verankerten, ökologisch und ökonomisch sinnvollen Wasserversorgung austauschen und ihre Ideen eines gemeinwohlorientieren Wassermanagements in öffentlicher Hand vorstellen.
Das FAME ist die Gegenveranstaltung zum so genannten Weltwasserforum, das ab dem heutigen Montag ebenfalls in Marseille tagt. Das Weltwasserforum wird von den großen Wasserunternehmen – allen voran Suez und Veolia – organisiert. "Das Weltwasserforum ist eine große Lobbyveranstaltung der Wasser- und Energiewirtschaft und dient vor allem als Kontaktbörse zwischen Regierungen und den globalen Wasserkonzernen", sagte Dorothea Härlin, aktiv beim globalisierungskritischen Netzwerk Attac und dem Berliner Wassertisch. Das Weltwasserforum hat ein Budget von knapp 30 Millionen Euro, mehr als die Hälfte ist öffentliches Geld.

Sonderausschuss - Verletzung des Demokratiegebots nachgewiesen

Auf der dritten Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im Abgeordnetenhaus am 2. März 2012 referierte Rainer Heinrich über die Verletzung des Demokratiegebotes bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.
Hauptgedanke seines Vortrags war: Auch wenn der Staat bzw. die Kommune Aufgaben der Daseinsvorsorge an Privatunternehmen überträgt, darf er sich seiner grundgesetzlichen Verantwortung nicht entziehen. Dies ist bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe geschehen. Hier haben sich die privaten Anteilseigner VEOLIA und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen (im Jahre 2002) gesichert.
Einen ausführlichen Bericht über die Sitzung bieten wir zum Download an.

Beeindruckende Lehrstunde im Sonderausschuss - PM 17.02.2012

Die zweite Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" im Abgeordnetenhaus am heutigen Freitag geriet zu einer beeindruckenden Lehrstunde in Sachen Missachtung der Demokratie einerseits und Ausplünderung der Berliner Bevölkerung andererseits. Als Vertreterin der Berliner Bevölkerung erläuterte Gerlinde Schermer den Abgeordneten, dass die Berliner Wasserverbraucher den privaten Anteilseignern zum 31.12.2011 den kompletten Kaufpreis für die BWB bereits bezahlt haben und bei Vertragsende 2028 zu erwarten ist, dass RWE und Veolia der Kaufpreis drei Mal erstattet wurde.
Deshalb bestehe die Lösung des Problems darin, die Verträge zu Fall zu bringen. Den Wortlaut der Ausführungen Schermers lesen Sie im Anhang.

Aktion vor dem Brandenburger Tor

Ein Jahr Volksentscheid „Unser Wasser“

Mit einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor hat der Berliner Wassertisch heute an den erfolgreichen Volksentscheid vor einem Jahr erinnert. Unter einem Transparent mit der Losung "RWE und Veolia - raus aus unserem Wasser, ihr habt genug eingesackt!" verlangt er die zügige Umsetzung des am 13. Februar 2011 angenommenen Volksgesetzes. Damals hatten über 666.000 Wahlberechtigte im ersten erfolgreichen Berliner Volksentscheid für die Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserverträge gestimmt.
Leider muss der Berliner Wassertisch feststellen, dass sich die Mehrheit des Abgeordnetenhauses vor einer wirksamen Umsetzung des Gesetzes drückt, das eine umfassende öffentliche Prüfung und Aussprache über den Teilprivatisierungsvertrag vorsieht und zur Anfechtung und Rückabwicklung der Verträge führen soll. Bis zur konstituierenden Sitzung des parlamentarischen Sonderausschusses "Wasserverträge" sind fast elf Monate vergangen, der Sonderaussschuss verfügt bislang nicht über eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung um seinem Arbeitsauftrag gerecht zu werden und unabhängige Gutachten zur Prüfung der Verträge in Auftrag zu geben. Die Initiatoren des Volksentscheids fordern ihre aktive Beteiligung an der Ausschussarbeit, Rederecht im Ausschuss und eine Aussetzung der Geheimverhandlungen mit den privaten Anteilseignern. Dazu Gerlinde Schermer, Vertragsexpertin des Berliner Wassertischs: „Es ist skandalös, wie die rot-schwarze Koalition die Überprüfung der Verträge zu Lasten der Bürger torpediert. Würde diese Überprüfung ernsthaft betrieben, wäre eine Anfechtung und Rückabwicklung der Verträge längst auf dem Weg, nun werden EU-Kommission und das Bundeskartellamt tätig, die offenbar deutlichen Handlungsbedarf sehen.“
Der Berliner Wassertisch und die Bevölkerung erwarten vom Senat, der in dieser Hinsicht jede Aktivität vermissen liess, endlich Maßnahmen zur Senkung der überhöhten Wasserpreise. Es ist ein Armutszeugnis, dass erst eine Abmahnung des Bundeskartellamts ergehen musste, um dem Willen der Bevölkerung Geltung zu verschaffen. Wenn es sich bei den Wassertarifen, wie von den BWB nun behauptet wird, um Gebühren handelt, dürften diese nur kostendeckend erhoben werden, Gewinnabführungen an Land und Private wären unzulässig. Wenn es sich aber um Preise handelt, muss die vom Kartellamt angeordnete Preissenkung umgehend umgesetzt werden. Der Berliner Wassertisch tritt für das Ende der Beutegemeinschaft von Senat und Privaten ein.
Am Jahrestag des Volksentscheides steht der Berliner Wassertisch heute wieder vor dem Brandenburger Tor und appelliert an die Abgeordneten als unsere gewählten Volksvertreter, den Senat endlich in seine Schranken zu verweisen und dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Eines aber ist klar: wir werden weiterhin mit allem Nachdruck vertreten, was die Berlinerinnen und Berliner uns mit ihrem Votum am 13. Februar 2011 aufgegeben haben.

Kein Rederecht für Öffentlichkeit im Sonderausschuss

Raum 311
„Viel Luft“ zwischen Öffentlichkeit und Abgeordneten gab es bei der Sitzung
Foto: Berliner Wassertisch

Auf der konstituierenden Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ hat die Ausschuss-Mehrheit von SPD und CDU mit Unterstützung der Linken der Öffentlichkeit das Rederecht verweigert. Sie setzten sich damit über den § 3 des Volksgesetzes hinweg, der vorschreibt: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Es fragt sich, ob die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses höher steht als das per Volksentscheid angenommene Gesetz.






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