- Die Linke
- FDP
- Piratenpartei
- SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Sadullah Abdullah, Bündnis 90/Die Grünen, Steglitz-Zehlendorf WK 3
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Die Verträge und das Verfahren der Privatisierung des "Gemeingutes" Wasser sind aus meiner Sicht höchst intransparent und im Grundsatz falsch abgelaufen.
Zu 2.: Es ist in mehreren Hisichten erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Nicht nur zu der Privatisierung der
Berliner Wasserbetriebe, sondern auch anderswo fallen uns Änderungsnotwendigkeiten ein. Wir Bündnis/90/Die Grünen treten dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Sabine Bangert, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 9
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern.
Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da
Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis/90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch
dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Martin Beck, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 24, Mitte WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern.
Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da
Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis 90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch
dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Thomas Birk, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 20, Tempelhof-Schöneberg WK 1
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Schon vor Abschluss der Verträge 1999 hatten wir die Intransparenz bemängelt, vor steigenden Wasserpreisen gewarnt und die hohen Renditegarantien für die privaten Eigentümer kritisiert. All dies hat sich in der Praxis und durch die Offenlegung der Verträge in Folge des Volksentscheids bestätigt. Wir dagegen legten damals ein alternatives Modell für den Verbleib der Wasserbetriebe in Öffentlicher Hand vor. Damit wollten wir eine öffentliche Kontrolle der Wasserbetriebe gewährleisten sowie die öffentliche Verantwortung für sozialverträgliche Tarife, die Sicherung von Arbeitsplätzen und hohe Umweltstandards festschreiben.
Interessant ist, dass die Verantwortlichen für den Verkauf von damals z. T. erneut für das Abgeordnetenhaus kandidieren, als sei nichts gewesen.
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis 90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Beate Buchwald, Bündnis 90/Die Grünen, Marzahn-Hellersdorf WK 6
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Sibylle Centgraf, Bündnis/90/Die Grünen, Landesliste Platz 41, Charlottenburg-Wilmersdorf WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Wer die Versorgung der Bevölkerung mit Gemeingütern - wie z.B. beim Wasser - renditeorientierten Investoren überlässt,
wer städtische Grundstücke oder Gewerbeimmobilien Spekulanten verkauft, der braucht sich über steigende Preise und Entmietung
nicht zu wundern. Ich fordere die Rekommunalisierung der Berliner Wasserversorgung und die Gründung eigener Stadtwerke.
Landeseigene Einrichtungen bedürfen einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle und Lenkung, wie z.B. der Liegenschaftsfonds.
Eine nachhaltige Bewirtschaftung kommt dem Landeshaushalt langfristig zugute.
Zu 2.: -
Sascha Clucas, Bündnis 90/Die Grünen, Lichtenberg WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Alexander Kaas Elias, Bündnis 90/Die Grünen, Charlottenburg-Wilmersdorf WK 6
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner
Wasserbetriebe fallen uns da Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Jochen Esser, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 14, Charlottenburg-Wilmersdorf WK 5
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Ich habe damals dagegen gestimmt und würde auch erneut dagegen stimmen.
Zu 2.: Normenkontrollklage ist ein Instrument der Opposition. Ich will jetzt aber zusammen mit den anderen Grünen an die Regierung
und dann das Betriebegesetz per Parlamentsmehrheit ändern, wenn das hilft, die Ansprüche der Privaten auszuhebeln. Damit das klappt: Bitte alle Grün wählen!
Silke Gebel, Bündnis 90/Die Grünen, Mitte WK 2
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: wenn es darum geht gegen die vom Senat abgeschlossenen Privatverträge zu stimmen.
Zu 2.: -
Stefan Gelbhaar, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 6, Lichtenberg WK 6
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Bündnis 90/Die Grünen haben von Anfang an gegen die von CDU und SPD durchgeführte Privatisierung opponiert. Wir haben für eine Zustimmung zum
erfolgreichen Wasser-Volksentscheid geworben. Die Privatisierung hat sich als klarer Fehler erwiesen, die Wasserpreise haben sich deutlich gesteigert,
und die Renditeversprechen an die Investoren/Käufer haben Berlin nochmals zusätzlich viel Geld gekostet. Nun wollen wir einen Rückkauf. Dafür formulieren wir jedoch drei
Bedingungen, nämlich dass die Finanzierung gesichert ist, und eine spürbare Senkung der Wasserpreise sowie eine ökologische Wasserwirtschaft ermöglicht wird.
Zu 2.: Das Berliner Betriebegesetz hat einigen Änderungsbedarf, nicht nur in Bezug auf die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe, sondern etwa auch in Hinblick auf die
Ferienwohnungsproblematik. Die Bündnisgrünen treten daher für eine Überarbeitung des Betriebegesetzes ein und wollen diese gerne aus der Regierungsverantwortung heraus vorantreiben.
Renate Giese, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 53, Tempelhof-Schöneberg WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern.
Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da
Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis 90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch
dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Daniel Gollasch, Bündnis 90/Die Grünen, Mitte WK 5
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Peter Groos, Bündnis 90/Die Grünen, Treptow-Köpenick WK 2
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Ich habe mit meinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern im bündnisgrünen Kreisverband Treptow-Köpenick den Volksentscheid aktiv mit unterstützt und
beantworte Frage 1 aus voller Überzeugung mit Ja.
Zu 2.: Ich gehe fest davon aus, daß wir Grünen
nach dem September aus der Regierungsbeteiligung heraus an die Änderung des
Berliner Betriebegesetzes gehen werden.
Claudia Hämmerling, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 7, Pankow WK 7
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Da darf es keine intransparenten Abhängigkeiten von privaten Unternehmen geben.
Zu 2.: s.o.
Clara Herrmann, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 11, Friedrichshain-Kreuzberg WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Angelika Höhne, Bündnis 90/Die Grünen, Spandau WK 1
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Unbeschadet des dringenden Handlungsbedarfes bei der Rechtskonstruktion der Eigenbetriebe: Alle Bereiche der Daseinsvorsorge gehören in die öffentliche Hand.
Wirtschaftliches Handeln: unbedingt. / Gewinnmaximierung: Nein, über die Daseinsvorsorge der Bürger/innen dürfen weder private noch Staatskassen gefüllt werden.
S. a. Postionspapier von GewerkschaftsGrün Berlin-Brandenburg zur Rekommunalisierung vom März 2011. Bündnis/90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch dafür ein,
dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern. GewerkschaftsGrün Berlin-Brandenburg wird sie dabei solidarisch, aber mit dem erforderlichen kritischen Abstand begleiten!
Anja Kofbinger, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 19, Neukölln WK 1
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Die Normenkontrollklage ist ein Instrument der Opposition. Ich will jetzt aber zusammen mit den anderen Grünen an die Regierung
und dann das Betriebegesetz per Parlamentsmehrheit ändern, denn das hilft die Ansprüche der Privaten auszuhebeln. Damit das klappt: Bitte alle Grün wählen!
Rudolf Königer, Bündnis/90/Die Grünen, Spandau WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Heidi Kosche, Bündnis 90/Die Grünen, Friedrichshain-Kreuzberg WK 1
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Ich bin davon überzeugt, dass eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin gegen dass Betriebegesetz höchstens das
Betriebegesetz verändert. Das ist auch sehr wünschenswert, denn das Betriebegesetz sollte an vielen Stellen verändert - verbessert - werden.
Die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind damit aber immer noch unangefochten, sie verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Felicitas Kubala, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 13, Steglitz-Zehlendorf WK 7
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde von uns Grünen immer kritisiert, die bündnisgrüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat gegen den Privatisierungsvertrag geklagt.
Zu 2.: Das Berliner Betriebegesetz muss in verschiedenen Punkten novelliert werden, nicht nur zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe.
Bündnis/90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Nicole Ludwig, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 21, Charlottenburg-Wilmersdorf WK 3
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Beide von Ihnen gestellte Fragen kann ich voller Überzeugung mit Ja beantworten. Die Verträge halte ich für einen Betrug am Bürger und
sie regen den Besitzer ja geradezu dazu an, ausschließlich profit- und nicht gemeinwohlorientiert zu handeln. Zugang zu Wasser ist für mich ein
unantastbares Grundrecht, und ein solches Allgemeingut gehört nicht in Spekulantenhände.
Zu 2.: s.o.
Claudia Maiwald, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 51, Tempelhof-Schöneberg, WK 5
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung
Zu 1.: ja, ich werde gegen die vom Berliner Senat abgeschlossenen Verträge
zur Teilprivatisierung stimmen und mich auch für eine Normenkontrollklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof gegen das Betriebegesetz einsetzen.
Zu 2.: s.o.
Harald Moritz, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 18, Treptow-Köpenick, WK 1
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Roland Prejawa, Bündnis 90/Die Grünen, Charlottenburg-Wilmersdorf WK 7
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern.
Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da
Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis 90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch
dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Volker Ratzmann, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 4, Pankow WK 8
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern.
Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da
Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis/90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch
dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Stefanie Remlinger, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 25, Pankow WK 9
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Michael Schäfer, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 10
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen
uns da Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis 90/Die Grünen treten bei dieser Wahl vor allem dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Die Normenkontrollklage ist ja vor allem ein Instrument der Opposition.
Maren Schellenberg, Bündnis90/Die Grünen, Steglitz-Zehlendorf WK 6
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Claudia Schlaak, Bündnis/90/Die Grünen, Treptow-Köpenick WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Katrin Schmidberger, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 15
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Wir unterstützen die Anliegen des Berliner Wassertisches schon lange und freuen uns sehr über den erfolgreichen Volksentscheid! Wir als KandidatInnen von
Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für die Rekommunalisierung des Berliner Wassers ein.
Zu 2.: s.o.
Thomas Stöber, Bündnis 90/Die Grünen, Spandau WK 3
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern.
Nicht nur zu der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da
Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis/90/Die Grünen treten bei dieser Wahl auch dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Theresa Theune, Bündnis 90/Die Grünen, Pankow WK 2
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Ich denke, wir müssen Zeichen setzen und wirtschaftliche Macht in die Schranken verweisen. Manchmal finde ich es ungerecht,
wieviel (unbezahlte) Arbeit es braucht, um den Unsinn von (hoch bezahlten) Männern wieder auszubügeln.
Zu 2.: s.o.
Marcus Worm, Bündnis 90/Die Grünen, Treptow-Köpenick WK 6
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: Es ist in mehr als einer Hinsicht erforderlich, das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Nicht nur zu der
Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe fallen uns da Änderungsnotwendigkeiten ein. Bündnis 90/Die Grünen
treten bei dieser Wahl auch dafür ein, dieses Gesetz aus der Regierung heraus zu verbessern.
Stefan Ziller, Bündnis 90/Die Grünen, Landesliste Platz 32, Marzahn-Hellersdorf WK 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
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Die Linke
Michael Bäse, Die Linke, Charlottenburg-Wilmersdorf WK 6
Frage 1: NEIN
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Derzeit stehen keine Verträge zur Abstimmung. Als sie 1999 zur Abstimmung standen, hat die damalige PDS-Fraktion dagegen gestimmt.
Zu 2.: Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob es durch die Veröffentlichung der Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe neue Erkenntnisse
zur Rechtslage gibt, die eine Normenkontrollklage rechtfertigen.
Carsten Schatz, Die Linke, Landesliste Platz 18, Treptow-Köpenick WK 6
Frage 1: Nein
Frage 2: Nein
Begründung:
Zu 1.: Derzeit stehen keine Verträge zur Abstimmung. Als sie 1999 zur Abstimmung standen, hat die damalige PDS-Fraktion dagegen gestimmt.
Zu 2.: Die damalige PDS-Fraktion hat 1999 bereits probiert, auf verfassungsrechtlichem Weg gegen die Teilprivatisierung vorzugehen. Dabei wurden Teile des alten Gesetzes
als verfassungswidrig erklärt. Das aktuelle Betriebegesetz berücksichtigt die damaligen Vorgaben des Verfassungsgerichtes.
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FDP
Christoph Meyer, FDP, Landesliste Platz 1
Frage 1: JA
Frage 2: unentschieden
Begründung:
Zu 1.: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist eine gescheiterte Fehlkonstruktion. Die damals vom CDU/SPD-Senat geschlossenen und von Rot-Rot
beibehaltenen Privatisierungsverträge wollen wir deutlich verändern. Sie garantieren überhöhte Gewinnausschüttungen zu Lasten der Wasserkunden - nicht
nur für die privaten Eigentümer, sondern auch für das Land Berlin. Wir wollen die Berliner Wasserbetriebe in eine wettbewerbsfördernde Struktur
überführen, um mehr Effizienz und einen niedrigeren Wasserpreis für Bürger und Unternehmen zu erreichen. Als erstes soll Berlin auf Teile seiner
unverhältnismäßig hohen Entnahmen aus den Berliner Wasserbetrieben (ca. 200 Mio. € inkl. Grundwasserentnahmeentgelt und Konzessionsabgabe pro Jahr) verzichten, um den Wasserpreis sofort zu senken.
Zu 2.: In Bezug auf die Wasserverträge haben wir erhebliche Zweifel, ob Vergabe und Konstruktion der Verträge rechtlich korrekt waren. Deshalb hat die FDP-Berlin als erstes versucht, die
europarechtliche Prüfung der Verträge voranzutreiben. U.a. hat unsere Abgeordnete im Europaparlament ein Gutachten eingeholt und das Thema der Europäischen Kommission vorgelegt. Ob eine
Normenkontrollklage für das weitere Vorgehenzielführend ist, wäre noch zu prüfen. Wir werden aber alle rechtlichen Wege unterstützen, die es ermöglichen, die Wasserverträge zu
revidieren. Am besten wäre eine in die Zukunft gerichtete Lösung ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten.
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Piratenpartei
Martin Delius, Piratenpartei, Landesliste Platz 4
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Die Stadt hat die Aufgabe, öffentliche Infrastruktur für die Berlinerinnen und Berliner demkratisch legitimiert zu verwalten. Private Betriebe können das nicht leisten.
Zu 2.: Es ist derzeit überhaupt nicht festzustellen, welche Praxis die Wasserbetriebe bei der Normenkontrolle anwenden. Es muss Transparenz hergestellt werden.
Steven Kelz, Piratenpartei, Marzahn-Hellersdorf WK 2
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Simon Kowalewski, Piratenpartei, Landesliste Platz 14, Tempelhof-Schöneberg WK 2
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Die kommunale Daseinsvorsorge, also Schulen, kulturelle Einrichtungen, Zugang zu Wasser, Strom und Internet sowie öffentlicher
Nahverkehr sind öffentliche Aufgaben, die keinen Privaten mit Gewinnerzielungsabsicht überlassen werden dürfen.
Zu 2.: Selbst in der freien Wirtschaft wären Gewinngarantien zu Lasten aller Verbrauer, wie in dem Vertrag vereinbart, in einem Monopolmarkt
unredlich und sittenwidrig. Daher ist das Gesetz verfassungswidrig und sollte gerichtlich für nichtig erklärt werden.
Christopher Lauer, Piratenpartei, Landesliste Platz 10
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Philipp Magalski, Piratenpartei, Landesliste Platz 2, Pankow WK 6
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Ich bin der Meinung, dass unser kostbarstes Lebensmittel in Bürgerhand gehört und nicht zum Spekulationsobjekt verkommen darf. Geheime Verträge, die alle Bürger angehen, gehören nicht zu einer
modernen und bürgernahen Demokratie. Vielmehr müssen solche Verträge von Anfang an offen und transparent diskutiert und ausgehandelt werden. Hierzu prüfen wir gerade die Entwicklung eines Transparenzgesetzes.
Zu 2.: Eine Normenkontrollklage würde ich aus voller Überzeugung unterstützen.
Benjamin Meyer, Piratenpartei, Neukölln WK 1
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Text folgt
Zu 2.: Text folgt
Alexander Morlang, Piratenpartei, Landesliste Platz 11, Friedrichshain-Kreuzberg WK 5
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Ja, die Privatisierung kommunaler Infrastruktur war ein Irrweg, wie sich nicht nur in Deutschland gezeigt hat.
Die Zurückführung in Kommunale Hand hat in den meisten Fällen die Qualität und Preise verbessert.
Zu 2.: Ich halte das für dringend nötig.
Steffen Ostehr, Piratenpartei, Marzahn-Hellersdorf WK 3
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: -
Zu 2.: -
Fabio Reinhardt, Piratenpartei, Landesliste Platz 9
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Ich denke, dass Wasser und andere wichtige Infrastruktur in Bürgerhand gehört und nicht zum Spekulationsobjekt verkommen oder zur
Profitmaximierung benutzt werden darf. Von der Stadt abgeschlossene Verträge gehen alle Bürgeretwas an. Geheimverträge passen daher nicht
zu einer modernen und bürgernahen Demokratie. Vielmehr müssen solche Verträge von Anfang an offen und transparent diskutiert und ausgehandelt werden. Dies sollte auch in Zukunft in Gesetzesform
festgeschrieben werden, wofür sich die Piraten einsetzen werden.
Zu 2.: Eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin macht durchaus Sinn und ich würde sie daher aus voller Überzeugung
unterstützen. Auch wenn sich dadurch nur das Betriebegesetz verändert, wäre dies schon ein Erfolg, weitergehende Maßnahmen wären dann aber immer noch zu prüfen.
Simon Weiß, Piratenpartei, Landesliste Platz 6, Mitte WK 3
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Derart elementare Infrastruktur sollte nicht in privater Verantwortung betrieben werden. Eine Prüfung und Rückabwicklung der Verträge ist nötig.
Zu 2.: Die Rechtmäßigkeit der Verträge und ihres Zustandekommens muss geprüft werden.
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SPD
Dr. Michael Arndt, SPD, Bezirksliste Steglitz-Zehlendorf Platz 1, WK 5
Frage 1: unentschieden
Frage 2: unentschieden
Begründung:
Zu 1.: Nach dem im Volksentscheid beschlossenen Gesetz ist das Abgeordnetenhaus angehalten die Verträge mindestens 6 Monate mit
Sachverständigen zu prüfen, bevor es zu einer Bewertung und ggf. Beschlussfassung kommt. Die Achtung vor diesem durch Volksentscheid
zustande gekommenen Gesetz verbietet mir daher zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme bzw. Festlegung. Gemeinsam mit der SPD möchte
ich nach der Wahl mit aller Sorgfalt den Weg gehen, den das Gesetz vorsieht.
Zu 2.: s.o.
Christian Gaebler, SPD, Bezirksliste Charlottenburg-Wilmersdorf Platz 3, WK 7
Frage 1: unentschieden
Frage 2: unentschieden
Begründung:
Zu 1. und 2: Nach dem im Volksentscheid beschlossenen Gesetz soll das Abgeordnetenhaus die Verträge mindestens 6 Monate mit Sachverständigen prüfen,
bevor es zu einer Bewertung und ggf. Beschlussfassung kommt. Die Achtung vor dem Gesetz, das durch Volksentscheid zustande gekommen ist, verbietet
daher Vorabstellungnahmen und Festlegungen zu diesem Zeitpunkt. Wir wollen nach der Wahl mit aller Sorgfalt den Weg gehen, den das Gesetz vorsieht.
Severin Höhmann, SPD, Bezirksliste Platz 4, Pankow WK 8
Frage 1: unentschieden
Frage 2: unentschieden
Begründung:
Zu 1.: Sollte ich gewählt werden, will ich selbstverständlich daran mitarbeiten, dass dem Anliegen des auch von mir unterstützten Volksentscheids Rechnung
getragen wird. Nach meiner Kenntnis soll das Abgeordnetenhaus die Verträge aber zunächst mit Sachverständigen prüfen, bevor es zu einer Beschlussfassung kommt.
Daher möchte ich mich nicht vorab auf eine Position festlegen – werde aber, sollte sich die von Ihnen geäußerte Kritik an den Vertragswerken bestätigt, auf eine Rückabwicklung drängen.
Zu 2.: s.o.
Nikolaus Karsten, SPD, Pankow WK 9
Frage 1: unentschieden
Frage 2: unentschieden
Begründung:
Zu 1.: Ich halte es für sinnvoll, dass die sechs Monate Prüfzeit, die das Gesetz aus dem Volksentscheid vorsieht, nach der Wahl beginnen
und in einer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben werden. Wenn ich gewählt werde und im Ergebnis der Prüfung erkennen kann,
dass einen Weg gibt, auf dem das Land Berlin sich finanziell besser stellen kann, dann werde ich mit allen mir zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten und unabhängig von meiner Parteibindung diesen Weg gehen - das kann auch die Unterstützung einer Normenkontrollklage sein.
Zu 2.: s.o.
Gerlinde Schermer, SPD, Friedrichshain-Kreuzberg, WK 5
Frage 1: JA
Frage 2: JA
Begründung:
Zu 1.: Ich habe 1999 als Abgeordnete gegen die Privatisierung des natürlichen Monopols der Wasserver- und Entsorgung gekämpft und gestimmt. Danach habe ich daran
gearbeitet, den Skandal um diese Privatisierung mit Renditegarantie für die Privaten - nach dem Modell einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft - öffentlich zu machen.
Zu 2.: Als Zwischenschritt fordere ich die sofortige Novellierung des §16 Betriebegesetzes durch das Abgeordnetenhaus in zwei Punkten:
- In der Kalkulation der Tarife müssen die Abschreibungen wieder auf der Basis von Anschaffungs- oder Herstellungswerten berechnet werden.
- Die Rückführung der kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals auf den Stand von vor 2003.
Die Investoren werden dann gegen den Senat vorgehen, um ihre im Vertrag versprochene hohe Rendite einzutreiben, die durch diese Gesetzesänderung über die Gebühren der Berliner nicht mehr bezahlt wird. Das erhöht wiederum die Erfolgsaussichten einer Normenkontrollklage.
Clara West, SPD, Bezirksliste Pankow Platz 3, WK 7
Frage 1: unentschieden
Frage 2: unentschieden
Begründung:
Zu 1.: Das durch den Volksentscheid beschlossene Gesetz sieht vor, dass das
Abgeordnetenhaus die Verträge mindestens 6 Monate mit Sachverständigen prüfen soll, bevor es zu einer Bewertung und einer Beschlussfassung kommt.
Daher wäre es im Sinne des Volksentscheides auch nicht richtig, sich hier
jetzt schon festzulegen. Selbstverständlich wird sich die SPD Berlin nach
der Wahl an die Umsetzung des beschlossenen Gesetzes machen.
Zu 2.: s.o.
Klaus Wowereit, SPD, Bezirksliste Charlottenburg-Wilmersdorf Platz 1, WK 5
Frage 1: unentschieden
Frage 2: unentschieden
Begründung:
Zu 1.: Nach dem im Volksentscheid beschlossenen Gesetz soll das Abgeordnetenhaus die Verträge mindestens 6 Monate mit Sachverständigen prüfen, bevor es zu einer Bewertung und ggf. Beschlussfassung kommt. Die Achtung vor dem
Gesetz, das durch Volksentscheid zustande gekommen ist, verbietet daher Vorabstellungnahmen und Festlegungen zu diesem Zeitpunkt. Wir wollen nach der Wahl mit aller Sorgfalt den Weg gehen, den das Gesetz vorsieht.
Zu 2.: s.o.
Springen zu