6.10.09
Berliner Landesverfassungsgerichtshof erklärt unser Volksbegehren für zulässig!
25.06.08 - Die Entgegnung des Senats auf unseren Einspruch vom 18.04.08.Die Erwiderung des Senats wurde digitalisiert, um so die Senats-Argumentation allen zugänglich zu machen.
18.04.08 - Klageschrift des Berliner Wassertisches
Für juristisch Interessierte bieten wir auch unsere Einspruchsschrift an. Nachdem der Senat unseren Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abgewiesen hat, haben wir fristgerecht am 18.April vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch erhoben. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt dem Berliner Senat die Möglichkeit gegeben, bis zum 30. Juni eine Stellungnahme zu unserem Einspruch abzugeben. Wir freuen uns sehr darüber, dass der ausgewiesene Wirtschafts- und EU-Rechtler Prof. Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, uns vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt.
...hier die Klageschrift des Berliner Wassertisches (pdf-Dokument)
4.03.08 - Ablehnug unseres Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück”>
Hier der Link zum Wortlaut aus der Sitzung des Senats am 4. März 2008 (Pressemitteilung des Landes):
www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2008/03/04/95340/index.html
Argumentationspapier zum Volksbegehren "Wasser", zusammengestellt von Gerlinde Schermer