Zweite Stufe des Volksbegehrens beginnt - PK 19.05.2010

Mit unserem Gesetzentwurf zur Offenlegung von Geheimverträgen kann zumindest dem Transparenzdefizit im Bereich von Vertragsabschlüssen exemplarisch entgegengewirkt werden. Mehr noch: Da uns zentrale Vertragspassagen durch Insider aus der politischen Verwaltung zugespielt worden sind, wissen wir, dass gute Chancen bestehen, die vertraglich zugesicherten Gewinngarantien zu Fall zu bringen und so die Voraussetzungen für eine kostengünstige, bürgernahe Rekommunalisierung geschaffen werden können.

Zur Novellierung des IFG - PM 04.02.2010

In Anbetracht der Tatsache, dass im eingebrachten Entwurf der Regierungsfraktionen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen privater Vertragsparteien nach wie vor ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt worden ist (§ 7a b)), sollte der Prozess der Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsbedürfnis und dem Schutzbedürfnis privater Vertragsparteien in die Zuständigkeit einer unabhängigen Stelle gelegt werden. Uns erscheint das Amt des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als am besten geeignet, um die Voraussetzungen für eine unabhängige Prüfung des tatsächlichen Vorliegens echter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie eine ausgewogene Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsbedürfnis und dem Schutzbedürfnis privater Vertragsparteien zu erfüllen.

Novellierung des IFG unterläuft Offenlegung von Geheimverträgen - PM 28.01.2010

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Entwurf,den heute die Fraktionen der SPD und Die Linke einbringen, nicht das Ziel des Volksgesetzes verfolgt: Der eingebrachte Gesetzestext der Regierungsfraktionen ist in der vorliegenden Form gänzlich ungeeignet, die Verträge, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung abgeschlossen worden sind, vorbehaltlos offen zu legen.