Zweite Stufe des Volksbegehrens beginnt - PK 19.05.2010
Mit unserem
Gesetzentwurf zur Offenlegung von Geheimverträgen kann zumindest dem
Transparenzdefizit im Bereich von Vertragsabschlüssen exemplarisch
entgegengewirkt werden. Mehr noch: Da uns zentrale Vertragspassagen durch
Insider aus der politischen Verwaltung zugespielt worden sind, wissen wir, dass
gute Chancen bestehen, die vertraglich zugesicherten Gewinngarantien zu Fall zu
bringen und so die Voraussetzungen für eine kostengünstige, bürgernahe
Rekommunalisierung geschaffen werden können.
Zur Novellierung des IFG - PM 04.02.2010
In Anbetracht der Tatsache, dass im eingebrachten Entwurf der
Regierungsfraktionen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen privater Vertragsparteien
nach wie vor ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt worden ist (§ 7a b)), sollte der Prozess
der Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsbedürfnis und dem Schutzbedürfnis
privater Vertragsparteien in die Zuständigkeit einer unabhängigen Stelle gelegt werden. Uns
erscheint das Amt des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als am besten
geeignet, um die Voraussetzungen für eine unabhängige Prüfung des tatsächlichen
Vorliegens echter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie eine ausgewogene Abwägung
zwischen dem öffentlichen Informationsbedürfnis und dem Schutzbedürfnis privater
Vertragsparteien zu erfüllen.
Novellierung des IFG unterläuft Offenlegung von Geheimverträgen - PM 28.01.2010
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Entwurf,den heute die Fraktionen
der SPD und Die Linke einbringen, nicht das Ziel des Volksgesetzes verfolgt:
Der eingebrachte Gesetzestext der Regierungsfraktionen ist in der vorliegenden
Form gänzlich ungeeignet, die Verträge, die im Zusammenhang mit der
Teilprivatisierung abgeschlossen worden sind, vorbehaltlos offen zu legen.