Wahlkampf 2011 - Wir schreiben einen Brief an die Abgeordnetenhaus-Kandidaten
Wortlaut:
Sehr geehrte Abgeordnete,
660 000 Berlinerinnen und Berliner haben beim Volksentscheid am 13. Februar 2011 dafür gestimmt, dass die Verträge
zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetrieb inklusive aller Beschlüsse und Nebenabreden veröffentlicht werden müssen
- und damit zugleich deutlich gemacht, dass sie mit der Situation unseres Berliner Wassers nicht einverstanden sind.
Es liegt nun an Ihnen, im Abgeordnetenhaus diesem Votum politische und rechtliche Geltung zu verschaffen.
Bei der Teilprivatisierung kam und kommt es zu Verstößen gegen das Demokratiegebot und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit,
zum Unterlaufen geltender Verfassungsgerichts-Rechtsprechung, zu einer verdeckten Kreditaufnahme und zu
einem von Anfang an fehlerhaften Vergabeverfahren. Angesichts der Menge dieser gravierenden Verstöße können nur
die Ablehnung der Verträge durch das Parlament, eine erneute Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz unter Einbeziehung
der Verträge beim Verfassungsgericht und letztlich die Rückabwicklung der Verträge wieder zu verfassungs- und
rechtskonformen Zuständen zurückführen.
Die Teilprivatisierung hat sich längst als schädlich für uns Berlinerinnen und Berliner erwiesen - das erkennen inzwischen
auch die Regierungsparteien an. Nun verhandelt der noch amtierende Senat über einen teuren Rückkauf - das entspricht
aber nicht dem Volksentscheid! Denn das neue Volksgesetz schafft die Voraussetzung für eine Rückabwicklung der
Verträge. Denkbar ist eine Abstimmung im Abgeordnetenhaus über alle Vertragsdokumente, außerdem könnten 25% der
Abgeordneten eine erneute Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz unter Heranziehung der Konsortialverträge
beim Berliner Verfassungsgericht anstrengen.
Sorgen Sie in der nächsten Legislaturperiode dafür, dass endlich Maßnahmen ergriffen werden:
1. Stimmen Sie bei einer Abstimmung im Abgeordnetenhaus gegen die vom Berliner Senat abgeschlossenen
Verträge zur Teilprivatisierung.
2. Setzen Sie sich im Abgeordnetenhaus für eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz unter Heranziehung der nun offen gelegten Verträge ein.